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Axel Dürr, Pressesprecher

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Email: a.duerr@lfk.de

Nr.: 07/07

Datum: 15.03.2007

Nichtkommerzielle Radios scheitern mit Eilantrag beim VGH

Lernradio-Konzept der LFK bestätigt


Stuttgart, 15. März 2007 - Nach den vor wenigen Tagen ergangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) haben die nichtkommerziellen Radioveranstalter Radio Dreyeckland und Querfunk keinen Anspruch auf Sendezeiten, die die LFK den Lernradios in Freiburg und Karlsruhe zugewiesen hatte. Radio Dreyeckland und Querfunk hatten in Eilverfahren beantragt, die Sendezeiten der Lernradios zu erhalten und sich dabei auf die Nichtigkeit der alten Nutzungsplanverordnung der LFK berufen.

 

In Freiburg hat der VGH festgestellt, dass die Universität Freiburg vorläufig weiter auf der Frequenz 88,4 senden kann. Das Gericht sah keine Rechtsgrundlage für den Antrag von Radio Dreyeckland und stellte ein überwiegendes Interesse der Universität an der Fortsetzung des Sendebetriebs fest. Derzeit wird die Sendezeit der Universität erneut ausgeschrieben, nachdem der VGH die zugrundeliegende Zuordnung im Nutzungsplan als zu unbestimmt verworfen hatte (s. Pressemitteilung der LFK 22/06 vom 11.10.2006). Eine Entscheidung hierzu ist noch vor der Sommerpause zu erwarten.

 

Nach einem Beschluss des VGH kann auch in Karlsruhe die Musikhochschule die ihr vorübergehend zugewiesenen Sendezeiten des ehemaligen Lizenznehmers IFM weiter belegen. Das Gericht verneinte einen entsprechenden Anspruch des nichtkommerziellen Veranstalters Querfunk. Das Ausschreibungsverfahren für diese Sendezeiten, die durch den Rückzug von IFM freigeworden waren, wird alsbald eingeleitet.

 

Bereits im vergangenen Oktober hatte der VGH im Rahmen einer Normenkontrollklage gegen die Nutzungsplanverordnung die Zulässigkeit von Lernradios - auch in Form von Hochschulradios - festgestellt.

 

"Die Gerichte haben die Rechtmäßigkeit dieser Lernradios klar bestätigt. Wir halten also weiter an unserer Konzeption fest, neben den nichtkommerziellen Radios auch Lernradios zur Vermittlung von Medienkompetenz zuzulassen", so Thomas Langheinrich, Präsident der LFK.