Nr.: 20/10
Datum: 19.10.2010
Baden TV erhält Fernsehlizenz für die Region Karlsruhe/Pforzheim
Stuttgart, 19.10.2010 – Die erneut ausgeschriebene Lizenz für die Veranstaltung eines privaten regionalen Fernsehprogramms im Sendegebiet Mittlerer Oberrhein und Enzkreis geht an die neugegründete Baden TV GmbH, an der namhafte Unternehmen aus dem Verbreitungsgebiet beteiligt sind.
„Überzeugt hat das Sendekonzept von Baden-TV durch seine vielfältige Programmstruktur, die regionalen Kooperationen und die Einbeziehung neuer digitaler Verbreitungswege, insbesondere des Internets“, so Thomas Langheinrich, Präsident und Vorsitzender des Vorstandes der LFK.„Gerade auch die breite Verankerung in der Region über die Gesellschafter und Partner wie die Hochschulen können erwarten lassen, dass dieser Veranstalter den Zuschauern ein attraktives und ganz auf die Region ausgerichtetes Fernsehprogramm bieten wird“. Eine enge Kooperation soll es überdies mit dem Rhein-Neckar-Fernsehen (RNF) aus der benachbarten Metropolregion Rhein-Neckar geben, das auch eine Beteiligung an Baden TV hält.
„Bei der Auswahlentscheidung hat es sich der Medienrat nicht leicht gemacht. Am Ende hat sich aber eine deutliche Mehrheit der Mitglieder des Gremiums für das ambitionierte Konzept von Baden-TV ausgesprochen“, ergänzt Dr. Hartmut Richter, Vorsitzender des Medienrates nach der Sitzung.
Der fünfköpfige Vorstand und der 36 Mitglieder starke Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) konnten zwischen drei Bewerbern auswählen. Neben dem bisherigen Lizenzinhaber Fernsehen aus Karlsruhe GmbH (R.TV Karlsruhe), dessen bisherige Zuweisung am 30.04.2011 endet, hatten die Baden TV GmbH sowie die REGIO TV Baden GmbH & Co KG ihre Unterlagen fristgerecht eingereicht und ihre Konzepte dem Vorstand und dem Medienrat präsentiert. Vorrang hat nach dem Gesetz der Bewerber, dessen Angebot unter anderem am besten geeignet erscheint, einen Beitrag zur Meinungsvielfalt und regionaler Identität zu gewährleisten.
Das Sendegebiet umfasst die Stadt- und Landkreise Karlsruhe, Rastatt und Baden-Baden, den Enzkreis und den Stadtkreis Pforzheim mit einer technischen Reichweite von 321.000 Kabelhaushalten. Der Lizenznehmer hat Anspruch auf eine Verbreitung auf dem zugewiesenen Kabelkanal (Must-Carry) und erhält eine Infrastrukturförderung der LFK. Hinzu kommen eine Verbreitung im digitalen Kabel sowie die Berechtigung, das Programm auch über andere Verbreitungswege, wie zum Beispiel über das Internet zu verbreiten.
Über den Vorstand der LFK
Der Vorstand der LFK besteht aus einem hauptamtlichen Vorsitzenden und vier ehrenamtlichen Mitgliedern, die für fünf Jahre vom Landtag gewählt werden. Vorsitzender des Vorstandes und Präsident der LFK ist Thomas Langheinrich, weitere Vorstände sind Hans Beerstecher, Prof. Dr. Armin Dittmann, Prof. Dr. Hans-Peter Welte und Dr. Albrecht Götz von Olenhusen. Die Aufgaben des Vorstandes umfassen beispielsweise die Lizenzierung der privaten Hörfunk - und Fernsehveranstalter, Rangfolgeentscheidungen für das Kabelnetz, Förderung der technischen Infrastruktur, Vergabe von Forschungsaufträgen oder die Aufstellung des Haushaltsplans.
Über den Medienrat
Der Medienrat setzt sich zusammen aus Vertretern der gesellschaftlich relevanten Gruppen. § 41 Abs. 1 LMedienG bestimmt jene 28 Organisationen, die in den Medienrat einen Vertreter entsenden. Zusätzlich entsendet jede Fraktion im Landtag einen Vertreter. Vier weitere Vertreter werden auf Grund von Vorschlägen der Fraktionen vom Landtag gewählt (§ 41 Abs. 2 LMedienG). Der Medienrat besteht aus 36 Mitgliedern. In seiner ersten konstituierenden Sitzung am 29. Januar 2007 wählte der Medienrat (5. Amtsperiode) den Vorsitzenden Dr. Hartmut Richter sowie seine Stellvertreter Christa Gönner-Schwarz und Thomas Münch. Der Medienrat nimmt nach § 42 Abs. 1 LMedienG insbesondere die Aufgaben zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Rundfunks und der rundfunkähnlichen Kommunikation wahr.
