Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk, weist Übertragungskapazitäten zu und entwickelt und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Sie ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten im Land und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.
Eindämmung von Desinformation
LFK-Medienrat fordert strengere Gesetze gegen Fake News im Netz

Das Problem der Verbreitung von irreführenden Informationen im Internet hat sich wegen der ständig wachsenden Zahl an digitalen Verbreitungswegen merklich zugespitzt. Eine Entwicklung, die der Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) in seiner letzten Sitzung mit Blick auf das kürzlich von den Medienanstalten vorgestellte Gutachten „Typen von Desinformation und Misinformation“ diskutierte. Der Medienrat sprach sich für weitere gesetzliche Vorgaben im Vorgehen gegen Falschinformation aus, deren Einhaltung durch die staatsferne Medienaufsicht kontrolliert werden müsse.
Selbstregulierung der Plattformen ungenügend
Der Vorsitzende des Medienrates, Dr. Wolfgang Epp, verlangte im Kampf gegen Falschinformationen, geltendes Recht konsequent durchzusetzen und Regulierungslücken zu schließen: „Zur effektiven Eindämmung von Desinformationen im Internet sollten weitere gesetzliche Maßnahmen gemeinsam auf nationaler und auf europäischer Ebene ergriffen werden, welche an die Regelungen des Medienstaatsvertrages anknüpfen. Eine Selbstregulierung der Plattformen kann hierbei zunächst nützlich sein, es muss jedoch durch die staatsferne Medienaufsicht kontrolliert werden können, ob die Anbieter neue Regelungen auch einhalten.“
Meinungsfreiheit bewahren
Laut dem Gutachten der Medienanstalten darf die Anwendung von Instrumenten gegen Desinformation weder staatlichen noch privaten Institutionen die Macht darüber erteilen, den politischen und gesellschaftlichen Diskurs in ihrem Sinne zu steuern. Dennoch hat der Staat die Pflicht, den Meinungsbildungsprozess vor gezielter Falschinformation zu schützen. „Das Vorgehen gegen Desinformationen muss deshalb stets nach klar definierten und transparenten gesetzlichen Rahmenbedingungen ablaufen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht eingeschränkt und das gesellschaftliche Meinungsspektrum unverzerrt dargestellt wird“, so LFK-Präsident Dr. Wolfgang Kreißig.
Dominik Rudolph
Landesanstalt für Kommunikation
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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