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Zugangs- und Plattformsatzung

Diese Satzung ist am 04. März 2009 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige
Zugangssatzung nach § 53 RStV. Die Neufassung setzt die mit dem 10.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingeführte technologieneutrale Plattformregulierung um und schafft eine Grundlage für die Vergabe bundesweiter Frequenzen. Geregelt ist daneben die Anzeigepflicht für Betreiber von Plattformen sowie deren Zugangsoffenheit in Bezug auf die Belegung oder elektronische Programmführer.