TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandssitzung am 9. Februar 2026
Ergebnis:
Das Protokoll der Vorstandssitzung am 9. Februar 2025 wird genehmigt.
TOP 2: Bericht des Vorsitzenden
Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.
TOP 3: Entscheidung über die Belegung der freiwerdenden DAB+-Übertragungskapazität
Worum es geht:
Die LFK schrieb mit Bekanntmachung vom 24. Februar 2026 eine Übertragungskapazität (54 CU) auf dem Landesmultiplex 11B ab 1. Juli 2026 zur befristeten Zuweisung bis zum 31. Dezember 2032 aus. Unter den innerhalb der Antragsfrist eingegangen Anträgen muss nun eine Auswahlentscheidung über die Zuweisung getroffen werden.
Ergebnis:
- Der Medienpiraten GmbH werden auf ihren Antrag vom 16. März 2026 ab dem 1. Juli 2026 Übertragungskapazitäten in einem Umfang von 54 CU zur landesweiten Verbreitung über DAB+ für die Verbreitung des Programms „egoFM“ zugewiesen. Die Zuweisung ist befristet bis zum 31. Dezember 2032. Die Entscheidung ist gem. § 33 Abs. 2 LMedienG sofort vollziehbar.
- Die Verbreitung erfolgt derzeit über den landesweiten Multiplex auf Kanal 11B.
- Hinsichtlich Ziffer 2. wird gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 3 LVwVfG eine Änderung für den Fall vorbehalten, dass die Verbreitung auf eine regionalisierte Bedeckung umgestellt wird. In diesem Fall bleibt es bei dem in Ziffer 1. zugewiesenen Kapazitätsumfang für eine landesweite Verbreitung.
- Der Antrag der Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG auf Zuweisung der ausgeschriebenen DAB+ Übertragungskapazitäten wird abgelehnt.
- Der Medienpiraten GmbH wird auf ihren Antrag vom 16. März 2026 eine unbefristete Zulassung zur Veranstaltung des überregionalen Hörfunkvollprogramms „egoFM“ in Baden-Württemberg erteilt.
- Es werden für die Entscheidungen zu Ziffer 1, 4 und 5 Verwaltungsgebühren festgesetzt.
- Das Verfahren wird zur Zustimmung an den Medienrat weitergeleitet.
TOP 4: Entscheidung über die Zuweisung von Übertragungskapazitäten für die Verbreitung eines regionalen Fernsehprogramms in der Region Südbaden
Worum es geht:
Die aktuelle Zuweisungsperiode für das Verbreitungsgebiet Region Südbaden für einen privaten Fernsehveranstalter zur Verbreitung eines regionalen Fernsehvollprogramms läuft zum 1. November 2026 aus und wurde mit Bekanntmachung vom 9. Februar 2026 ausgeschrieben. Über die Zulassung und Zuweisung ist nun zu entscheiden.
Ergebnis:
- Der Baden TV Süd GmbH wird auf Ihren Antrag vom 23. März 2026 ab dem 1. November 2026 eine unbefristete Zulassung zur Veranstaltung des nicht bundesweiten regionalen Fernsehvollprogramms „Baden TV Süd“ erteilt.
- Der Baden TV Süd GmbH wird auf ihren Antrag vom 23. März 2026 die mit Bekanntmachung vom 9. Februar 2026 im Staatsanzeiger vom 20. Februar 2026 ausgeschriebene Übertragungskapazität zur Verbreitung des Programms „Baden TV Süd“ in der Region Südbaden (Stadt- bzw. Landkreisen Freiburg, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Ortenaukreis, Lörrach und Waldshut) ab dem 1. November 2026 bis zum 31. Oktober 2036 zugewiesen.
- Die für die Zuweisungsentscheidung wesentlichen Gründe sind für die gesamte Zuweisungsdauer bindend und überprüfbar.
- Geplante Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse, der Rechtsbeziehungen zu Gebietskörperschaften, Rundfunkveranstaltern und Unternehmen im Medienbereich, Wechsel in der Geschäftsführung und in der Person des verantwortlichen Redakteurs sowie wesentliche Veränderungen des Programmschemas und der Programmdauer sind der LFK vor ihrem Vollzug schriftlich anzuzeigen.
- Anstelle der Nutzung der nur noch zeitlich begrenzt verfügbaren analogen Kapazität kann die Zuweisung auch in der Form umgesetzt werden, dass der Veranstalter vom Sendestart an ausschließlich die digitale Übertragungsmöglichkeit nutzt.
- Die Baden TV Süd GmbH wird mit der öffentlichen Aufgabe betraut, ein aktuelles und authentisches Nachrichten- und Informationsprogramm von Montag bis Freitag mit einem täglichen zeitlichen Produktionsumfang von mindestens 20 Minuten ohne Hinzurechnung der Sendezeit für Werbung herzustellen und zu verbreiten. Das Programm muss sich aus Beiträgen zum regionalen Geschehen, insbesondere aus den Bereichen Politik, Kultur, Wirtschaft und Soziales, zusammensetzen und den Kommunikationsinteressen der Fernsehzuschauer in dem jeweiligen Versorgungsgebiet dienen. Die Betrauung ist befristet bis zum 31. Dezember 2026.
- Es wird eine Verwaltungsgebühr festgesetzt.
TOP 5: Ausschreibung Projekt medien-kindersicher.de
Worum es geht:
Die derzeitige Beauftragung des Dienstleisters zur konzeptionellen, redaktionellen, gestalterischen und technischen Pflege und Weiterentwicklung des Projektes medien-kindersicher.de läuft im September dieses Jahres aus. Die LFK möchte das Projekt nun zum 20. September 2026 für eine Laufzeit von weiteren zwei Jahren ausschreiben.
Ergebnis:
Der Vorstand beschließt, das medienpädagogische Angebot medien-kindersicher.de weiterzuführen und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung der konzeptionellen, redaktionellen, gestalterischen und technischen Pflege und Weiterentwicklung des Projektes medien-kindersicher.de für weitere zwei Jahre. Entsprechende Mittel sind in den Haushalten 2027 und 2028 einzuplanen.
TOP 6: Präsentation LFK-Dreijahresbericht 2026
Worum es geht:
Der Vorsitzende stellt den jüngst veröffentlichten LFK-Dreijahresbericht 2026 vor, der die Aktivitäten und Arbeitsschwerpunkte der LFK sowie zentrale Entwicklungen der Medienbranche im Zeitraum April 2023 bis März 2026 dokumentiert und zudem das Jubiläum "40 Jahre LFK" aufgreift.
TOP 7: Verschiedenes
Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere Punkte und Termine informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.
Seit der Vorstandssitzung vom 9. Februar 2026 wurden folgende Umlaufbeschlüsse gefasst:
Ausschreibung einer freien DAB+-Kapazität auf dem Landesmux
Worum es geht:
Zum 1. Juli 2026 stehen Kapazitäten im Umfang eines Programmplatzes auf dem Landesmux zur Verfügung, die auszuschreiben sind.
Ergebnis:
- Der Vorstand stimmt der Ausschreibung der Übertragungskapazität sowie dem als Anlage beigefügten Text über die Ausschreibung von digital terrestrischen Übertragungskapazitäten auf dem landesweiten Multiplex für ein Hörfunkprogramm im Standard DAB+ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung des Ausschreibungstextes im Staatsanzeiger und zeitgleich auf der Website der LFK.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. erforderliche nachträgliche redaktionelle bzw. konkretisierende Änderungen des Ausschreibungstextes vorzunehmen.
RTL-Regionalfenster: Zulassung und Zuweisung
Worum es geht:
Es ist abschließend über die Veranstaltung des RTL-Regionalfensters sowie Zuweisung der ausgeschriebenen Übertragungskapazität auf Grundlage der Ausschreibungen der LFK sowie der Medienanstalt Rheinland-Pfalz vom 28. März 2025 zu entscheiden.
Ergebnis:
Der Zone 7 GmbH & Co. KG wird auf ihren Antrag vom 29. April 2025 die Zulassung als Veranstalterin des Regionalfensterprogramms für die Region Rhein-Neckar im Programm RTL ab dem 1. April 2026 erteilt sowie die ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten zugewiesen.
Entwurf der Jahresrechnung 2025 und Bericht des Wirtschaftsprüfers
Worum es geht:
Die Jahresrechnung 2025 und die zur Übertragung anstehenden Haushaltsreste sind durch den Vorstand aufzustellen. Anschließend wird hierüber im Medienrat entschieden, der auch über die Entlastung des Vorstands entscheidet.
Ergebnis:
- Der Vorstand beschließt die Jahresrechnung 2025 und leitet diese an den Medienrat zur Beschlussfassung weiter.
- Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz zur Jahresrechnung 2025 wird zur Kenntnis genommen.
- Der Vorstand beschließt die Kurzfassung des Geschäftsberichts 2025.