Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) ist bemüht, ihre Website in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der LFK: www.lfk.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG

  • Dokumente, die vor dem 23. Speptember 2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
  • Teilweise Dokumente, die seit dem 23. September 2018 eingestellt wurden
  • Videos größtenteils ohne Untertitel
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
  • Fehlende Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache
  • Nutzung von IFrame-basierten Embeddings (Silver Tipps, YouTube u. a.)
  • Externe Verlinkungen zu nicht barrierefreien Websites oder Dokumenten Dritter

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25. November 2020 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 14. Februar 2024 überprüft.

3. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)
Reinsburgstr. 27
70178 Stuttgart
Tel.: 0711 66991-0
E-Mail: redaktion@lfk.de

4. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die LFK wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie im Punkt "Rückmeldung und Kontaktangaben" in dieser Erklärung.

Falls die LFK nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte beziehungsweise den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der beziehungsweise des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.