Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk, weist Übertragungskapazitäten zu und entwickelt und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Sie setzt sich für Meinungsfreiheit und -vielfalt ein, gerade auch auf digitalen Verbreitungswegen, Telemedien und Social Media. Die LFK ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.
Zur Stärkung des Jugendschutzes
LFK-Präsident Dr. Wolfgang Kreißig ist neues Mitglied im Präventionsbeirat von Lotto Baden-Württemberg
Die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg hat Dr. Wolfgang Kreißig, den Präsidenten der LFK, mit sofortiger Wirkung als neues Mitglied in ihren Präventionsbeirat berufen. Ziel des Gremiums aus fünf Expertinnen und Experten ist die Weiterentwicklung des Spieler- und Jugendschutzes des Unternehmens. Dr. Wolfgang Kreißig wird den Präventionsrat von Lotto Baden-Württemberg unter anderem mit seiner Expertise im Bereich des Jugendmedienschutzes verstärken.
Glücksspiel mit besonderen Gefahren verbunden
Vor dem Hintergrund des am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrages, der den Betrieb von Online-Casinos und Online-Glücksspiel in ganz Deutschland erlaubt, weist LFK Präsident Dr. Wolfgang Kreißig auf die besonderen Risiken digitaler Glücksspielangebote hin: „Für die meisten Menschen stellen Glücksspiele eine kleine Abwechslung im Alltag dar. Aber sie bergen auch Suchtrisiken, insbesondere wenn sie digital angeboten werden und somit rund um die Uhr und überall zugänglich sind. Die Regelungen des neuen Glücksspielstaatsvertrages schaffen hierzu klare gesetzliche Strukturen, deren Einhaltung aber auch konsequent kontrolliert werden muss.“
Junge Zielgruppen für Suchtrisiko sensibilisieren
Junge Menschen gelten als Personengruppe mit erhöhtem Suchtrisiko, da sie auf Grund ihrer erhöhten Risikobereitschaft und des leichten Zugangs über mobile Endgeräte besonders von digitalen Glückspielangeboten angesprochen werden. „Daher ist es wichtig, insbesondere jüngere Nutzerinnen und Nutzer für die Suchtrisiken von Glücksspielen zu sensibilisieren“, so Dr. Wolfgang Kreißig. „Die gesetzliche Aufgabe des Jugendmedienschutzes und dabei insbesondere die Themen Prävention und Aufklärung, etwa im Bereich Games, spielen bei der LFK als Medienanstalt für Baden-Württemberg bereits eine große Rolle und ich freue mich, diese Expertise in die Arbeit des Präventionsrates einfließen lassen zu können.“ Die Teilnahme an Spielangeboten der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg ist ab 18 Jahren möglich.
Dominik Rudolph
Landesanstalt für Kommunikation
Pressesprecher
E-Mail: presse@lfk.de