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Vorstand

Der Vorstand der LFK besteht aus einem hauptamtlichen Vorsitzenden und vier ehrenamtlichen Mitgliedern, die vom Landtag gewählt werden.

Der Landtag von Baden-Württemberg wählte am 23. Februar 2005 die Mitglieder des Vorstandes der LFK für dessen vierte Amtsperiode. Die Ernennung des Vorsitzenden des Vorstandes erfolgte am 16. März 2005 mit Wirkung vom 1. April 2005. Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstandes beträgt sechs Jahre. Erfolgt die Bestellung und Verpflichtung anderer Mitglieder erst nach diesem Zeitpunkt, so verkürzt sich deren Amtszeit entsprechend.

Der Vorstand nimmt gemäß § 35 Abs. 1 LMedienG die Aufgaben der Landesanstalt wahr, soweit nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Dies umfasst beispielsweise:

  • Lizenzierung der privaten Hörfunk - und Fernsehveranstalter
  • Erlass der Nutzungsplanverordnung über die Zuordnung von Frequenzen und Kabelkanälen
  • Rangfolgeentscheidungen für das Kabelnetz
  • Erprobungsprojekte zu neuen Rundfunkübertragungstechniken und Nutzungsarten
  • Förderung der technischen Infrastruktur
  • Vergabe von Forschungsaufträgen
  • Aufstellung des Haushaltsplans