SPECIAL: Medien­staats­vertrag (MStV)

Seit dem 7. November 2020 ist der Medienstaatsvertrag (MStV) in Kraft. Er ersetzt den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Doch was bedeutet der neue Staatsvertag konkret für Medienunternehmen, Journalistinnen und Journalisten, aber auch für die Medienaufsicht selbst? Antworten auf einige der wichtigsten Fragen finden Sie hier.

Der MStV ist da - Das ändert sich in der Praxis

Was bringt der Medienstaatsvertrag (MStV) konkret an Neuerungen für die tägliche Arbeit von Radio-, und Fernsehveranstaltern, Streamern & Co. mit sich? Wir haben einige wesentliche Änderungen zusammengestellt.

Bild einer Person am Laptop und mit mehreren Symbolen im Vordergrund

Satzungen und Richtlinien: Vom MStV zum Regulierungsalltag

Um die Vorgaben des MStV zu konkretisieren und praktisch anwendbar zu machen, braucht es Satzungen und Richtlinien. Welche es gibt, was sie im Einzelnen regeln und wie sie entstehen - das ist auf dieser Seite erklärt.