TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandssitzung am 27. November 2023
Ergebnis:
Das Protokoll der Sitzung vom 27. November 2023 wird genehmigt.
TOP 2: Bericht des Vorsitzenden
Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.
TOP 3: Anpassung der Gebührenverordnung
Worum es geht:
Die Gebührenverordnung der LFK wurde zuletzt im Jahr 2009 angepasst. Aufgrund von Änderungen des Landesmediengesetzes und des Medienstaatsvertrags sind einige redaktionelle Anpassungen sowie zwei neue Gebührentatbestände notwendig.
Ergebnis:
- Die Verordnung der LFK über die Festsetzung der Gebührensätze für ihre öffentlichen Leistungen (GebührenVO) vom 14. Februar 2005 wird geändert.
- Die Verwaltung der LFK wird mit der Verkündung der Verordnung im Gesetzblatt gemäß § 33 Abs. 3 S. 2 LMedienG beauftragt.
TOP 4: Zulassungsantrag der Radio Rockland GmbH & Co KG "The WOLF Baden-Württemberg"
Worum es geht:
Die Radio Rockland GmbH & Co KG hat einen Antrag auf Rundfunkzulassung gemäß § 12 LMedienG für das Hörfunkprogramm "The Wolf Baden-Württemberg" gestellt. Gemäß § 35 Abs.1 LMedienG entscheidet der Vorstand der LFK über diesen landesweiten Zulassungsantrag.
Ergebnis:
- Die Radio Rockland GmbH & Co KG wird auf ihren Antrag vom 13. November 2023 – vorbehaltlich der noch ausstehenden Vorlage eines Führungszeugnisses des vertretungsberechtigten Geschäftsführers – zur Veranstaltung des landesweiten Hörfunkspartenprogramms „The Wolf Baden-Württemberg“ zugelassen.
- Für diese Entscheidung wird eine Gebühr in Höhe von 750 € festgesetzt.
TOP 5: Kindermedienlandprojekte mit der Jugendstiftung Baden-Württemberg – Neukonzeption zum Thema KI: MediaMind
Worum es geht:
Als Beitrag der LFK zur Initiative Kindermedienland unterstützt die LFK Projekte zur Medienkompetenzvermittlung. Gemeinsam mit der Jugendstiftung Baden-Württemberg soll ein praxisorientiertes Medienkompetenzangebot zum Thema Künstliche Intelligenz angeboten werden. Der Vorstand entscheidet über die finanzielle Beteiligung der LFK an diesem Projektvorhaben.
Ergebnis:
Dem Projektvorhaben für 2024/2025 zum Thema KI gemeinsam mit der Jugendstiftung Baden-Württemberg wird zugestimmt. Entsprechende Mittel sind hierfür unter Titel 692 75 im HH 2024 bereits eingeplant und im HH 2025 vorzusehen.
TOP 6: Verschiedenes
Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere Punkte und Termine informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.
Seit der letzten Vorstandssitzung am 27. November 2023 im Umlaufverfahren gefasste Beschlüsse:
Umlaufverfahren vom 5. Dezember 2023
Worum es geht:
Seit 2020 sieht das Landesmediengesetz in § 47a die Förderung eines werktäglichen 20-minütigen Magazins durch Landesmittel vor. Mit der Herstellung eines solchen Magazins sind die sog. „Must-Carry“-Sender betraut – Baden TV, Baden TV Süd, L-TV, Regio TV Bodensee, Regio TV Schwaben, Regio TV Stuttgart und Rhein-Neckar Fernsehen. Die aktuelle Betrauung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Um die Förderung fortsetzen zu können, muss die Betrauung erneut erfolgen.
Ergebnis:
- Der Vorstand stimmt der Betrauung bis zum 31. Dezember 2024 für das jeweilige, mit Kapazitätszuweisung versehene Regionalgebiet mit der öffentlichen Aufgabe gemäß § 47a Absatz 2 LMedienG zu.
- Die Betrauungsentscheidung wird dem Medienrat zur Zustimmung zugeleitet.
Umlaufverfahren vom 7. Dezember 2023
Worum es geht:
Der Verband der Unternehmer Baden-Württemberg hat ein neues Mitglied in den Medienrat entsandt. Die ordnungsgemäße Entsendung muss vom Vorstand festgestellt werden.
Ergebnis:
Der Vorstand stellt die ordnungsgemäße Entsendung von Herrn Tim Wenniges als künftigen Vertreter des Verbands der Unternehmer (UBW) im Medienrat der LFK fest.
Umlaufverfahren vom 13. Dezember 2023
Worum es geht:
Für zwei in der LFK im Einsatz befindliche Systeme läuft der Support seitens des Herstellers für Software und Ersatzteile aus. Daher kann der bestehende Mietvertrag nicht verlängert werden. Aufgrund des Gesamtvolumens der Neubeschaffung ist die Zustimmung des Vorstands erforderlich.
Ergebnis:
Der Vorstand beauftragt die Verwaltung mit der Neubeschaffung der zwei Hardwarekomponenten DataDomain und PowerStore 500T.
Umlaufverfahren vom 20. Dezember 2023
Worum es geht:
Ein Zuweisungsinhaber auf dem landesweiten DAB+ Multiplex (Kanal 11B) hat angekündigt, seine Zuweisung zum 31. März 2024 zurückzugeben. Somit wird zum 1. April 2024 ein Platz auf dem Multiplex frei. Der Vorstand muss die Verwaltung mit der Neuausschreibung dieser Kapazität beauftragen.
Ergebnis:
- Der Vorstand stimmt der Neuausschreibung der Übertragungskapazität sowie dem vorgesehenen Text über die Ausschreibung von digital terrestrischen Übertragungskapazitäten auf dem landesweiten Multiplex (Kanal 11B) für ein Hörfunkprogramm im Standard DAB+ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung des Ausschreibungstextes im Staatsanzeiger und zeitgleich auf der Website der LFK.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. erforderliche nachträgliche redaktionelle bzw. konkretisierende Änderungen des Ausschreibungstextes vorzunehmen.