Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder wurde eine einheitliche
Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (Internet, Fernsehen, Hörfunk) geschaffen. Ziel des Jugendmedienschutzstaatsvertrag ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.
