Für das Zulassungsverfahren und die Zuweisung von Übertragungskapazitäten ist das Landesmediengesetz maßgeblich.
Für die Lizenzierung bundesweiter Angebote enthält der Rundfunkstaatsvertrag die maßgeblichen Vorschriften.
Für das Zulassungsverfahren und die Zuweisung von Übertragungskapazitäten ist das Landesmediengesetz maßgeblich.
Für die Lizenzierung bundesweiter Angebote enthält der Rundfunkstaatsvertrag die maßgeblichen Vorschriften.