TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandssitzung am 28. April 2025
Ergebnis: Das Protokoll der Sitzung vom 28. April 2025 wird genehmigt.
TOP 2: Bericht des Vorsitzenden
Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.
TOP 3: RTL-Regionalfenster: Zulassung und Zuweisung
Worum es geht:
Es ist über die Veranstaltung des RTL-Regionalfensters sowie Zuweisung der ausgeschriebenen Übertragungskapazität auf Grundlage der Ausschreibungen der LFK sowie der Medienanstalt Rheinland-Pfalz vom 28. März 2025 zu entscheiden.
Ergebnis:
- Die Anträge der RNF Pro GmbH auf Zulassung als Veranstalterin des RTL-Regionalfensterprogramms in der Region Rhein-Neckar und Zuweisung der ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten vom 2. Mai 2025, eingegangen bei der Landesanstalt für Kommunikation am 5. Mai 2025, werden als unzulässig abgelehnt.
- Für die Entscheidung nach Ziffer 1. werden keine Gebühren erhoben.
- Es wird - vorbehaltlich der Herstellung des Benehmens mit der KEK - in Aussicht genommen, der Zone 7 GmbH & Co. KG die Zulassung als Veranstalterin des Regionalfensterprogramms für die Region Rhein-Neckar im Programm RTL ab dem 1. April 2026 zu erteilen sowie die ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten zuzuweisen.
TOP 4: Freie DAB+-Kapazität auf dem Kanal 11B
Worum es geht:
Es ist über die Zuweisung einer ab 1. Januar 2026 freiwerdenden Kapazität auf dem privaten Landesmux zu entscheiden.
Ergebnis:
Der Vorstand nimmt den Sachstand zur Vergabe einer DAB+-Kapazität zur Kenntnis.
TOP 5: Änderung der Geschäftsordnung des Vorstands
Worum es geht:
Die Geschäftsordnung soll angepasst werden, um eine Beschlussfassung bei digitalen und hybriden Sitzungen zu ermöglichen.
Ergebnis:
Der Vorstand beschließt die Anpassung der Geschäftsordnung und beauftragt die Verwaltung mit deren Veröffentlichung auf der LFK-Website.
TOP 6: Entsendung eines neuen Medienratsmitglieds
Worum es geht:
Die ordnungsgemäße Entsendung eines neuen Medienratsmitglieds muss nach § 41 Abs. 3 S. 3 LMedienG durch den Vorstand festgestellt werden.
Ergebnis:
Der Vorstand stellt die ordnungsgemäße Entsendung von Frau Karoline Gollmer als künftige Vertreterin der Landesjugendverbände im Medienrat der LFK fest.
TOP 7: Strategie 2026
Worum es geht:
Es wird die inhaltliche Ausrichtung der einzelnen Teams und Abteilungen der LFK für das Jahr 2026 sowie die geplanten Projekte vorgestellt.
Ergebnis:
Der Vorstand nimmt das Strategiepapier 2026 zustimmend zur Kenntnis.
TOP 8: Förderrichtlinien 2026
Worum es geht:
Die (allgemeinen) Förderrichtlinien, die NKL Förderrichtlinien und die Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG sind bis zum 31. Dezember 2025 gültig und sollen für das Jahr 2026 angepasst bzw. fortgeschrieben werden. Zudem ist über eine Innovationsförderung zu entscheiden.
Ergebnis:
Der Vorstand stimmt den Änderungsvorschlägen bei den Förderrichtlinien 2026, den NKL-Förderrichtlinien 2026 und der Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG 2026, gültig ab 1. Januar 2026, zu.
TOP 9: Entwurf des Haushaltsplans 2026
Worum es geht:
Der Vorstand berät und beschließt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026. Anschließend geht dieser zur Beratung in den Haushaltsauschuss und zur Genehmigung in den Medienrat.
Ergebnis:
Der Vorstand beschließt den Haushaltsentwurf 2026 und leitet ihn zur Beschlussfassung dem Medienrat zu.
Erhöhung der Aktienquote in der Versorgungsrücklage
Worum es geht:
Die LFK will ihre Altersvorsorge nachhaltiger ausrichten und die Aktienquote der Versorgungsrücklage des Landes angleichen.
Ergebnis:
Der Vorstand beschließt die Anpassung der Versorgungsrücklage anhand der Vorgaben des Finanzministeriums.
TOP 10: Auslagerung der IT-Infrastruktur
Worum es geht:
Die IT-Infrastruktur der LFK soll neu aufgestellt werden. Es wird über eine Auslagerung zur BITBW entschieden.
Ergebnis:
Der Vorstand beschließt die Auslagerung der IT-Infrastruktur in die landeseigene IT-Behörde „IT Baden-Württemberg, BITBW“.
TOP 11: Austausch mit dem Medienratsvorsitzenden
Worum es geht:
Im Rahmen der Vorstandsklausur findet ein Austausch mit dem Medienratsvorsitzenden zu gremienübergreifenden Themen statt. Hierzu erfolgt keine Beschlussfassung.
TOP 12: Verschiedenes
Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere Punkte und Termine informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.
Umlaufverfahren vom 5. Mai 2025: Vergabe der Wirtschaftsprüfergesellschaft 2025 – 2029
Worum es geht:
Die Wirtschaftsprüfungsleistung für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029 ist zu vergeben.
Ergebnis:
Der Vorstand nimmt das Ergebnis der Angebotsabfrage für die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsleistung für die Jahre 2025 bis 2029 zur Kenntnis.
Umlaufverfahren vom 9. Mai 2025: Zulassungen und Zuweisungsverlängerungen nach § 19 Abs. 8 LMedienG
Worum es geht:
Nach § 19 Abs. 8 LMedienG ist eine Verlängerung der bisherigen analogen und digitalen Frequenzzuweisungen bis Ende 2032 vorgesehen. Für die in diesem Jahr auslaufenden Zulassungen und Zuweisungen wird über die eingegangenen Anträge entschieden. Über die Zuweisungsverlängerungen wird anschließend noch durch den Medienrat entschieden.
Ergebnis:
Der Veranstalter Campusradio Rhein-Neckar e. V. wird auf seinen Antrag hin zur Verbreitung seines Hörfunkprogramms „radioaktiv“ zugelassen sowie die bisherigen Übertragungskapazitäten weiterhin zugewiesen.
Umlaufverfahren vom 4. Juli 2025: Zuweisung der DAB+-Kapazität für die Weiterverbreitung des Programms egoFM
Worum es geht:
Die Veranstalterin Radio Next Generation GmbH & Co KG, die das Programm egoFM veranstaltet, ist seit Anfang 2025 insolvent. Im Wege eines Asset Deals soll der Betrieb fortgesetzt werden. Über eine weitere Zuweisung der bisherigen DAB+-Frequenz ist zu entscheiden.
Ergebnis:
- Der MEDIENPIRATEN GmbH werden auf ihren Antrag vom 26. Juni 2025 mit Wirkung zum1. Juli 2025 Übertragungskapazitäten in einem Umfang von 54 CU auf dem landesweiten DAB+-Multiplex (Kanal 11B) für die Verbreitung des Programms „egoFM“ im Wege der Weiterverbreitung nach § 15 S. 1 Nr. 1 LMedienG zugewiesen. Die Zuweisung ist befristet bis zum 31. Dezember 2025.
- Für diese Entscheidung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 200 Euro festgesetzt.