
In länderübergreifenden Angelegenheiten arbeiten die Landesmedienanstalten in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) zusammen.
Die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten innerhalb der ALM erfolgt über die
Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen.
Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK.
In der ZAK werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Thomas Langheinrich, und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.
Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM)
Die DLM setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen.
Am 1. Januar 2011 hat Thomas Fuchs - Direktor der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) - den Vorsitz für vorerst zwei Jahre übernommen. Sein Stellvertreter ist Jochen Fasco (Thüringer Landesmedienanstalt - TLM).
Die DLM ist für die Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsanstalten auf dem Gebiet des Rundfunks auf nationaler und internationaler Ebene zuständig. Sie unterhält den Informations- und Meinungsaustausch mit Rundfunkveranstaltern, behandelt gemeinsame Angelegenheiten außerhalb der Zulassungs- und Aufsichtsaufgaben im Bereich der audiovisuellen Medien, holt Gutachten zu Fragen ein, die für die Aufgaben der Mitgliedsanstalten von grundsätzlicher Bedeutung sind und beobachtet und analysiert die Programmentwicklung.
Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK)
Die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) setzt sich aus den Vorsitzenden der Beschlussgremien (Medienrat, Medienkommission, Versammlung etc.) zusammen.
Die Gremienvorsitzendenkonferenz trifft die Auswahlentscheidungen bei den Zuweisungen für drahtlose Übertragungskapazitäten an private Anbieter und ist zuständig im Rahmen der Plattformbelegung.
Daneben werden insbesondere Fragen der Medienpolitik und medienethische Aspekte beraten. Von besonderer Bedeutung ist der Diskurs über Programminhalte: Die Gremienvorsitzenden thematisieren Qualität und Entwicklung der elektronischen Medien vor dem Hintergrund ihres Einflusses auf die Werte und Normen unserer Gesellschaft.
Der Gremienvorsitzende der geschäftsführenden Anstalt übernimmt den Vorsitz der Gremienvorsitzendenkonferenz.
GK - Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz (GK) besteht aus der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK).
In der Gesamtkonferenz werden Fragen der Programmentwicklung des privaten Hörfunks und Fernsehens beraten sowie Angelegenheiten beschlossen, die für das "Duale Rundfunksystem" von grundsätzlicher medienpolitischer Bedeutung sind. Darüber hinaus ist sie in evtl. Kompetenzkonflikten der Kommissionen für die nötigen Einigungsbemühungen zuständig.
In der Regel tritt die Gesamtkonferenz zwei Mal im Jahr zusammen. Eine Angelegenheit ist dann in der Gesamtkonferenz zu beraten, wenn mindestens vier Mitgliedsanstalten dies beantragen.
Die Gesamtkonferenz beauftragt eine Landesmedienanstalt mit der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) für die Dauer von jeweils zwei Jahren.
Darüber hinaus beraten die Landesmedienanstalten über planerische und technische Fragen in der Technischen Konferenz der Landesmedienanstalten (TKLM). Zur Beobachtung der medienpolitischen Entwicklungen innerhalb der EU bestimmt die DLM aus dem Kreis der Direktoren den Europabeauftragten, zudem einen Beauftragten für Bürgermedien, einen Beauftragten für Hörfunk, einen Beauftragten für Verwaltung sowie einen Beauftragten für Recht.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) fungiert als zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Internet). Dieser Kommission gehören neben Vertretern aus Landes- und Bundeseinrichtungen sowie Wissenschaft und Justiz, ernannt von Bund und Ländern, sechs Vertreter (Direktoren) der Landesmedienanstalten an.
Zur Sicherung der Meinungsvielfalt prüft die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) die Beteiligungen verschiedener Mediengruppen an den Sendern.
Wichtige Partner für die Landesanstalt für Kommunikation im Bereich Medienforschung und Medienpädagogik sind die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) und der Südwestrundfunk (SWR). Die LFK wirkt mit ihnen in der Stiftung MedienKompetenzForum Südwest (MKFS) und im Medienpädagogischen Forschungsverbund (MPFS) zusammen.
Des weiteren ist die LFK im Aufsichtsrat der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) und der POP.AKADEMIE Baden-Württemberg vertreten.
