Vorstand

Der Vorstand der LFK besteht aus einem hauptamtlichen Vorsitzenden und vier ehrenamtlichen Mitgliedern, die vom Landtag gewählt werden. Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstands beträgt sechs Jahre. Der Vorstand nimmt alle Aufgaben der LFK wahr, soweit nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit bestimmt ist.

Bild eines Vortrags im Rahmen einer Gremiensitzung

Hierzu gehören etwa die Lizenzierung privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter, die Festlegung von Förderrichtlinien, die Vergabe von Forschungsaufträgen oder die Aufstellung des Haushaltsplans. Darüber hinaus befasst er sich mit strategischen Fragen, die für den Erhalt der Meinungsvielfalt in Baden-Württemberg von besonderer Bedeutung sind und die einen Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit der LFK bilden. Dies sind aktuell die Unterstützung von Seniorinnen und Senioren in ihrem digitalen Alltag und die Aufsicht über soziale Netzwerke und Telemedien.

Aktuelle Amtsperiode

Am 6. Februar 2023 wurde der bisherige Vorsitzende des Vorstands und Präsident der LFK Dr. Wolfgang Kreißig in geheimer Wahl durch den Medienrat einstimmig für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt. Bereits am 2. Februar 2023 wählte der baden-württembergische Landtag mit Frau Bettina Backes als stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Frau Sabrina Hartmann, Frau Prof. Dr. Ines Müller-Hansen und Herrn Prof. Christof Seeger die vier ehrenamtlichen Mitglieder des LFK-Vorstands der siebten Amtsperiode.

Die Ernennung der neuen Mitglieder und deren Stellvertretungen erfolgte am 28. März 2023 durch den Staatssekretär für Medienpolitik Rudi Hoogvliet. Die neue Amtszeit begann am 1. April 2023.

 

Vergangene Sitzungen (nicht-öffentlich)

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandssitzung am 16. September 2024

Das Protokoll der Sitzung vom 16.09.2024 wird genehmigt.

TOP 2: Bericht des Vorsitzenden

Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 3: Entwurf des Haushaltsplans 2025

Worum es geht:
Der Vorstand berät und beschließt den Entwurf des Haushaltsplanes 2025. Die Beratung im Haushaltsausschuss ist am 13. November 2024 geplant und der Beschluss des Haushalts im Medienrat ist für den 9. Dezember 2024 vorgesehen.

Ergebnis:
Der Vorstand beschließt den Haushaltsentwurf 2025 und leitet ihn zur Beschlussfassung dem Medienrat zu.

TOP 4: Förderrichtlinien für 2025

Worum es geht:
Die (allgemeinen) Förderrichtlinien, die NKL Förderrichtlinien und die Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG sind bis zum 31. Dezember 2024 gültig und sollen für das Jahr 2025 angepasst bzw. fortgeschrieben werden.

Ergebnis:
Der Vorstand stimmt den Änderungsvorschlägen bei den Förderrichtlinien 2025, den NKL-Förderrichtlinien 2025 und der Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG gültig ab 1. Januar 2025 zu.

TOP 6: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere Punkte und Termine informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandsklausur am 14./15. Juli 2024

Das Protokoll der Vorstandsklausur am 14./15. Juli 2024 wird genehmigt.

TOP 2: Bericht des Vorsitzenden

Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 3: Stand des Haushaltes 2024

Worum es geht:
Ein Nachtragshaushalt für 2024 ist nicht erforderlich. Grund hierfür sind die geringfügigen Mittelzuführungen und die weitgehend stabilen Ausgaben in den einzelnen Haushaltstiteln. Zur Gewährleistung der Transparenz wird dennoch eine Darstellung der aktuellen Haushaltslage erfolgen.

TOP 4: Erneute Beauftragung des inhaltlichen und technischen Supports für die Starthilfe-App

Worum es geht:
Die Lern-App „Starthilfe – digital dabei“ wird aktuell durch einen Dienstleister inhaltlich und technisch laufend optimiert und auf dem aktuellen Stand gehalten (Support). Da dieser Supportvertrag zum 31.12.24 ausläuft, muss die Dienstleistung ab 2025 neu vergeben werden.

Ergebnis:
Der Vorstand beschließt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln i. H. des voraussichtlichen Auftragswertes von ca. 50.000 Euro für den inhaltlichen und technischen Support der Starthilfe-App für die kommenden drei Jahre sowie die Durchführung einer Direktvergabe mit Vergleichsangeboten. Entsprechende Mittel sind in den Haushalten 2025 - 2027 einzuplanen.

TOP 5: Update LFK-Medienpreis 2025

Worum es geht:
Der Vorstand wird über den aktuellen Stand der Planungen zum LFK-Medienpreis 2025 informiert und seine Entscheidung zu haushaltsrelevanten Anpassungen eingeholt.

Ergebnis:
Der Vorstand nimmt das Update zum LFK-Medienpreis zustimmend zur Kenntnis.

TOP 6: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere Punkte und Termine informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandssitzung am 10. Juni 2024

Das Protokoll der Sitzung vom 10. Juni 2024 wird genehmigt.

TOP 2: Bericht des Vorsitzenden

Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 3: Finanzbericht 2024 und Haushaltsplanung 2025

Worum es geht:
Es wird ein Überblick über den aktuellen Stand der Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2024 gegeben. Außerdem werden die inhaltliche Ausrichtung der einzelnen Teams und Abteilungen der LFK für das Jahr 2025 sowie die geplanten Projekte und Personalbedarfe vorgestellt. Dies gibt eine erste Übersicht über die haushaltsrelevanten Parameter, bevor auf Basis der Erörterungen im Vorstand ab Spätsommer der Haushaltsentwurf für 2025 erstellt und in den Vorstand zur endgültigen Beschlussfassung eingebracht wird.

Ergebnis: 
Der Vorstand nimmt die inhaltliche Ausrichtung der einzelnen Teams und Abteilungen der LFK für das Jahr 2025 sowie die geplanten Projekte und Personalbedarfe zustimmend zur Kenntnis und bittet auf dieser Grundlage und den Beratungen im Vorstand den Haushaltsentwurf für 2025 zu erstellen.

TOP 4: DAB+-Planung

Worum es geht:
Die LFK befasst sich aktuell mit der Planung einer Erweiterung der derzeitigen DAB+-Kapazität. Der Stand der Planungen und das weitere Vorgehen werden dem Vorstand präsentiert. Hierzu erfolgt keine Beschlussfassung.

TOP 5: Förderung des Lernradios

Worum es geht:
Der Vorstand berät die Situation der Lernradios in Baden-Württemberg und beschließt die Rahmenbedingungen für die kommende Förderperiode.

Ergebnis:
Der Vorstand beschließt die weitere anteilige Förderung von jährlich 50.000 Euro jeweils für die Lernradios für HORADS/HdM Trägerverein, KIT/ZAK Karlsruhe sowie der uniFM 88,4 / Universität Freiburg für die Jahre 2025 – 2027. Die Hochschulen haben hierbei einen Eigenanteil von 40 Prozent zu tragen.

Voraussetzung für die Förderung sind die Vergabe von ECTS Punkten und ein crossmediales Angebot sowie die Produktion von Podcasts. Die Förderrichtlinien sind entsprechend anzupassen. 

Der Vorstand beschließt die Technikförderung durch die Kostenübernahme der Verbreitung auf Antrag vorerst auf das Jahr 2025 zu beschränken und beauftragt die Verwaltung, die Rahmenbedingungen für anderweitige Ausstrahlungswege mit dem Ziel einer Reduzierung der Verbreitungskosten für HORADS zu überprüfen.

TOP 6: Neuveröffentlichung Medienintermediäresatzung

Worum es geht:
Aufgrund eines Formfehlers muss die Satzung zur Regulierung von Medienintermediären von allen Medienanstalten erneut beschlossen und nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben veröffentlicht werden.

Ergebnis:
Die Satzung zur Regulierung von Medienintermediären gemäß § 96 Medienstaatsvertrag (MI-Satzung) wird in der Fassung, in der sie dieser Vorlage anliegt, erlassen. 

Die Verwaltung wird mit der redaktionellen Anpassung des Satzungstextes an das LFK-Design sowie der Veröffentlichung der Satzung im Staatsanzeiger beauftragt.

TOP 7: LFK-Medienpreis

Worum es geht:
Nach der Neukonzeption des LFK-Medienpreises erfolgt nun die Evaluation und Abrechnung der Veranstaltung in 2024, um ggfs. Anpassungen vorzunehmen und das weitere Vorgehen mit dem Vorstand abzustimmen.

Ergebnis: 
Der Vorstand nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis und beauftragt das Team Kommunikation mit der Organisation des LFK-Medienpreises 2025.

TOP 8: Austausch mit dem Medienratsvorsitzenden

Worum es geht:
Im Rahmen der Vorstandsklausur findet ein Austausch mit dem Medienratsvorsitzenden zu gremienübergreifenden Themen statt. Hierzu erfolgt keine Beschlussfassung.

TOP 9: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird über weitere Punkte (z. B. Studienergebnisse) informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandssitzung am 15. April 2024

Das Protokoll der Sitzung vom 15. April 2024 wird genehmigt.

TOP 2: Bericht des Vorsitzenden

Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 3: medien-kindersicher.de

Worum es geht:
Die derzeitige Beauftragung des Dienstleisters zur konzeptionellen, redaktionellen, gestalterischen und technischen Pflege und Weiterentwicklung des Projektes medien-kindersicher.de läuft im September dieses Jahres aus. Die LFK möchte das Projekt nun zum 20. September 2024 für eine Laufzeit von weiteren zwei Jahren ausschreiben. 

Ergebnis:

Der Vorstand beschließt, das medienpädagogische Angebot medien-kindersicher.de weiterzuführen und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung der konzeptionellen, redaktionellen, gestalterischen und technischen Pflege und Weiterentwicklung des Projektes medien-kindersicher.de für weitere zwei Jahre. Entsprechende Mittel sind in den Haushalten 2025 und 2026 einzuplanen.

TOP 4: Teilnahme der LFK an der didacta 2025

Worum es geht:
Europas größte Bildungsmesse, die didacta, findet vom 11. Februar 2025 bis 15. Februar 2025 in Stuttgart statt. Um die Angebote der LFK im Bildungsbereich in Baden-Württemberg kommunizieren zu können, beabsichtigt die LFK mit einem eigenen Messestand auf der Messe in Stuttgart vertreten zu sein. 

Ergebnis:

Der Vorstand der LFK beschließt, dass die LFK sich an der didacta 2025 in Stuttgart mit einem eigenen Messestand beteiligt und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten. Für den Messeaufritt der LFK können bis zu 100.000 Euro aus dem Titel 683 70 verwendet werden.

TOP 5: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere Punkte und Termine informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

Seit der letzten Vorstandssitzung am 22. Mai 2024 im Umlaufverfahren gefasste Beschlüsse:

Reichweitenuntersuchung ma audio 2024/25 - Beteiligung der LFK

Worum es geht:
Die ma audio ist eine Reichweitenuntersuchung die für die Vermarktung von Werbezeiten der Lokalsender in Baden-Württemberg relevant ist. Die Untersuchung erfolgt in zwei Wellen. Es soll über den Finanzierungsanteil der LFK für die Aufstockung der ma 2024/2025 pro Welle sowie ein Zuschuss zur ma IP Audio entschieden werden.

Ergebnis:

Der Vorstand der LFK beschließt die finanzielle Beteiligung der LFK an den Aufstockungsfällen der ma audio 2025 (Herbstwelle 2024, Frühjahrswelle 2025) in Höhe von insgesamt 335.000 Euro (brutto) sowie einen Zuschuss zur ma IP Audio bis zu 25.000 Euro.

 

Interaktives Medienkompetenzangebot zum Thema KI

Worum es geht:
Im Rahmen einer Pilotphase soll ein Konzept zu einem interaktiven Medienkompetenzangebot zum Thema KI erstellt werden, welches im Rahmen der Medien Triennale Südwest in Form zweier medienpädagogischer Stationen präsentiert werden soll.  

Ergebnis:

Der Vorstand beauftragt die Verwaltung eine Konzeption für ein interaktives Medienkompetenzangebot für Erwachsene zum Thema KI weiterzuentwicklen und möglichst die beiden vorgeschlagenen Medienkompetenzmodule bis zur Medientriennale 2024 umzusetzen. Hierzu können zunächst bis zu 40.000 Euro aus dem Titel 692 75 eingesetzt werden.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandssitzung am 4. März 2024

Das Protokoll der Sitzung vom 4. März 2024 wird genehmigt.

TOP 2: Bericht des Vorsitzenden

Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 3: Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Lernradios

Worum es geht:
Die derzeitige Förderung der Lernradios für HORADS (Stuttgart), Campus Radio Karlsruhe sowie Uni FM 88,4 (Uni Freiburg) läuft Ende Dezember 2024 aus.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Lernradios in Baden-Württemberg berichten dem Vorstand über ihre aktuelle Arbeit und ihre Zukunftsperspektiven.

Eine Beschlussfassung erfolgt hierzu nicht.

TOP 4: Entwurf der Jahresrechnung 2023 und Bericht des Wirtschaftsprüfers

Worum es geht:
Die Jahresrechnung 2023 und die zur Übertragung anstehenden Haushaltsreste sind durch den Vorstand aufzustellen. Anschließend wird hierüber im Medienrat entschieden, der auch über die Entlastung des Vorstands entscheidet.

Ergebnis:

  1. Die Jahresrechnung 2023 wird in der vorliegenden Fassung aufgestellt und an den Medienrat zur Beschlussfassung weitergeleitet.
  2. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner & Stolz zur Jahresrechnung 2023 wird zur Kenntnis genommen.
  3. Die Kurzfassung des Geschäftsberichtes wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

TOP 5: Zulassungen und Zuweisungsverlängerungen nach § 19 Abs. 8 LMedienG

Worum es geht:
Nach § 19 Abs. 8 LMedienG ist eine Verlängerung der bisherigen analogen und digitalen Frequenzzuweisungen bis Ende 2032 vorgesehen. Für die in diesem Jahr auslaufenden Zulassungen und Zuweisungen wird über die eingegangenen Anträge entschieden. Über die Zuweisungsverlängerungen wird anschließend noch durch den Medienrat entschieden.

Ergebnis:
Folgende Veranstalter werden auf ihren Antrag zur Verbreitung ihrer Hörfunkprogramme zugelassen:

  1. Funkhaus Freiburg GmbH & Co. KG - „baden.fm“
  2. Radio L12 GmbH & Co. KG – „DIE NEUE 107.7“
  3. Radio Karlsruhe GmbH & Co.KG – „die neue welle“
  4. M.O.R.E. Lokalfunk Baden-Württemberg GmbH & Co. KG - „Donau 3 FM“
  5. Private Rundfunkgesellschaft Ortenau GmbH & Co. KG - „HITRADIO OHR“
  6. RADIO 7 Hörfunk GmbH + Co. KG - „Radio 7“
  7. g) Radio Regenbogen Hörfunk in Baden GmbH & Co. KG - „Radio Regenbogen“
  8. Radio TON-Regional Hörfunk GmbH & Co. KG – „Radio Ton Heilbronn/Franken“
  9. Lokalradio Ostwürttemberg GmbH & Co. KG – „Radio Ton Ostwürttemberg“
  10. Freies Radio Göppingen e.V. – „radio fips“

Das Ergebnis der Zuweisungsentscheidung wird nach Entscheidung durch den Medienrat veröffentlicht.

TOP 6: Vergabeverfahren externe Datenschutzbeauftragte

Worum es geht:
Der bisher bestehende Geschäftsbesorgungsauftrag mit der externen Datenschutzbeauftragten läuft zum 1. Juli 2024 aus, so dass eine Neuausschreibung der Dienstleistung erforderlich ist.

Ergebnis:
Die Verwaltung wird mit der Neubeauftragung einer externen Datenschutzbeauftragten (m/w/d) beauftragt.

TOP 7: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere Punkte und Termine informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandssitzung am 29. Januar 2024

Das Protokoll der Sitzung vom 29. Januar 2024 wird genehmigt.

TOP 2: Bericht des Vorsitzenden

Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 3: Entscheidung über die Belegung der freiwerdenden DAB+-Übertragungskapazität

Worum es geht:
Die LFK schrieb am 12. Januar 2024 eine Übertragungskapazität (54 CU) auf dem Landesmultiplex 11B aus. Darauf gab es sieben Bewerbungen. Zwischen diesen muss nun eine Auswahlentscheidung über die Zuweisung getroffen werden.

Ergebnis:
Der Radio 100,7 MHz Stuttgart GmbH werden auf ihren Antrag vom 19. Januar 2024 ab dem 1. April 2024 Übertragungskapazitäten in einem Umfang von 54 CU auf dem landesweiten DAB+-Multiplex (Kanal 11B) für die Verbreitung des Programms Energy zugewiesen. Die Zuweisung ist befristet bis zum 31. Dezember 2032. Die Entscheidung ist sofort vollziehbar.

Die übrigen Anträge auf Zuweisung werden abgelehnt.

Die Zuweisungsentscheidung wird dem Medienrat zur Entscheidung über die Zustimmung übermittelt.

TOP 4: 25 Jahre JIM-Studie

Worum es geht:
Seit 25 Jahren veröffentlicht die LFK als Geschäftsstelle des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest die Studienreihe JIM (Jugend, Information, Medien). Der Vorstand wird über Studienergebnisse informiert und erhält einen Überblick über die Resonanz der Studie in Presse und Öffentlichkeit. Eine Beschlussfassung erfolgt hierzu nicht.

TOP 5: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere Punkte und Termine informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandssitzung am 27. November 2023

Ergebnis:
Das Protokoll der Sitzung vom 27. November 2023 wird genehmigt. 

TOP 2: Bericht des Vorsitzenden

Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene  und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 3: Anpassung der Gebührenverordnung

Worum es geht:
Die Gebührenverordnung der LFK wurde zuletzt im Jahr 2009 angepasst. Aufgrund von Änderungen des Landesmediengesetzes und des Medienstaatsvertrags sind einige redaktionelle Anpassungen sowie zwei neue Gebührentatbestände notwendig.

Ergebnis:

  1. Die Verordnung der LFK über die Festsetzung der Gebührensätze für ihre öffentlichen Leistungen (GebührenVO) vom 14. Februar 2005 wird geändert.
  2. Die Verwaltung der LFK wird mit der Verkündung der Verordnung im Gesetzblatt gemäß § 33 Abs. 3 S. 2 LMedienG beauftragt.

TOP 4: Zulassungsantrag der Radio Rockland GmbH & Co KG "The WOLF Baden-Württemberg"

Worum es geht:
Die Radio Rockland GmbH & Co KG hat einen Antrag auf Rundfunkzulassung gemäß § 12 LMedienG für das Hörfunkprogramm "The Wolf Baden-Württemberg" gestellt. Gemäß § 35 Abs.1 LMedienG entscheidet der Vorstand der LFK über diesen landesweiten Zulassungsantrag.

Ergebnis:

  1. Die Radio Rockland GmbH & Co KG wird auf ihren Antrag vom 13. November 2023 – vorbehaltlich der noch ausstehenden Vorlage eines Führungszeugnisses des vertretungsberechtigten Geschäftsführers – zur Veranstaltung des landesweiten Hörfunkspartenprogramms „The Wolf Baden-Württemberg“ zugelassen.
  2. Für diese Entscheidung wird eine Gebühr in Höhe von 750 € festgesetzt.

TOP 5: Kindermedienlandprojekte mit der Jugendstiftung Baden-Württemberg – Neukonzeption zum Thema KI: MediaMind

Worum es geht:
Als Beitrag der LFK zur Initiative Kindermedienland unterstützt die LFK Projekte zur Medienkompetenzvermittlung. Gemeinsam mit der Jugendstiftung Baden-Württemberg soll ein praxisorientiertes Medienkompetenzangebot zum Thema Künstliche Intelligenz angeboten werden. Der Vorstand entscheidet über die finanzielle Beteiligung der LFK an diesem Projektvorhaben.

Ergebnis:
Dem Projektvorhaben für 2024/2025 zum Thema KI gemeinsam mit der Jugendstiftung Baden-Württemberg wird zugestimmt. Entsprechende Mittel sind hierfür unter Titel 692 75 im HH 2024 bereits eingeplant und im HH 2025 vorzusehen.

TOP 6: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere Punkte und Termine informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt. 

Seit der letzten Vorstandssitzung am 27. November 2023 im Umlaufverfahren gefasste Beschlüsse:

Umlaufverfahren vom 5. Dezember 2023

Worum es geht:
Seit 2020 sieht das Landesmediengesetz in § 47a die Förderung eines werktäglichen 20-minütigen Magazins durch Landesmittel vor. Mit der Herstellung eines solchen Magazins sind die sog. „Must-Carry“-Sender betraut – Baden TV, Baden TV Süd, L-TV, Regio TV Bodensee, Regio TV Schwaben, Regio TV Stuttgart und Rhein-Neckar Fernsehen. Die aktuelle Betrauung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Um die Förderung fortsetzen zu können, muss die Betrauung erneut erfolgen.

Ergebnis:

  1. Der Vorstand stimmt der Betrauung bis zum 31. Dezember 2024 für das jeweilige, mit Kapazitätszuweisung versehene Regionalgebiet mit der öffentlichen Aufgabe gemäß § 47a Absatz 2 LMedienG zu.
  2. Die Betrauungsentscheidung wird dem Medienrat zur Zustimmung zugeleitet.

 

Umlaufverfahren vom 7. Dezember 2023

Worum es geht:
Der Verband der Unternehmer Baden-Württemberg hat ein neues Mitglied in den Medienrat entsandt. Die ordnungsgemäße Entsendung muss vom Vorstand festgestellt werden.

Ergebnis:
Der Vorstand stellt die ordnungsgemäße Entsendung von Herrn Tim Wenniges als künftigen Vertreter des Verbands der Unternehmer (UBW) im Medienrat der LFK fest.

 

Umlaufverfahren vom 13. Dezember 2023

Worum es geht:
Für zwei in der LFK im Einsatz befindliche Systeme läuft der Support seitens des Herstellers für Software und Ersatzteile aus. Daher kann der bestehende Mietvertrag nicht verlängert werden. Aufgrund des Gesamtvolumens der Neubeschaffung ist die Zustimmung des Vorstands erforderlich.

Ergebnis:
Der Vorstand beauftragt die Verwaltung mit der Neubeschaffung der zwei Hardwarekomponenten DataDomain und PowerStore 500T.

 

Umlaufverfahren vom 20. Dezember 2023

Worum es geht:
Ein Zuweisungsinhaber auf dem landesweiten DAB+ Multiplex (Kanal 11B) hat angekündigt, seine Zuweisung zum 31. März 2024 zurückzugeben. Somit wird zum 1. April 2024 ein Platz auf dem Multiplex frei. Der Vorstand muss die Verwaltung mit der Neuausschreibung dieser Kapazität beauftragen.

Ergebnis:

  1. Der Vorstand stimmt der Neuausschreibung der Übertragungskapazität sowie dem vorgesehenen Text über die Ausschreibung von digital terrestrischen Übertragungskapazitäten auf dem landesweiten Multiplex (Kanal 11B) für ein Hörfunkprogramm im Standard DAB+ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung des Ausschreibungstextes im Staatsanzeiger und zeitgleich auf der Website der LFK.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. erforderliche nachträgliche redaktionelle bzw. konkretisierende Änderungen des Ausschreibungstextes vorzunehmen.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandssitzung am 23. Oktober 2023

Ergebnis:

Das Protokoll der Sitzung vom 23. Oktober 2023 wurde genehmigt.

TOP 2: Bericht des Vorsitzenden

Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 3: Sonderuntersuchung „Vielfalt der NKL-Veranstalter in BW“

Worum es geht:
Im Rahmen unserer Programmbeobachtung wurden die fremdsprachigen Sendungen der nichtkommerziellen Radioveranstalter untersucht. Anhand einer Präsentation werden die Ergebnisse vorgestellt. Eine Beschlussfassung erfolgt hierzu nicht.

TOP 4: Feststellung der ordnungsgemäßen Entsendung eines neuen Medienratsmitglieds

Worum es geht:
Der Landeselternbeirat hat eine neue Person in den Medienrat entsandt. Die ordnungsgemäße Entsendung muss vom Vorstand festgestellt werden.

Ergebnis:

Der Vorstand stellt – vorbehaltlich der Vorlage der Erklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen – die ordnungsgemäße Entsendung von Herrn Jörg Vettermann als künftigen Vertreter des Landeselternbeirats im Medienrat der LFK fest.

TOP 5: DAB+ Ausschreibung eines Sendeplatzes

Worum es geht:
Ein Zuweisungsinhaber auf dem landesweiten DAB+ Multiplex Kanal 11B hat angekündigt, seine Zuweisung zum 31.03.2024 zurückzugeben. Somit wird zum 01.04.2024 ein Platz auf dem DAB+ Multiplex Kanal 11B frei. Der Vorstand muss die Verwaltung mit der Neuausschreibung dieser Kapazität beauftragen.

Der TOP wird vertagt. Eine Beschlussfassung soll nachgelagert im Umlaufverfahren erfolgen.

TOP 6: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere Punkte und Termine informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandssitzung am 18. September 2023

Ergebnis:
Das Protokoll der Sitzung vom 18. September 2023 wurde genehmigt.

TOP 2: Bericht des Vorsitzenden

Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 3: Haushalt 2024

Worum es geht:
Der Vorstand berät und beschließt anschließend den Entwurf des Haushaltsplanes 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung 2023 bis 2027. Die Beratung im Haushaltsausschuss ist am 16. November 2023 geplant und der Beschluss des Haushalts im Medienrat ist am
11. Dezember 2023 vorgesehen.

Ergebnis:
Der Vorstand stellt den Haushaltsentwurf 2024 auf und leitet diesen dem Medienrat zur Beratung und Beschlussfassung zu.

TOP 4: Förderrichtlinien 2024 - NKL Förderrichtlinien 2024 - und Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG

Worum es geht:
Die (allgemeinen) Förderrichtlinien, die NKL Förderrichtlinien und die Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG sind bis zum 31. Dezember 2023 gültig und sollen für das Jahr 2024 angepasst bzw. fortgeschrieben werden.

Ergebnis:
Der Vorstand stimmt den Änderungsvorschlägen bei den Förderrichtlinien 2024, NKL Förderrichtlinien 2024 und der Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a Landesmediengesetz Baden-Württemberg gültig ab 1. Januar 2024 zu.

TOP 5: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere Punkte und Termine informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandsklausursitzung am 2. und 3. Juli 2023

Ergebnis:
Das Protokoll der Sitzung vom 2. und 3. Juli 2023 wurde genehmigt.

TOP 2: Bericht des Vorsitzenden

Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 3: Nachtragshaushalt 2023

Worum es geht:
Mit der Erstellung des Nachtragshaushalts 2023 wird der Haushaltsplan an mehrere unterjährige Planänderungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite angepasst.

Ergebnis:
Der Vorstand erstellt den Nachtragshaushalt 2023 und leitet ihn zur Beschlussfassung dem Medienrat zu.

TOP 4: Anpassung Geschäftsordnung

Worum es geht:
Die Geschäftsordnung des Vorstands soll hinsichtlich der möglichen Tagungsformen - Präsenzsitzung, Videokonferenz und in Ausnahmefällen hybride Zuschaltung klargestellt bzw. ergänzt werden.

Ergebnis:
Der Vorstand beschließt die Anpassung der Geschäftsordnung und beauftragt die Verwaltung mit deren Veröffentlichung auf der LFK-Website.

TOP 5: Ergebnisse des Online Audio Monitors

Worum es geht:
Die Verwaltung informiert den Vorstand über die zentralen Ergebnisse der aktuellen Studie Online Audio Monitor 2023, bei der die LFK mit weiteren Partnern als Auftraggeber agiert. Eine gesonderte Beschlussfassung erfolgt hierzu nicht.

TOP 6: Sonderuntersuchung „Sinnfluencer“

Worum es geht:
Im Rahmen der Programmbeobachtung in der Telemedienaufsicht wurde auf Anregung des MDG- und des TuG-Ausschusses eine Sonderuntersuchung durchgeführt. Hierbei wurden Angebote in Baden-Württemberg ausfindig gemacht, die sich mit gesellschaftlich relevanten Themen wie Politik, Kultur, LGBTQI+ oder Inklusion beschäftigen und damit einen Beitrag zur Medien- und Meinungsvielfalt leisten. Die Ergebnisse sollen dem Vorstand vorgestellt werden. Eine gesonderte Beschlussfassung erfolgt hierzu nicht.

TOP 7: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere Punkte und Termine informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

Umlaufverfahren vom 20. Juli 2023

Worum es geht:
Im Vergabeverfahren „Konzeption und Durchführung des LFK-Medienpreises 2024 und 2025“ liegen nun die Angebote der teilnehmenden Bieter vor, welche bereits durch die LFK geprüft und ausgewertet wurden. Nach Abstimmung mit dem Vorstand soll die Zuschlagserteilung für die Vergabe der Agenturleistungen zur Konzeption und Umsetzung des LFK-Medienpreises 2024 erfolgen.

Ergebnis:

  1. Der Vorstand stimmt der Zuschlagserteilung zur „Konzeption und Durchführung des LFK-Medienpreises 2024“ zu.
  2. Der Vorstand stimmt der Erhöhung des Agenturbudgets um 15.000,00 Euro/brutto, vorbehaltlich der Einhaltung des Gesamtbudgets, zu.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandssitzung am 8. Mai 2023

Ergebnis:
Das Protokoll der Sitzung vom 8. Mai 2023 wurde genehmigt.

TOP 2: Bericht des Vorsitzenden

Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

TOP 3: Finanzbericht 2023 und Haushaltsplanung 2024

Worum es geht:
Es wird ein Überblick über den aktuellen Stand der Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2023 gegeben. Es werden die inhaltliche Ausrichtung der einzelnen Teams und Abteilungen der LFK für das Jahr 2024 sowie die geplanten Projekte und Personalbedarfe vorgestellt. Die Haushaltsplanung 2024 gibt eine erste Übersicht über die haushaltsrelevanten Parameter, bevor auf Basis der Erörterungen im Vorstand ab Spätsommer der Haushaltsentwurf für 2024 erstellt und in den Vorstand zur endgültigen Beschlussfassung eingebracht wird.

Ergebnis:
Der Vorstand hat die inhaltliche Ausrichtung der einzelnen Teams und Abteilungen der LFK für das Jahr 2024 sowie die geplanten Projekte und Personalbedarfe zustimmend zur Kenntnis genommen und bittet auf dieser Grundlage und den Beratungen im Vorstand, den Haushaltsentwurf für 2024 zu erstellen.

TOP 4: Machbarkeitsstudie

Worum es geht:
Der Medienrat initiierte 2021 eine Machbarkeitsstudie zur Förderung journalistischer Qualität und Vielfalt. Die Ergebnisse der von einer Bietergemeinschaft der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und der Hochschule der Medien Stuttgart durchgeführten Studie wurden in den Ausschüssen des Medienrats beraten. Es werden der Sachstand und die Handlungsoptionen vorgestellt, die dem Medienrat zur abschließenden Beratung vorgelegt werden.

Ergebnis:
Der Vorstand hat den Sachstand der Diskussion zur Machbarkeitsstudie zur Kenntnis genommen.

TOP 5: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird über weitere Punkte (z. B. Studienergebnisse) informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.

Vorstandsmitglieder der aktuellen Amtsperiode

Vorsitzender

Dr. Wolfgang Kreißig
Vorsitzender des Vorstands und Präsident der LFK

Mitglieder

Bettina Backes
Rechtsanwältin / Fachanwältin für Informationstechnologierecht, HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Sabrina Hartmann
PR-Beraterin in einem Verlag

Prof. Dr. Ines Müller-Hansen
Professorin an der Hochschule Karlsruhe

Prof. Christof Seeger
Studiendekan an der Hochschule der Medien Stuttgart - Crossmedia Publishing & Management

Stellvertretende Mitglieder

Arnhilt Kuder
Rechtsanwältin / Fachanwältin für Informationstechnologierecht, Kanzlei Kuder

Rosa Grünstein
SPD-Landtagsabgeordnete a. D.

Stefanie Knecht
Marketingberaterin

Prof. Dr. Boris Alexander Kühnle
Professor / Dekan Wirtschaft
Duale Hochschule Baden-Württemberg - Center for Advanced Studies

Kontakt

Margit Höhnle
Landesanstalt für Kommunikation
Büro Präsident, Gremien
Tel.: 0711 66991-21
E-Mail: m.hoehnle@lfk.de