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Axel Dürr, Pressesprecher

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Email: a.duerr@lfk.de

Nr.: 06/07

Datum: 05.03.2007

Länderübergreifendes Erprobungsprojekt für DVB-H ("Handy-TV")

LFK schreibt Pilotprojekt zur Nutzung für Rundfunk und Telemedien aus


Stuttgart, 05. März 2007 - Nach dem Start des Handy-Fernsehens 2006 gibt die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) in einem abgestimmten Verfahren mit den anderen Landesmedienanstalten nun den Startschuss für mobile Rundfunkdienste im DVB-H-Standard.

 

Hierfür hat die LFK die Ausschreibung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg und auf ihrer Homepage (www.lfk.de) bekannt gemacht und fordert alle Interessierten auf, sich im Rahmen eines Gesamtkonzeptes an dem Versuch mit dieser neuen Übertragungstechnik zu beteiligen.

 

DVB-H steht für Digital Video Broadcasting Handheld und ist ein international standardisiertes Übertragungsverfahren, das Fernsehen, Hörfunk und Telemedien auf mobilen Empfangsgeräten ermöglicht. Mit dem DVB-H-Standard können ca. 16 Programmplätze mit TV-, Hörfunk- und Telemedienangeboten verbreitet werden. Wenn alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden können, erscheint ein Start des Projekts im Frühjahr 2008 möglich.

 

Die bis zum 13.04.2007 laufende Ausschreibung der LFK richtet sich auf ein länderübergreifendes Erprobungsprojekt. Es ist vorgesehen, in einem zwischen den Landesmedienanstalten koordinierten Verfahren das Konzept auszuwählen, das am besten geeignet erscheint, zur Verwirklichung der in der Ausschreibung genannten Projektziele beizutragen.

 

Im Zuge der Ausschreibung wird ein tragfähiges Gesamtangebot gesucht, das die Funktionen der Programmveranstaltung, des Aufbaus und der Finanzierung des Sendernetzes, der Organisation des Programmpools und der Vermarktung der Angebote zusammen mit den Endgeräten gegenüber den Endkunden einbezieht. Erwartet wird ein vielfältiges und attraktives Angebot, das neben eingeführten und reichweitenstarken Programmen weitere TV-Programme aus den Bereichen Nachrichten, Musik und Sport enthält. Auch Hörfunkprogramme und regionale Programme sind verpflichtend anzubieten und Telemedien angemessen zu berücksichtigen. Im Rahmen des Versuchs soll es gerade auch darum gehen, innovative Angebote zu entwickeln und auszustrahlen, die der besonderen Empfangssituation des Empfangs über Handy Rechnung tragen.

 

"Mit den aufeinander abgestimmten Ausschreibungsverfahren für ein DVB-H-Projekt wollen die Landesmedienanstalten nach der Einführung von DMB (Handy-TV im technischen Standard Digital Multimedia Broadcasting) ein weiteres Mal zeigen, dass auch unter schwierigen Rahmenbedingungen länderübergreifend schnell und unbürokratisch die Versuchsvoraussetzungen geschaffen wurden. Die nun von den Interessenten zu realisierende Bewerbung mit einem Gesamtkonzept erfordert von allen potenziell Beteiligten - Rundfunkveranstaltern, Diensteanbietern, Mobilfunkbetreibern und Vermarktungsunternehmen - ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft und den Verzicht auf Maximalpositionen. Wir haben mit einem sehr flexibel gestalteten Projektszenario ein Angebot gemacht, das alle Voraussetzungen für einen erfolgreichen Versuch bietet. Die Chance zur Innovation sollten sich alle an diesem Markt interessierten Unternehmen nicht entgehen lassen", sagte der Präsident der LFK, Thomas Langheinrich.