TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandsklausur am 20. und 21. Juli 2025
Ergebnis:
Das Protokoll der Vorstandsklausur am 20. und 21. Juli 2025 wird genehmigt.
TOP 2: Bericht des Vorsitzenden
Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.
TOP 3: Fernsehregionalgebiet Rhein-Neckar-Odenwald: Zulassung und Zuweisung
Worum es geht:
Es ist über die Veranstaltung des Fernseh-Regionalgebiets Rhein-Neckar-Odenwald sowie die Zuweisung der ausgeschriebenen Übertragungskapazität auf Grundlage der Ausschreibung der LFK vom 27. Juni 2025 zu entscheiden.
Ergebnis:
- Der RNF Pro GmbH wird auf ihren Antrag vom 15. August 2025 hin die unbefristete Zulassung zur Veranstaltung eines regionalen Fernsehprogramms in der Region Rhein-Neckar-Odenwald erteilt.
- Der RNF Pro GmbH werden auf ihren Antrag vom 15. August 2025 hin die in der Bekanntmachung vom 27. Juni 2025 ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten für die Verbreitung des regionalen Fernsehprogramms in der Region Rhein-Neckar-Odenwald zugewiesen. Die Zuweisung ist befristet bis zum 31. März 2036.
- Für die Zulassung und die Zuweisung wird eine Verwaltungsgebühr festgesetzt.
TOP 4: Förderrichtlinien 2026, NKL-Förderrichtlinien 2026, Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG für das Förderjahr 2026
Worum es geht:
Die (allgemeinen) Förderrichtlinien, die NKL-Förderrichtlinien und die Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG sind bis zum 31. Dezember 2025 gültig, sollen für das Jahr 2026 angepasst bzw. fortgeschrieben werden und wurden seit ihrer Vorstellung in der Klausursitzung am 20. und 21. Juli 2025 noch einmal aktualisiert.
Ergebnis:
Der Vorstand stimmt den aktualisierten Fassungen der Förderrichtlinien 2026, der NKL-Förderrichtlinie 2026 und der Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG 2026, gültig ab 1. Januar 2026, zu.
TOP 5: Freie DAB+-Kapazität auf dem Kanal 11B
Worum es geht:
Es ist über die Zuweisung einer ab 1. Januar 2026 freiwerdenden Kapazität auf dem privaten Landesmux zu entscheiden.
Ergebnis:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer direkten Zuweisung der Übertragungskapazität vorliegen.
TOP 6: Entsendung eines neuen Medienratsmitglieds
Worum es geht:
Die ordnungsgemäße Entsendung eines neuen Medienratsmitglieds muss nach § 41 Abs. 3 S. 3 LMedienG durch den Vorstand festgestellt werden.
Ergebnis:
Der Vorstand stellt die ordnungsgemäße Entsendung des neuen Medienratsmitglieds im Medienrat der LFK fest.
TOP 7: Zuweisung der UKW-Frequenzen für die Weiterverbreitung des Programms Klassik Radio
Worum es geht:
Die Zuweisung für das Programm „Klassik Radio“ läuft am 31. Dezember 2025 aus. Die Veranstalterin Klassik Radio GmbH begehrt die Verlängerung bis zum 31. Juli 2026. Über eine weitere Zuweisung der UKW-Frequenzen ist zu entscheiden.
Ergebnis:
1. Der Klassik Radio GmbH werden auf ihren Antrag vom 8. Oktober 2025 mit Wirkung zum 1. Januar 2026 Übertragungskapazitäten für das Verbreitungsgebiet Stuttgart 1/Karlsruhe/Göppingen, die sich aus der Nutzung der nachfolgend genannten UKW-Frequenzen ergeben, für die Verbreitung des Programms „Klassik Radio“ im Wege der Weiterverbreitung nach § 15 Satz 1 Nr. 1 LMedienG zugewiesen. Die Zuweisung ist befristet bis zum 31. Juli 2026.
Stuttgart-Münster, 103,9 MHz, 2 kW
Karlsruhe, 90,4 MHz, 2 kW
Göppingen, 103,0 MHz, 1 kW
2. Für diese Entscheidung wird eine Verwaltungsgebühr festgesetzt.
TOP 8: Verschiedenes
Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere Punkte und Termine informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.
TOP 9: Beteiligung der LFK am Haus des Dokumentarfilms
Worum es geht:
Der Vorstand wird über die Beteiligung der LFK am Haus des Dokumentarfilms informiert. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.
Seit der Vorstandsklausur am 20./21. Juli 2025 wurden folgende Umlaufbeschlüsse gefasst:
Beschaffung einer digitalen Aktenverwaltung für die LFK
Worum es geht:
Die LFK plant die Einführung einer praxisgerechten, datenschutzkonformen E-Akte-Lösung, um den Verwaltungsalltag zu digitalisieren und den Übergang zu volldigitalen Prozessen langfristig zu ermöglichen.
Ergebnis:
Der Vorstand stimmt der Einholung von drei Vergleichsangeboten bei den ermittelten Anbietern von E-Akten-Lösungen sowie der anschließenden Beauftragung des wirtschaftlichsten Anbieters unter Beachtung des Maximalbudgets zu.
Nachbesetzung der Teamleitungsposition im Team Aufsicht
Worum es geht:
Die vakante Position der Teamleitung für das Team Aufsicht wurde ausgeschrieben und für die Besetzung ist das Einvernehmen mit dem Vorstand herzustellen.
Ergebnis:
Der Vorstand stimmt der Einstellung zu.
Haushalt 2026 – Korrektur der Mittelfristigen Finanzplanung
Worum es geht:
Dem Vorstand wird eine korrigierte Fassung der Mittelfristigen Finanzplanung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Ergebnis:
Der Vorstand beschließt die korrigierte Fassung der Mittelfristigen Finanzplanung im Rahmen des Haushaltsentwurfs 2026 und leitet ihn zur Beschlussfassung dem Medienrat zu.