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Temporäre Schul-Radio-Sender

Im Sommer 2003 führte das Gymnasium Neckartenzlingen als erste Schule in Baden-Württemberg ein Schülerradioprojekt live on air durch. Ziel war, im Rahmen der Projekttage, die unter dem Motto "Schule als Staat" standen, über einen eigenen Radiosender die Bevölkerung in der Region über dieses Projekt zu informieren.

Im Rahmen des Projektes wurden durch die SchülerInnen Behörden, Regierungsinstanzen und Firmen aller Art aufgebaut und während der Projektzeit geführt. "Radio Necktropolis" berichtete drei Tage lang live über das Staatsvolk nebst dazugehörigem Wirtschafts- und Sozialsystem, bestehend aus 850 Schülern und 70 Lehrern. Im Vorfeld wurde das Radioteam aus 17 Schülern und einem Lehrer durch Referenten der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Baden-Württemberg e.V. (LKJ) in den Grundlagen der journalistischen Radiopraxis eines Senders geschult. Dazu zählte neben der Erstellung von sendefähigen Beiträgen auch die Organisation einer Redaktion. Schüler besetzten die Arbeitsfelder Musik-, Nachrichten-, Beitrags- und Umfrageredaktion, waren "Chef vom Dienst" und führten als Moderator durch die Sendung.

In der Folgezeit wurden weitere temporäre Schul-Radio-Projekte durchgeführt. Die Projektergebnisse wurden zum Teil im Internet dokumentiert:

Voraussetzung für die Durchführung eines derartigen Projektes ist eine medienrechtliche Genehmigung, die bei der LFK zu beantragen ist. Mit Beantragung müssen beigefügt sein:

  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Projektinformationen (Sendeplan, ausführliche Projektskizze, Zahl der aktiv beteiligten Projektteilnehmer) sowie
  • ein Finanzierungsplan (z.B. für Sendetechnik und -betrieb, Frequenzzuteilung, GEMA und GVL-Gebühren, evtl. medienpraktische Schulungen).

Die Frequenzplanung sowie die damit evtl. vor Ort erforderlichen Maßnahmen werden von der LFK zunächst auf ihre Realisierungsmöglichkeit geprüft und gegebenenfalls vorgenommen. Von einer Rechnungsstellung der dafür entstehenden Kosten kann im Hinblick auf die mit dem Projekt unter Umständen verbundene Förderung der Medienkompetenz einschließlich entsprechender Aus- und Fortbildung im Medienbereich (§ 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, § 21 Abs. 5 Satz 2 LMedienG), abgesehen werden.
Bei der Durchführung sind im Übrigen die sich aus dem Landesmediengesetz Baden-Württemberg, dem Rundfunkstaatsvertrag und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ergebenden rundfunkrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen. Die Auflagen und weitere Infos zur Erteilung sind hier abrufbar.

Eine frühzeitige Beantragung (ca. 6 Monate) vor Projektstart wird empfohlen.

Weitere Infos:
Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg
Tina König
Abt. Kommunikationswissenschaft
Tel.: 0711 / 66 99 154
Email: t.koenig@lfk.de