Die LFK ist eine staatsferne und unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts.
Sie lässt private Rundfunkveranstalter zu, übt die Aufsicht über sie aus und weist öffentlich-rechtlichen und privaten Veranstaltern Übertragungskapazitäten zu.
Wichtige Entscheidungen treffen ihre Gremien Vorstand und Medienrat.

