Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk, weist Übertragungskapazitäten zu und entwickelt und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Sie ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten im Land und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.
Eine Frage der Kompetenz
LFK-Medienrat warnt vor Abkehr von staatsferner Medienaufsicht

In seiner gestrigen Sitzung hat sich der Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) kritisch mit den aktuellen Gesetzgebungsinitiativen des Bundes auseinandergesetzt. Mit der Novellierung von Jugendschutzgesetz (JuSchG), Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und Telemediengesetz (TMG) dreht der Bund derzeit an mehreren Stellschrauben der Regulierung medialer Inhalte und insbesondere von sozialen Medien. Diese Vorhaben haben, nach aktuellem Stand, weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Medienordnung sowie die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Sicherung von Meinungsfreiheit und Jugendmedienschutz. Der Medienrat der LFK mahnt daher eine Fortentwicklung des Rechtsrahmens unter Einhaltung der bestehenden Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern an.
Klare Aufteilung der Kompetenzen
Die Befassung des Medienrates geht auf eine Initiative seines Ausschusses für Medienkonvergenz und Digitale Gesellschaft zurück. „Wir begrüßen die grundsätzlichen Schutzziele der Vorhaben wie die Schaffung eines kohärenten und zukunftsfähigen Kinder- und Jugendschutzes in digitalen Medien und die effektive Bekämpfung von strafbaren Hassbotschaften in sozialen Medien.“, erläutert Prof. Dr. Emanuel Burkhardt die Initiative seines Ausschusses. „Die klare Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern muss dabei jedoch gewahrt bleiben.“ Besonders kritisch beurteilt der Ausschuss daher die Tendenzen in den Gesetzesinitiativen, staatliche Behörden mit der Aufsicht über Inhalte zu betrauen. „Das verstößt gegen das verfassungs- wie auch EU-rechtliche Gebot einer staatsfern organisierten Medienaufsicht.“, so Prof. Dr. Burkhardt.
Bestehende Institutionen verzahnen
„Die Gewährleistung einer föderalen, staatsfernen Aufsicht über mediale Inhalte gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie und dient der Sicherung der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt.“, so Dr. Wolfgang Epp, Vorsitzender des LFK-Medienrats. „Ziel einer modernen Regulierung muss es sein, die unterschiedlichen gesetzlichen Zielrichtungen aufeinander abzustimmen und Handlungsfelder bestehender Institutionen sinnvoll miteinander zu verzahnen.“ Konkret fordert das Gremium vom Gesetzgeber, statt Doppelstrukturen aufzubauen, klare Zuständigkeiten und Schnittstellen zu definieren.
Den vollständigen Resolutionstext finden Sie hier.
Dominik Rudolph
Landesanstalt für Kommunikation
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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