Ausbildungsförderung für freie Journalistinnen und Journalisten

Zur Stärkung journalistischer Strukturen und zur Qualitätssicherung meinungsbildungsrelevanter Inhalte hat der Gesetzgeber Fördermittel zur Qualifikation bereitgestellt, die über die LFK als staatsferne Institution beantragt werden können.

Zielgruppe

Die Projektförderung richtet sich an alle im Bereich der Meinungsvielfalt kreativ Tätigen – wie beispielsweise Freischreiberinnen und -schreiber, Laienjournalistinnen und -journalisten, Bloggerinnen und Blogger sowie Wissenschaftsjournalistinnen und -journalisten.

Ziel

Ziel der Maßnahme ist die Förderung der individuellen Qualifizierung zur Stärkung journalistischer Qualitätsstandards.

 

Fördervoraussetzungen

Gefördert werden können:

  1. Zuschuss für Fortbildungen für in Baden-Württemberg ansässige freie Journalistinnen und Journalisten 
  2. beschränkt auf innovative, praxisorientierte Fortbildungen (Kl, Social Media, etc.) 
  3. Förderung von 80 % der Kosten

Weitere Fördervoraussetzungen sind im Antragsformular beschrieben.

Antrag

Die Antragsunterlagen sind unter diesem Link erhältlich. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Kontakt

Thomas Rathgeb
Landesanstalt für Kommunikation
Leiter Abteilung Medienkompetenz, Jugendschutz und Forschung
Tel.: 0711 66991-52
E-Mail: t.rathgeb@lfk.de