Vorrangig einzuspeisen sind im Hörfunkbereich die vier öffentlich-rechtlichen Programme des SWR, ein lokaler privater Anbieter, ein regionaler privater Anbieter sowie das überregionale private landesweite Jugendradio, das im November 1999 lizenziert wurde. Sodann folgen der Deutschlandfunk sowie das Deutschlandradio Kultur, bevor weitere drei private Hörfunkprogramme eingespeist werden. Diese drei weiteren Hörfunkprogramme sind solche, die in anderen Bundesländern veranstaltet und in Baden-Württemberg weiterverbreitet werden. Dazu gehört derzeit Klassik Radio. Hinsichtlich der beiden anderen Programme steht eine Entscheidung der LFK noch aus.
Soweit nichtkommerzielles Lokalradio oder ein Lernradio am Ort vorhanden ist, ist auch diesem ein Vorzugsplatz im Kabel einzuräumen. Darüber hinaus stehen je nach Ausbaustand circa 20 Programmplätze im Hörfunkbereich zur Verfügung. Für diese übrigen Kapazitäten ("Non-must-carry-Bereich") sind die Netzbetreiber (in der Regel die Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG) aufgerufen, eine Regelung der Kabelbelegung zu treffen.
