Pressemitteilung • 11.10.2022

Medienvielfalt braucht gute Rahmenbedingungen

LFK befasst sich mit Änderung des Landesmediengesetzes

Bild einer Person, die sich Notizen auf einem Block macht

Im Rahmen seiner Sitzung am 10. Oktober 2022 hat sich der LFK-Medienrat unter anderem über die aktuelle Situation der regionalen TV-Anbieter in Baden-Württemberg informiert und mit dem Entwurf des Gesetzes zur Novellierung des Landesmediengesetzes Baden-Württemberg befasst. Dabei wurde insbesondere die durch die geplante Verlängerung aller UKW- und DAB-Zuweisungen entstehende wirtschaftliche Planungssicherheit für den regionalen Hörfunk positiv hervorgehoben.

Wichtiger Eckpfeiler zum Erhalt der lokalen und regionalen Hörfunklandschaft

LFK-Präsident Dr. Wolfgang Kreißig begrüßte die geplante Novellierung des Landesmediengesetztes und betonte, dass der Erhalt des lokalen und regionalen Hörfunks angesichts andauernder Krisen und eines zunehmenden Wettbewerbsdrucks gute Rahmenbedingungen erfordert: „Private Hörfunkangebote sind ein bedeutender Teil der baden-württembergischen Medienlandschaft und tragen zu deren Vielfalt bei. Sie erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Funktion, indem sie Information und lokale und regionale Identität vermitteln. Durch die geplante Verlängerung der Frequenzzuweisungen der Hörfunksender entsteht mehr wirtschaftliche Planungssicherheit in aktuell schwierigen Zeiten.“  

Gemeinsamer Austausch mit Vertretern der regionalen TV-Sender

Als Repräsentanten der sieben privaten "Must Carry"-TV-Sender in Baden-Württemberg nahmen Ralph van Gülick, Geschäftsführer von Regio TV Stuttgart, und Ralph Kühnl, Geschäftsführer beim Rhein-Neckar Fernsehen, an der Sitzung des Medienrats teil und berichteten von der anhaltend herausfordernden wirtschaftlichen Situation in den Medienhäusern. Gleichzeitig wurde die große Bedeutung der seit 2020 etablierten Landesförderung hervorgehoben, die es ermöglicht habe, auf verlässlicher Basis regionales Fernsehen zu betreiben und neue Formate zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund sprach sich Dr. Wolfgang Epp, der Vorsitzende des LFK-Medienrats, für eine Verlängerung der Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a Landesmediengesetz Baden-Württemberg aus: „Wir brauchen privates regionales Fernsehen mit qualitätsvollen Informationsprogrammen in Baden-Württemberg. Mit dem Ziel des Erhalts regionaler Medienvielfalt im Land sollte die Landesregierung die Förderung nach § 47a Landesmediengesetz fortsetzen.“

 

Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk, weist Übertragungskapazitäten zu und entwickelt und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Sie setzt sich für Meinungsfreiheit und -vielfalt ein, gerade auch auf digitalen Verbreitungswegen, Telemedien und Social Media. Die LFK ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.

Kontakt

Dominik Rudolph
Landesanstalt für Kommunikation
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@lfk.de