Vorstand

Der Vorstand der LFK besteht aus einem hauptamtlichen Vorsitzenden und vier ehrenamtlichen Mitgliedern, die vom Landtag gewählt werden. Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstands beträgt sechs Jahre. Der Vorstand nimmt alle Aufgaben der LFK wahr, soweit nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit bestimmt ist.

Bild eines Vortrags im Rahmen einer Gremiensitzung

Hierzu gehören etwa die Lizenzierung privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter, die Festlegung von Förderrichtlinien, die Vergabe von Forschungsaufträgen oder die Aufstellung des Haushaltsplans. Darüber hinaus befasst er sich mit strategischen Fragen, die für den Erhalt der Meinungsvielfalt in Baden-Württemberg von besonderer Bedeutung sind und die einen Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit der LFK bilden. Dies sind aktuell die Unterstützung von Seniorinnen und Senioren in ihrem digitalen Alltag und die Aufsicht über soziale Netzwerke und Telemedien.

Aktuelle Amtsperiode

Am 6. Februar 2023 wurde der bisherige Vorsitzende des Vorstands und Präsident der LFK Dr. Wolfgang Kreißig in geheimer Wahl durch den Medienrat einstimmig für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt. Bereits am 2. Februar 2023 wählte der baden-württembergische Landtag mit Frau Bettina Backes als stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Frau Sabrina Hartmann, Frau Prof. Dr. Ines Müller-Hansen und Herrn Prof. Christof Seeger die vier ehrenamtlichen Mitglieder des LFK-Vorstands der siebten Amtsperiode.

Die Ernennung der neuen Mitglieder und deren Stellvertretungen erfolgte am 28. März 2023 durch den Staatssekretär für Medienpolitik Rudi Hoogvliet. Die neue Amtszeit begann am 1. April 2023.

 

Vergangene Sitzungen (nicht-öffentlich)

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandssitzung am 28. April 2025

Ergebnis: Das Protokoll der Sitzung vom 28. April 2025 wird genehmigt.

TOP 2: Bericht des Vorsitzenden

Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 3: RTL-Regionalfenster: Zulassung und Zuweisung

Worum es geht:
Es ist über die Veranstaltung des RTL-Regionalfensters sowie Zuweisung der ausgeschriebenen Übertragungskapazität auf Grundlage der Ausschreibungen der LFK sowie der Medienanstalt Rheinland-Pfalz vom 28. März 2025 zu entscheiden.

Ergebnis:

  1. Die Anträge der RNF Pro GmbH auf Zulassung als Veranstalterin des RTL-Regionalfensterprogramms in der Region Rhein-Neckar und Zuweisung der ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten vom 2. Mai 2025, eingegangen bei der Landesanstalt für Kommunikation am 5. Mai 2025, werden als unzulässig abgelehnt.
  2. Für die Entscheidung nach Ziffer 1. werden keine Gebühren erhoben.
  3. Es wird - vorbehaltlich der Herstellung des Benehmens mit der KEK - in Aussicht genommen, der Zone 7 GmbH & Co. KG die Zulassung als Veranstalterin des Regionalfensterprogramms für die Region Rhein-Neckar im Programm RTL ab dem 1. April 2026 zu erteilen sowie die ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten zuzuweisen.

TOP 4: Freie DAB+-Kapazität auf dem Kanal 11B

Worum es geht:
Es ist über die Zuweisung einer ab 1. Januar 2026 freiwerdenden Kapazität auf dem privaten Landesmux zu entscheiden.

Ergebnis:

Der Vorstand nimmt den Sachstand zur Vergabe einer DAB+-Kapazität zur Kenntnis.

TOP 5: Änderung der Geschäftsordnung des Vorstands

Worum es geht:
Die Geschäftsordnung soll angepasst werden, um eine Beschlussfassung bei digitalen und hybriden Sitzungen zu ermöglichen.

Ergebnis:

Der Vorstand beschließt die Anpassung der Geschäftsordnung und beauftragt die Verwaltung mit deren Veröffentlichung auf der LFK-Website.

TOP 6: Entsendung eines neuen Medienratsmitglieds

Worum es geht:
Die ordnungsgemäße Entsendung eines neuen Medienratsmitglieds muss nach § 41 Abs. 3 S. 3 LMedienG durch den Vorstand festgestellt werden.

Ergebnis:

Der Vorstand stellt die ordnungsgemäße Entsendung von Frau Karoline Gollmer als künftige Vertreterin der Landesjugendverbände im Medienrat der LFK fest.

TOP 7: Strategie 2026

Worum es geht:
Es wird die inhaltliche Ausrichtung der einzelnen Teams und Abteilungen der LFK für das Jahr 2026 sowie die geplanten Projekte vorgestellt.

Ergebnis:

Der Vorstand nimmt das Strategiepapier 2026 zustimmend zur Kenntnis.

TOP 8: Förderrichtlinien 2026

Worum es geht:
Die (allgemeinen) Förderrichtlinien, die NKL Förderrichtlinien und die Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG sind bis zum 31. Dezember 2025 gültig und sollen für das Jahr 2026 angepasst bzw. fortgeschrieben werden. Zudem ist über eine Innovationsförderung zu entscheiden.

Ergebnis:

Der Vorstand stimmt den Änderungsvorschlägen bei den Förderrichtlinien 2026, den NKL-Förderrichtlinien 2026 und der Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG 2026, gültig ab 1. Januar 2026, zu.

TOP 9: Entwurf des Haushaltsplans 2026

Worum es geht:
Der Vorstand berät und beschließt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026. Anschließend geht dieser zur Beratung in den Haushaltsauschuss und zur Genehmigung in den Medienrat.

Ergebnis:

Der Vorstand beschließt den Haushaltsentwurf 2026 und leitet ihn zur Beschlussfassung dem Medienrat zu.

Erhöhung der Aktienquote in der Versorgungsrücklage

Worum es geht: 

Die LFK will ihre Altersvorsorge nachhaltiger ausrichten und die Aktienquote der Versorgungsrücklage des Landes angleichen.

Ergebnis:

Der Vorstand beschließt die Anpassung der Versorgungsrücklage anhand der Vorgaben des Finanzministeriums.

TOP 10: Auslagerung der IT-Infrastruktur

Worum es geht:
Die IT-Infrastruktur der LFK soll neu aufgestellt werden. Es wird über eine Auslagerung zur BITBW entschieden.

Ergebnis:

Der Vorstand beschließt die Auslagerung der IT-Infrastruktur in die landeseigene IT-Behörde „IT Baden-Württemberg, BITBW“.

TOP 11: Austausch mit dem Medienratsvorsitzenden

Worum es geht:
Im Rahmen der Vorstandsklausur findet ein Austausch mit dem Medienratsvorsitzenden zu gremienübergreifenden Themen statt. Hierzu erfolgt keine Beschlussfassung.

TOP 12: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere Punkte und Termine informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

Umlaufverfahren vom 5. Mai 2025: Vergabe der Wirtschaftsprüfergesellschaft 2025 – 2029

Worum es geht:

Die Wirtschaftsprüfungsleistung für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029 ist zu vergeben.

Ergebnis:

Der Vorstand nimmt das Ergebnis der Angebotsabfrage für die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsleistung für die Jahre 2025 bis 2029 zur Kenntnis.

Umlaufverfahren vom 9. Mai 2025: Zulassungen und Zuweisungsverlängerungen nach § 19 Abs. 8 LMedienG

Worum es geht:

Nach § 19 Abs. 8 LMedienG ist eine Verlängerung der bisherigen analogen und digitalen Frequenzzuweisungen bis Ende 2032 vorgesehen. Für die in diesem Jahr auslaufenden Zulassungen und Zuweisungen wird über die eingegangenen Anträge entschieden. Über die Zuweisungsverlängerungen wird anschließend noch durch den Medienrat entschieden.

Ergebnis:

Der Veranstalter Campusradio Rhein-Neckar e. V. wird auf seinen Antrag hin zur Verbreitung seines Hörfunkprogramms „radioaktiv“ zugelassen sowie die bisherigen Übertragungskapazitäten weiterhin zugewiesen.

Umlaufverfahren vom 4. Juli 2025: Zuweisung der DAB+-Kapazität für die Weiterverbreitung des Programms egoFM

Worum es geht:

Die Veranstalterin Radio Next Generation GmbH & Co KG, die das Programm egoFM veranstaltet, ist seit Anfang 2025 insolvent. Im Wege eines Asset Deals soll der Betrieb fortgesetzt werden. Über eine weitere Zuweisung der bisherigen DAB+-Frequenz ist zu entscheiden.

Ergebnis:

  1. Der MEDIENPIRATEN GmbH werden auf ihren Antrag vom 26. Juni 2025 mit Wirkung zum1. Juli 2025 Übertragungskapazitäten in einem Umfang von 54 CU auf dem landesweiten DAB+-Multiplex (Kanal 11B) für die Verbreitung des Programms „egoFM“ im Wege der Weiterverbreitung nach § 15 S. 1 Nr. 1 LMedienG zugewiesen. Die Zuweisung ist befristet bis zum 31. Dezember 2025.
  2. Für diese Entscheidung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 200 Euro festgesetzt.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandssitzung am 24. Februar 2025

Das Protokoll der Sitzung vom 24. Februar 2025 wird genehmigt.

TOP 2: Bericht des Vorsitzenden

Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 3: Zulassungen und Zuweisungsverlängerungen nach § 19 Abs. 8 LMedienG

Worum es geht:
Nach § 19 Abs. 8 LMedienG ist eine Verlängerung der bisherigen analogen und digitalen Frequenzzuweisungen bis Ende 2032 vorgesehen. Für die in diesem Jahr auslaufenden Zulassungen und Zuweisungen wird über noch ausstehende Anträge entschieden. Über die Zuweisungsverlängerungen wird anschließend noch durch den Medienrat entschieden.

Ergebnis: 

  1. Folgende Veranstalter werden auf ihren Antrag hin zur Verbreitung ihrer Hörfunkprogramme zugelassen sowie jeweils die bisherigen Übertragungskapazitäten weiterhin zugewiesen:

    a) Förderkreis Freies Radio Wiesental e. V. - „Freies Radio Wiesental"
    b) Förderverein Freies Radio StHörfunk e. V. – „Förderverein Freies Radio StHörfunk e. V.“
    c) Albert-Ludwigs-Universität Freiburg - „uniFM 88,4 – das Uni Radio Freiburg“

  2. Folgendem Veranstalter wird auf seinen Antrag die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt und die bisherigen Übertragungskapazitäten weiterhin zugewiesen: 
        Hochschule für Musik Karlsruhe – „LernRadio“
  3. Gegenüber den nichtkommerziellen Veranstaltern Ziffern 1 lit.a) - c) sowie zu Ziffer 2 wird gemäß § 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 GebührenVO auf die Erhebung von Gebühren verzichtet.

TOP 4: Jahresrechnung 2024 und Bericht des Wirtschaftsprüfers

Worum es geht:
Die Jahresrechnung 2024 und die zur Übertragung anstehenden Haushaltsreste sind durch den Vorstand aufzustellen. Anschließend wird hierüber im Medienrat entschieden, der auch über die Entlastung des Vorstands entscheidet.

Ergebnis:

1. Der Vorstand beschließt die Jahresrechnung 2024 und leitet diese an den Medienrat zur Beschlussfassung weiter. 

2. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz zur Jahresrechnung 2024 wird zur Kenntnis genommen. 

3. Der Vorstand beschließt die Kurzfassung des Geschäftsberichtes 2024.

TOP 5: LFK-Medienpreis: Update und weiteres Vorgehen

Worum es geht:
Der Vorstand wird über den aktuellen Stand der Planungen zum LFK-Medienpreis 2025 informiert. Zudem gibt das Team Kommunikation einen Ausblick bzgl. des weiteren Vorgehens und den geplanten Anpassungen im Hinblick auf die Umsetzung in 2026. Abschließend wird die Entscheidung des Vorstands zu den benötigten Haushaltsmitteln eingeholt.

Ergebnis: 

Der Vorstand nimmt den aktuellen Planungsstand zur Kenntnis und beauftragt das Team Kommunikation mit der Ausschreibung der Agenturleistungen für die Konzeption und Durchführung des LFK-Medienpreises 2026 sowie mit der Organisation der Veranstaltung, im Rahmen des beantragten Gesamtbudgetrahmens. 

TOP 6: Reichweitenuntersuchung ma audio 2025/26 - Beteiligung der LFK

Worum es geht:
Die ma audio ist eine Reichweitenuntersuchung, die für die Vermarktung von Werbezeiten der Lokalsender in Baden-Württemberg relevant ist. Es soll über den Finanzierungsanteil der LFK für die Aufstockung der ma 2025/2026 sowie einen Zuschuss zur ma IP Audio entschieden werden.

Ergebnis: 

Der Vorstand der LFK beschließt die finanzielle Beteiligung der LFK an den Aufstockungsfällen der ma audio 2025/26 sowie einen Zuschuss zur ma IP Audio.

TOP 7: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere Punkte und Termine informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

Umlaufverfahren vom 24. März 2025: Förderantrag Stadtjugendring Mannheim e. V. – Projekt "GIRLS GO MOVIE 2025"

Worum es geht:
Der Stadtjugendring Mannheim e. V. stellt einen Antrag zur Förderung des Kurzfilmfestivals und Filmcoachingprojektes für Mädchen und junge Frauen – GIRLS GO MOVIE (GGM). Die LFK unterstützte das Angebot bislang als ihren Beitrag zur Stärkung der medienpädagogischen Strukturen im Rahmen der Initiative MedienFokus BW (vormals Kindermedienland BW). Zu entscheiden ist die weitere Förderung.

Ergebnis:
Der Vorstand beschließt die Förderung des Projektes „GIRLS GO MOVIE 2025“ als Beitrag der LFK-zur Initiative MedienFokus BW.

Umlaufverfahren vom 24. März 2025: Betrauung § 47a LMedienG Living Lab GmbH Programm L-TV

Worum es geht:
Das LMedienG sieht die Förderung eines regelmäßigen tagesaktuellen Magazins durch Landesmittel vor. Voraussetzung dafür ist die Betrauung der „Must-Carry“-Veranstalter mit dieser Aufgabe. Die aktuelle Betrauung soll für die Living Lab GmbH als künftige Inhaberin der Zulassung und Zuweisung der L-TV Landesfernsehen GmbH ab dem 1. April 2025 erfolgen.

Ergebnis:
Die Living Lab GmbH wird befristet bis zum 31. Dezember 2026 für ihr mit Kapazitätszuweisung versehenes Regionalgebiet mit der öffentlichen Aufgabe gemäß § 47a Abs. 2 LMedienG betraut.

Umlaufverfahren vom 24. März 2025: Antrag auf Bestätigung der medienrechtlichen Unbedenklichkeit des Übergangs der L-TV Landesfernsehen GmbH auf die Living Lab GmbH unter Auswechslung der Gesellschafter

Worum es geht:
Die L-TV Landesfernsehen GmbH ist in Verhandlungen über einen Verkauf im Rahmen eines Asset Deals an die Living Lab GmbH. Beide Parteien beantragen die Feststellung der medienrechtlichen Unbedenklichkeit des geplanten mit dem Asset Deal einhergehenden Übergangs von Zulassung und Zuweisung vor Vollzug des Verkaufs.

Ergebnis:

  1. Die medienrechtliche Unbedenklichkeit des geplanten Übergangs der Zulassung und Zuweisung von der L-TV Landesfernsehen GmbH auf die Living Lab GmbH wird vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Zulassungsvoraussetzungen in der Person des künftigen Geschäftsführers Herrn Horst Rettig bestätigt.
  2. Für diesen Bescheid wird eine Verwaltungsgebühr Höhe von 1.500 Euro festgesetzt.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandssitzung am 27. Januar 2025

Das Protokoll der Sitzung vom 27. Januar 2025 wird genehmigt.

TOP 2: Bericht des Vorsitzenden

Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 3: Ausschreibung Projekt Handysektor

Worum es geht:
Die aktuelle Beauftragungsphase des Projektes Handysektor endet am 30. Juni 2025. Die LFK möchte das Projekt nun zum 1. Juli 2025 für eine Laufzeit von weiteren zwei Jahren fortführen, weshalb die technische und redaktionelle Durchführung des Projektes erneut ausgeschrieben werden muss.

Ergebnis:
Der Vorstand beschließt, das medienpädagogische Angebot Handysektor ab dem 
1. Juli 2025 weiterzuführen und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung der technischen und redaktionellen Durchführung des Angebotes Handysektor für zwei Jahre.

TOP 4: Audiojournalismus

Worum es geht:
Nach der ersten erfolgreichen Pilotphase des Projektes Audiojournalismus in den Landkreisen Göppingen, Rems-Murr-Kreis und Ostalbkreis, soll in der nächsten Phase eine Ausweitung des Angebots auf weitere Landkreise und perspektivisch ein landesweites Angebot erarbeitet werden. Zu entscheiden ist eine Zuwendung der LFK für dieses Vorhaben.

Ergebnis:
Der Vorstand beschließt, die zweite Pilotphase des Projektes Audiojournalismus mit einer Zuwendung für weitere zwei Jahre zu unterstützen.

TOP 5: Zulassungen und Zuweisungsverlängerungen nach § 19 Abs. 8 LMedienG

Worum es geht:
Nach § 19 Abs. 8 LMedienG ist eine Verlängerung der bisherigen analogen und digitalen Frequenzzuweisungen bis Ende 2032 vorgesehen. Für die in diesem Jahr auslaufenden Zulassungen und Zuweisungen wird über die eingegangenen Anträge entschieden. Über die Zuweisungsverlängerungen wird anschließend noch durch den Medienrat entschieden.

Ergebnis:

1. Folgende Veranstalter werden auf ihren Antrag zur Verbreitung ihrer Hörfunkprogramme unbefristet zugelassen sowie die jeweils im Bescheidentwurf aufgeführten Übertragungskapazitäten zugewiesen:

  • ANTENNE RADIO GMBH & CO. KG – „antenne 1“
  • bigFM in Baden-Württemberg GmbH & Co. KG - „bigFM der neue beat“
  • RNB Radio Neckarburg GmbH – „antenne 1 Neckarburg Rock & Pop“
  • Radio 100,7 MHz Stuttgart GmbH – „ENERGY (Region Stuttgart)“
  • Radio Alpha 10 GmbH & Co. KG – „Neckaralb Live“
  • RADIO 7 Hörfunk GmbH + Co. KG – „RADIO 7“
  • Radio Regenbogen Hörfunk in Baden GmbH & Co. KG – „ROCK FM“
  • Metropol FM GmbH & Co. KG – „METROPOL FM“

2. Bei den Veranstaltern (Ziffer 1 lit. a) bis h)) wird für die Zulassung jeweils eine Gebühr von 1.000 Euro festgesetzt, für die Zuweisung von UKW-Frequenzen bei Zuweisungsinhabern nach § 18 Abs. 1 Nr. 5 LMedienG eine Gebühr von 500 Euro, bei Lokalveranstaltern jeweils eine Gebühr von 1.000 Euro, bei Regionalveranstaltern eine Gebühr von 1.750 Euro und bei dem landesweiten Jugendradio 2.000 Euro sowie für die Zuweisung von DAB+ Frequenzen jeweils eine Gebühr von 2.500 Euro festgesetzt.

TOP 6: Ausschreibung Fernseh-Regionalgebiet Rhein-Neckar-Odenwald

Worum es geht:
Die aktuelle Zuweisungsperiode für das Verbreitungsgebiet Region Rhein-Neckar-Odenwald mit den Stadt- und Landkreisen Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis für einen privaten Fernsehveranstalter zur Verbreitung eines regionalen Fernsehvollprogramms läuft zum 1. April 2026 aus, somit muss dieses Verbreitungsgebiet ausgeschrieben werden.

Ergebnis:

  1. Der Vorstand beschließt die Ausschreibung des Fernseh-Regionalgebiets Rhein-Neckar-Odenwald.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Text zur Ausschreibung des Fernseh-Regionalgebiets Rhein-Neckar-Odenwald auf Basis des beigefügten Entwurfs mit der Medienanstalt Rheinland-Pfalz abzustimmen, ggf. erforderliche redaktionelle bzw. konkretisierende Änderungen des Ausschreibungstextes vorzunehmen und im Anschluss im Staatsanzeiger und auf der Webseite zu veröffentlichen.

TOP 7: Ausschreibung Regionalfensterprogramm im Programm RTL Region Rhein-Neckar

Worum es geht:
Die aktuelle Zuweisungsperiode für einen privaten Fernsehveranstalter zur Verbreitung eines Regionalfensterprogramms im Rahmen des Programms RTL in der Region Rhein-Neckar-Odenwald mit den Stadt- und Landkreisen Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis läuft zum 1. April 2026 aus, somit muss das Regionalfenster ausgeschrieben werden.

Ergebnis:

  1. Der Vorstand beschließt die Ausschreibung des Regionalfensterprogramms im Programm RTL Region Rhein-Neckar.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Text zur Ausschreibung Regionalfensterprogramms im Programm RTL Region Rhein-Neckar auf Basis des beigefügten Entwurfs mit der Medienanstalt Rheinland-Pfalz abzustimmen, ggf. erforderliche redaktionelle bzw. konkretisierende Änderungen des Ausschreibungstextes vorzunehmen und im Anschluss im Staatsanzeiger und auf der Webseite zu veröffentlichen.

TOP 8: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere Punkte und Termine informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandssitzung am 25. November 2025

Das Protokoll der Sitzung vom 25. November 2024 wird genehmigt.

TOP 2: Bericht des Vorsitzenden

Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 3: Information über das Begleitmaterial zum Serious Game THE FEED

Worum es geht:
In Zusammenarbeit mit dem Entwicklerstudio Playing History und der Erziehungswissenschaftlerin Dr. Kerstin Meissner hat die LFK pädagogisches Begleitmaterial zum Serious Game THE FEED entwickelt. Im nächsten Schritt sollen konkrete Maßnahmen zur Distribution und zum Vertrieb geklärt werden, um das Material an allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg zu verbreiten.

TOP 4: Beschluss des Förderantrags „Medienpraxisprojekte in Schulen und Jugend(kultur)einrichtungen“ der Landesvereinigung Kultureller Jugendbildung Baden-Württemberg e.V. (LKJ)

Worum es geht:
Zu beschließen ist die durch die LKJ beantragte Förderung medienpädagogischer Projekte in Schulen und Jugend(kultur)einrichtungen für das Förderjahr 2025.

Ergebnis:
Der Vorstand beschließt, den Antrag der LKJ auf Förderung der „Medienpraxisprojekte in Schulen und Jugend(kultur)einrichtungen“ für das Förderjahr 2025 zu bewilligen.

TOP 5: Beauftragung Gutachten IT-Sicherheit und Infrastruktur nebst Migrationsfahrplan zur BITBW

Worum es geht:
Die LFK möchte ein Gutachten zur Analyse und Optimierung ihrer IT-Infrastruktur in Bezug auf Sicherheit, Nutzerfreundlichkeit und Zukunftsfähigkeit beauftragen, einschließlich eines Migrationspfades zur BITBW, um digitale Anforderungen und Verwaltungsstandards zu erfüllen.

Ergebnis: 
Der Vorstand beschließt die Beauftragung der EXXETA AG mit der Begutachtung der IT- Infrastruktur und -Sicherheit der LFK.

TOP 6: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere Punkte und Termine informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

Umlaufverfahren vom 9. Dezember 2024: Teilwiderruf von Förderbescheiden nach § 47a LMedienG

Worum es geht:
Das Verwaltungsverfahren wegen möglicher fehlerhafter Verwendung von Fördermitteln seitens eines regionalen TV-Veranstalters soll abgeschlossen werden. Hierüber hat der Vorstand zu entscheiden.

Ergebnis:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, Teilwiderrufe der Förderbescheide für die Jahre 2020 bis 2024 nach § 47a LMedienG eines regionalen TV-Veranstalters auf Grundlage der festgestellten Sachverhalte vorzunehmen und die sich daraus ergebenden Rückforderungen mit der ausstehenden Fördersumme für das Jahr 2024 zu verrechnen.

2. Der Vorstand nimmt die Ausführungen zum weiteren Verfahren zustimmend zur Kenntnis.

Umlaufverfahren vom 13. Dezember 2024: DAB-Gutachten

Worum es geht:
Zu entscheiden ist die Beauftragung eines Kurzgutachtens zur Wirtschaftlichkeit einer weiteren DAB-Bedeckung.

Ergebnis:
Der Vorstand der LFK beauftragt die GOLDMEDIA GMBH STRATEGY CONSULTING zur Umsetzung eines Radiokurzgutachtens zur Frage der Wirtschaftlichkeit einer weiteren DAB+-Bedeckung in Baden-Württemberg.

Umlaufverfahren vom 16. Dezember 2024: ONLINE-VIDEO-MONITOR 2025 – Spotlight: Online-Videos mit Politikbezug

Worum es geht:
Zu entscheiden ist die Durchführung und Beauftragung des ONLINE-VIDEO-MONITOR 2025 und eines Zusatzmoduls zur Bundestagswahl. Dies in Kooperation mit der BLM.

Ergebnis:
Der Vorstand der LFK beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung des Online-Video-Monitors in Kooperation mit der BLM. Hierzu wird die GOLDMEDIA GMBH STRATEGY CONSULTING mit der Umsetzung des Online-Video-Monitors 2025 beauftragt.

Umlaufverfahren des Vorstands vom 16. Dezember 2024: Reichweitenuntersuchung

Worum es geht:
Zu entscheiden ist die Beauftragung einer ergänzenden Reichweitenuntersuchung für das regionale Fernsehen in den Landkreisen Tübingen, Reutlingen und Zollernalbkreis.

Ergebnis:
Der Vorstand der LFK beauftragt die House of Research GmbH mit einer ergänzenden Reichweitenuntersuchung für das regionale Fernsehen in den Landkreisen Tübingen, Reutlingen und dem Zollernalbkreis.

Umlaufverfahren vom 16. Dezember 2024: Juristische Datenbank 2025-2026 – Beauftragung Verlag C.H.BECK oHG

Worum es geht:
Als Arbeitsmittel und zur Qualitätssicherung benötigen die juristischen Mitarbeiterinnen der LFK einen Zugang zu einer elektronischen juristischen Datenbank für Rechtsprechung, Literatur und Kommentierungen sowie Handbücher. Der wirtschaftlichste Anbieter wurde ermittelt. Um Zustimmung zur Beauftragung der erforderlichen 6 Lizenzen für die jeweils benötigten juristischen Fachbereiche beim Anbieter Verlag C.H. BECK oHG wird gebeten.

Ergebnis:
Der Vorstand der LFK beauftragt den Vorstandsvorsitzenden zur Unterzeichnung des Vertrages mit der Verlag C.H.BECK oHG gemäß dem Angebot der Verlag C.H.BECK oHG vom 11. Dezember 2024. Der Auftrag wird für zwei Jahre (01/2025 - 12/2026) erteilt.

Umlaufverfahren vom 18. Dezember 2024: Betrauung § 47a LMedienG RNF Pro GmbH

Worum es geht:
Das LMedienG sieht die Förderung eines regelmäßigen tagesaktuellen Magazins durch Landesmittel vor. Voraussetzung dafür ist die Betrauung der „Must-Carry“-Veranstalter mit dieser Aufgabe. Die aktuelle Betrauung ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet und muss nun erneut erfolgen.

Ergebnis:
Die RNF Pro GmbH wird befristet bis zum 31. März 2026 und vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für ihr mit Kapazitätszuweisung versehenes Regionalgebiet mit der öffentlichen Aufgabe gemäß § 47a Abs. 2 LMedienG betraut.

Umlaufverfahren vom 18. Dezember 2024: Bestätigung der medienrechtlichen Unbedenklichkeit des Übergangs der RNF GmbH auf die RNF Pro GmbH

Worum es geht:

Im Zuge des vorläufigen Insolvenzverfahrens wurde die RNF GmbH auf die RNF Pro GmbH übertragen. Es ist vom Vorstand über die medienrechtliche Unbedenklichkeit des damit einhergehenden Übergangs der Zulassung und Zuweisung zu entscheiden.

Ergebnis:

1. Die medienrechtliche Unbedenklichkeit des Übergangs der Zulassung und Zuweisung von der RNF GmbH auf die RNF Pro GmbH wird bestätigt.

2. Für diesen Bescheid wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1.000 Euro festgesetzt.

Umlaufverfahren vom 7. Januar 2025: Zweite Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich der Aufsicht über bundesweit ausgerichtete Medien (Kostensatzung) vom 28. Januar 2021, zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 17. Januar 2023

Worum es geht:
Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hat in ihrer 347. Sitzung am 25. September 2024 den Landesmedienanstalten empfohlen die Zweite Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich der Aufsicht über bundesweit ausgerichtete Medien (Kostensatzung) zu erlassen. Diese muss durch den Vorstand der LFK als zuständigem Gremium erlassen werden.

Ergebnis:
1. Der Vorstand erlässt die 2. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich der Aufsicht über bundesweit ausgerichtete Medien (Kostensatzung).

2. Der Vorstand beauftragt die Verwaltung, die Satzung den Rechtsvorschriften entsprechend zu veröffentlichen.

 

Vorstandsmitglieder der aktuellen Amtsperiode

Vorsitzender

Dr. Wolfgang Kreißig
Vorsitzender des Vorstands und Präsident der LFK

Stellvertretende Vorsitzende

Bettina Backes
Rechtsanwältin / Fachanwältin für Informationstechnologierecht, HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Mitglieder

Sabrina Hartmann
PR-Beraterin in einem Verlag

Prof. Dr. Ines Müller-Hansen
Professorin an der Hochschule Karlsruhe

Prof. Christof Seeger
Studiendekan an der Hochschule der Medien Stuttgart - Crossmedia Publishing & Management

Stellvertretende Mitglieder

Arnhilt Kuder
Rechtsanwältin / Fachanwältin für Informationstechnologierecht, Kanzlei Kuder

Rosa Grünstein
SPD-Landtagsabgeordnete a. D.

Stefanie Knecht
Marketingberaterin

Prof. Dr. Boris Alexander Kühnle
Professor / Dekan Wirtschaft
Duale Hochschule Baden-Württemberg - Center for Advanced Studies

Kontakt

Margit Höhnle
Landesanstalt für Kommunikation
Büro Präsident, Gremien
Tel.: 0711 66991-21
E-Mail: m.hoehnle@lfk.de