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Axel Dürr, Pressesprecher

Telefon: 0711 / 66 99 1 - 74
Email: a.duerr@lfk.de

Nr.: 22/10

Datum: 07.12.2010

Klassik Radio für weitere fünf Jahre im Südwesten on Air

LFK-Vorstand und –Medienrat vergeben Radio-Frequenzen an

Klassik Sender


Stuttgart, 07.12. 2010 - Klassik Radio wird in einzelnen Regionen in Baden-
Württemberg weiterhin über UKW zu hören sein. Die Landesanstalt für
Kommunikation (LFK) hat durch ihre Gremien entschieden, dass das Kulturradio
sein Programm auch über 2011 hinaus im Großraum Göppingen (103,0 MHz)
Karlsruhe (90,4 MHz) und Stuttgart (103,9 MHz) ausstrahlen darf. Mit diesen
Frequenzen werden insgesamt rund 1,67 Mio. Einwohner technisch erreicht. Wie für
alle baden-württembergischen Radiosender endet auch für Klassik Radio die
Lizenzperiode Ende 2015.

„Klassik Radio spricht mit seinem Musikmix eine breite Zuhörerschaft an und hat
eine große Fangemeinde. Mit der Entscheidung ist sichergestellt, dass auch die
nächsten Jahre eine breite Musikpalette von Klassik-Sound, Film- und Loungemusik
oder New Classics in Baden-Württemberg zu hören sein wird“, kommentiert LFKPräsident Thomas Langheinrich die Entscheidung.

Klassik Radio hatte bereits in den vergangenen Jahren auf den drei Frequenzen sein
Programm gesendet, allerdings endet die Zuweisungsfrist im Juli 2011, so dass die
UKW-Frequenzen für ein Kulturradio mit Schwerpunkt auf klassischer Musik neu
ausgeschrieben wurden. Klassik Radio war der einzige Bewerber .

Mit der Zuweisungs-Entscheidung verbunden ist auch eine landesweite Einspeisung
ins Kabelnetz von Kabel BW. Die Kabelfrequenzen finden die Klassikfans unter
www.kabelbw.de/programmbelegung.



Über den Vorstand der LFK

Der Vorstand der LFK besteht aus einem hauptamtlichen Vorsitzenden und vier
ehrenamtlichen Mitgliedern, die für fünf Jahre vom Landtag gewählt werden.
Vorsitzender des Vorstandes und Präsident der LFK ist Thomas Langheinrich,
weitere Vorstände sind Hans Beerstecher, Prof. Dr. Armin Dittmann, Prof. Dr. Hans-
Peter Welte und Dr. Albrecht Götz von Olenhusen. Die Aufgaben des Vorstandes
umfassen beispielsweise die Lizenzierung der privaten Hörfunk - und
Fernsehveranstalter, Rangfolgeentscheidungen für das Kabelnetz, Förderung der
technischen Infrastruktur, Vergabe von Forschungsaufträgen oder die Aufstellung des Haushaltsplans.

Über den Medienrat

Der Medienrat setzt sich zusammen aus Vertretern der gesellschaftlich relevanten
Gruppen. § 41 Abs. 1 LMedienG bestimmt jene 28 Organisationen, die in den
Medienrat einen Vertreter entsenden. Zusätzlich entsendet jede Fraktion im Landtag einen Vertreter. Vier weitere Vertreter werden auf Grund von Vorschlägen der Fraktionen vom Landtag gewählt (§ 41 Abs. 2 LMedienG). Der Medienrat besteht aus 36 Mitgliedern. In seiner ersten konstituierenden Sitzung am 29. Januar 2007 wählte der Medienrat (5. Amtsperiode) den Vorsitzenden Dr. Hartmut Richter sowie seine Stellvertreter Christa Gönner-Schwarz und Thomas Münch. Der Medienrat nimmt nach § 42 Abs. 1 LMedienG insbesondere die Aufgaben zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Rundfunks und der rundfunkähnlichen Kommunikation wahr.