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Nutzungsplanverordnung der LFK

Verordnung der Landesanstalt für Kommunikation über die Ausweisung und Zuweisung von Übertragungskapazitäten (NutzungsplanVO)
Die LFK legt in der Nutzungsplanverordnung fest, wie öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter die drahtlosen Frequenzen nutzen und nach welchen Kriterien Programme in die Kabelnetze eingespeist werden. Die Nutzungsplanverordnung bietet eine Gesamtschau über die durch Rundfunk genutzten drahtlosen Kapazitäten.

Stand: 31. Oktober 2011