SPECIAL: Desinformation

Welche Formen von Desinformationen gibt es? Und wie können sogenannte "Fake News" erkannt und von seriösen Informationen unterschieden werden? Diese Fragen stellen sich viele Nutzerinnen und Nutzer im täglichen Umgang mit Medien. Auf dieser Seite haben wir einige Informationen und Tipps zum Thema zusammengestellt.

Foto von vier Würfeln, welche die alternativen Buchstabenkombinationen Fact und Fake anzeigen

Welche Typen der Desinformation gibt es?

Zur effektiven Eindämmung von falschen Informationen im Internet ist es zunächst notwendig, verschiedene Typen der Desinformation zu definieren und voneinander abzugrenzen. Eine von der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten (GVK) in Auftrag gegebene Studie klassifiziert folgende sieben Typen der Desinformation:

Die Grafik zeigt, welche Arten der Desinformation unterschieden werden, und welches Risiko mit den 7 Typen der Desinformation einhergeht. Dabei ist auf der x-Achse die Abweichung von der Wahrheit, auf der Y-Achse die Absicht des Senders aufgetragen. Als am wenigsten Risikoreich wird die ungenaue Berichterstattung in der linken unteren Ecke der Grafik betrachtet. Die Kategorie „unabsichtlich irreführende Inhalte“ weicht weiter von der Wahrheit ab, ohne eine erhöhte Absicht des Senders. Eine Absichtliche Dekontextualisierung liegt vor, wenn die Abweichung von der Wahrheit gering ist, diese aber mit Absicht des Senders erfolgt. Je weiter die Information mit Absicht des Senders zusätzlich von der Wahrheit abweicht, liegen unauthentischer und irreführender Pseudojournalismus, irreführende politische Werbung, absichtliche Falschinformation oder Propaganda vor.
Erklärung: Hellblau bedeutet ein geringes Risiko; je dunkler bzw. röter die Schrift, umso größer die Risiken für Gesellschaft und Demokratie. Eigene Darstellung nach Möller, J., Hameleers, M. & Ferreau, F. (2020): "Typen von Desinformation und Misinformation", S. 13.

Diese verschiedenen Arten der Desinformation unterscheiden sich vor allem darin, dass der Grad des Vorsatzes variiert. Während bei ungenauer Berichterstattung ein Vorsatz nicht gegeben ist, ist er bei der absichtlichen Falschinformation und der Propaganda eindeutig vorhanden.

Daraus schlussfolgern die Gutachter, dass unterschiedliche gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung von Falschinformation erforderlich sind und abhängig vom Grad der Absicht zur Desinformation zu erfolgen haben.

Warum sind Desinformationen so gefährlich?

Oft steckt keine böse Absicht hinter im Netz verbreiteten Desinformationen - vielleicht wurde schlicht ein Fehler gemacht oder schlecht recherchiert. Problematischer ist es, wenn Informationen absichtlich in einen falschen Kontext gesetzt oder gänzlich erfunden werden. Denn oft verfolgt die Absenderin oder der Absender damit ganz bestimmte Absichten, wie beispielsweise die Beeinflussung der öffentlichen Meinung zu seinen Gunsten oder er/sie möchte anderen Personen oder Gruppen gezielt schaden. Dies zeigt das erhebliche Gefahrenpotenzial, das von Desinformationen und Verschwörungserzählungen ausgeht, insbesondere da sich falsche Inhalte im Netz heutzutage viral weiterverbreiten und schnell eine große Reichweite bekommen können.

Dabei spielen nicht selten Alternative Medien und Influencer eine entscheidende Rolle, indem sie als Multiplikatoren fungieren und besonders hasserfüllte Diskussionen in ihrer Community auslösen. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die medienanstalten haben das Phänomen in ihrer Schwerpunktanalyse 2020 „Alternative Medien und Influencer als Multiplikatoren von Hass, Desinformation und Verschwörungstheorien“ untersucht und sind zu interessanten Ergebnissen gelangt.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mögliche Desinformation melden möchte?

Jede rechtliche Reaktion auf Desinformation, etwa indem ein Beitrag entfernt, im Ranking herabgestuft oder sogar weitergehende Sanktionen ergriffen werden, stellt auch eine potenzielle Beschränkung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung dar. Daher ist es wichtig, dass der Gesetzgeber zwar konkrete Leitlinien vorgibt um den Prozess der demokratischen Meinungsbildung vor schädlicher Desinformation zu schützen und sich auch private Anbieter im Kampf gegen Desinformation engagieren. Die Anwendung von Instrumenten gegen Desinformation sollte jedoch weder staatlichen noch privaten Institutionen die Macht darüber erteilen, den politischen und gesellschaftilchen Diskurs in ihrem Sinne zu steuern.

Wenn Sie ein journalistisch-redaktionelles Telemedium wegen möglicher Desinformation melden möchten, können sie sich gerne über unser Beschwerdeformular Internet an uns oder eine der anderen Landesmedienanstalten in Deutschland wenden. Bei Posts in sozialen Netzwerken empfehlen wir, sich zunächst direkt an den Anbieter zu wenden. Häufig gibt es eine Möglichkeit, Posts, die möglicherweise Desinformation verbreiten, zu melden. Diese werden dann gegebebenfalls von sogenannten Faktencheckern geprüft.

Daneben kann jeder und jede Einzelne selbst dabei helfen, Desinformationen zu bekämpfen, indem er/sie erkennbar falsche oder irreführende Inhalte nicht weiterverbreitet.

„Desinformationen und Fake News gehören für mich zu den drängendsten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Als Medienaufsicht müssen wir dem Phänomen entschlossen entgegentreten - durch eine konsequente Regulierung, aber auch durch kontinuierliche Aufklärung bei den Nutzerinnen und Nutzern.”

Dr. Wolfgang Kreißig, Präsident der LFK

Wie kann ich Desinformationen erkennen?

Falschmeldungen schnell zu erkennen, ist bei der Masse an Informationen im Netz eine immer größer werdende Herausforderung. Es gibt allerdings einige Methoden, mit deren Hilfe sich Falschinformationen im digitalen Raum identifizieren lassen:

Prüfen Sie bei im Netz veröffentlichten Artikeln stets, ob eine Angabe zu den Autorinnen und Autoren besteht. Finden Sie direkt am Artikel keine entsprechende Information? Dann soll die Autorenschaft womöglich verschleiert werden. Bei Postings in Sozialen Netzwerken sollten Sie sich das Profil der dahinterstehenden Person genauer ansehen. Ist ein Profil erst wenige Tage aktiv und hat so gut wie keine Follower, dann ist Skepsis geboten.

Damit Sie ein Gesamtbild einer Situation erhalten, recherchieren Sie andere Quellen und vergleichen Sie die dargestellten Fakten. Geben Sie beispielsweise relevante Schlagworte in eine Suchmaschine ein und prüfen Sie, ob und welche Medien ebenfalls über ein bestimmtes Thema berichtet haben. Wenn Sie nichts zu einer Information aus Sozialen Netzwerken finden, dann könnte es sein, dass Informationen falsch sind. Bei häufig diskutierten Themen können zudem Dienste wie der Faktenfinder der Tagesschau oder der Faktencheck des gemeinnützigen Recherchezentrums CORRECTIV einen sorgfältig recherchierten Überblick bieten.

Generell ist es ratsam, sich Fotos und Videos im Netz genauer anzusehen. Wurde das Foto oder Video tatsächlich an dem angegeben Ort aufgenommen? Werbetafeln, Verkehrsschilder und Autokennzeichen geben möglicherweise Hinweise auf den Ort. Benutzen Sie zudem Dienste zur umgekehrten Bildersuche wie beispielsweise die von Google oder TinEye, um herauszufinden, ob Bilder aus dem Kontext gerissen wurden und ursprünglich eine andere Bedeutung hatten.

In Deutschland müssen Websites ein Impressum haben. Sie geben Auskunft über den Urheber einer Nachricht. Einer Seite ohne Impressum sollte man in der Regel kein Vertrauen schenken. Unzureichende Impressumsangaben auf Telemedienangeboten, deren Sitz in Baden-Württemberg liegt, können Sie hier bei der LFK melden.

Fragen Sie sich, ob im Netz verbreitete Informationen, die auf den ersten Blick überraschend wirken, überhaupt stimmen können und warum diese Informationen Sie erst jetzt und auf diesem Wege erreichen.

LFK-Informationsblatt zum Download

Unser Informationsblatt zum Erkennen von Desinformation können Sie hier als PDF herunterladen:

Informationsblatt zum Download (PDF)

Welche Regeln gibt es für die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten und wer kontrolliert deren Einhaltung?

Für journalistische Berichterstattung und Information gelten anerkannte Grundsätze. Beispielsweise sind Nachrichten vor der Veröffentlichung sorgfältig auf Wahrheit und Herkunft zu überprüfen und müssen unabhängig und sachlich sein.

Diese „journalistisch-redaktionellen Sorgfaltspflichten“ sind im Pressekodex festgelegt, welcher journalistische Qualitätsstandards wie die Trennung von Werbung und Redaktion / Berichterstattung und Kommentar, die Achtung der Wahrheit, Menschenwürde und Persönlichkeitsrechten sowie die Verpflichtung zu einer ausgewogenen Berichterstattung regelt.

Der Deutsche Presserat ist für die Kontrolle der Einhaltung des Pressekodex in Printmedien zuständig. Im privaten Rundfunk (also Fernsehen und Radio) übernehmen diese Aufgabe die Landesmedienanstalten. Seit dem in Kraft treten des Medienstaatsvertrags sind die Medienanstalten nun auch für die Überprüfung der Sorgfaltspflichten bei journalistisch-redaktionellen Telemedien zuständig (Online-Medien), sofern diese nicht einer anerkannten freiwilligen Selbstkontrolle angehören. Die Anerkennung derartiger Einrichtungen wird zuvor von den Medienanstalten vorgenommen.