Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk, weist Übertragungskapazitäten zu und entwickelt und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Sie ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten im Land und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.
Die LFK bleibt auf Kurs
Haushaltsplan für 2021 sieht weitere Förderung für journalistische Vielfalt vor

In seiner gestrigen Sitzung hat der Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) den Haushaltsplan für das Jahr 2021 verabschiedet. Das Haushaltsvolumen beträgt rund 16,8 Millionen Euro. Davon entfallen wie im letzten Jahr 4,2 Millionen Euro auf Fördermittel des Landes Baden-Württemberg zur Sicherung der Meinungsvielfalt im regionalen Fernsehen. Zudem soll die journalistische Nachwuchsförderung weiter gestärkt werden.
Sicherung der regionalen Vielfalt erfordert stabile Finanzierung
Dr. Wolfgang Epp, Vorsitzender des Medienrats der LFK, sieht in der Arbeit der LFK einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Medienlandschaft in Baden-Württemberg: „Wir haben in Deutschland ein einzigartiges und vielfältiges duales Rundfunksystem. In Baden-Württemberg trägt die LFK durch ihre Arbeit maßgeblich zum Erhalt dieses Systems bei. Dies ist gerade in Zeiten der Krise besonders wichtig – denn Medienvielfalt ist für das Funktionieren einer Demokratie essentiell.“ So fördert die LFK unter anderem Nichtkommerzielle Radios, Medienkompetenzprojekte sowie Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für die baden-württembergischen Veranstalter und unterstützt diese bei der Digitalisierung. „Zum Erhalt des dualen Rundfunksystems ist daher auch die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags zwingend notwendig“, so Dr. Epp.
LFK geht neue Aufsichtsaufgaben gezielt an
„Die Entscheidung des Medienrats, den vom Vorstand der LFK geplanten Haushalt zu verabschieden, ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die LFK für die Aufgaben der Zukunft gut aufzustellen“, begrüßt LFK-Präsident Dr. Wolfgang Kreißig die Entscheidung des Medienrats. „Durch das Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags hat die LFK unter anderem neue Aufgaben auf dem Gebiet der Regulierung von digitalen Plattformen erhalten, deren praktische Umsetzung mit dem verabschiedeten Haushalt nun auch gezielt angegangen werden kann.“
Über die Tätigkeiten der LFK informiert auch der ebenfalls am gestrigen Tag erschienene Dreijahresbericht der LFK unter www.lfk.de/dreijahresbericht-2020.
Der Medienrat der LFK setzt sich aus 37 Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Das Gremium nimmt nach §42 LMedienG insbesondere die Aufgaben zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Rundfunks wahr und beschließt den Haushaltsplan der LFK.
Dominik Rudolph
Landesanstalt für Kommunikation
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse(at)lfk.de