Social Media

In den sozialen Medien haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Angebote entwickelt, die neben die klassischen Medien getreten sind und die bestehende Medienlandschaft ergänzen. Sie stellen daher einen wertvollen Beitrag zur Medienvielfalt dar. Viele Social-Media-Angebote sind aus dem Bereich des User-Generated Content erwachsen. Somit sind Nutzerinnen und Nutzer nach Anfängen im Kleinen selbst zu Anbietern von nachgefragten Medieninhalten geworden.

Junge Frau posiert vor Smartphone

Ein großer Teil der erfolgreichsten Social-Media-Accounts auf Instagram, Tiktok, Twitch oder YouTube lässt sich daher dem Bereich der Unterhaltung zurechnen. Soziale Medien bieten daneben aber auch eine Plattform, die von professionellen journalistisch-redaktionellen Medienanbietern genutzt wird.

Zahlreiche Content Creator aus dem Ländle

Einige der erfolgreichsten und reichweitenstärksten Influencer Deutschlands, wie Lisa und Lena oder Pamela Reif, kommen aus Baden-Württemberg. Dies gilt auch für einige Agenturen, die Social-Media-Anbieter beraten oder selbst als Anbieter die rechtliche Verantwortung für die Inhalte tragen. Haben Anbieter ihren Sitz in Baden-Württemberg, so fallen sie in die Zuständigkeit der LFK und ihrer Regulierung.

Reichweite bedeutet Verantwortung

Mit steigender Reichweite wächst auch die Verantwortung, die Anbietern auf sozialen Medien bei der Gestaltung ihrer Inhalte zukommt. Diese Verantwortung spiegelt sich unter anderem in rechtlichen Rahmenbedingungen wider, die speziell für Telemedien, also Online-Inhalte geschaffen wurden.

Zu nennen ist in diesem Zusammenhang das Erfordernis, Werbung auch in Social-Media-Posts und Beiträgen zu kennzeichnen, etwa bei werblichen Kooperationen, Rabattcodes oder werblich geprägten Gewinnspielen.

Zum anderen unterfallen viele Social-Media-Accounts einer Impressumspflicht. Umfasst sind davon Unternehmens-Auftritte in sozialen Medien sowie geschäftlich genutzte Influencer-Accounts.  Aber auch solche Social-Media-Angebote, die sich an eine große Nutzerzahl richten oder etwa für bestimmte soziale Anliegen eintreten und daher über die reine Vernetzung mit Freunden und Familie hinausgehen, können der Impressumspflicht unterliegen.

Regulierung durch die LFK

Im Rahmen der Telemedienaufsicht überwacht die LFK die Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben auch in den sozialen Medien. Im Falle von fehlender Werbekennzeichnung, unzutreffenden Impressumsangaben oder anderen Rechtsverstößen wirkt die LFK auf die Überarbeitung der Angebote hin. Dabei steht ihr auch die Möglichkeit offen, falls erforderlich Bußgelder zu verhängen.

Für die Mitteilung über die Verletzung rechtlicher Vorgaben in sozialen Medien steht das Beschwerdeformular für Online-Inhalte zur Verfügung.

Live-Mitschnitt "#watchdog22: Ein­deu­tig On­line! – Wer­be­kenn­zeich­nung im Netz"

Um Werbung, Podcasts sowie die aktuelle Gesetzeslage ging es auch bei der Veranstaltung "#watchdog22: Ein­deu­tig On­line! – Wer­be­kenn­zeich­nung im Netz" am 17. November 2022. Hierbei diskutierten die Medienanstalten im Stadtgarten Köln mit Akteurinnen und Akteuren aus den Branchen Social Media, Influencer-Marketing und Online-Medien über die aktuellen regulatorischen Entwicklungen beim Thema Werbekennzeichnung.

#watchdog22: Ein­deu­tig On­line! – Wer­be­kenn­zeich­nung im Netz

Live-Mitschnitt der Veranstaltung

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Kontakt

Natascha Kresojevic
Landesanstalt für Kommunikation
Recht, Telemedien und Aufsicht
Tel.: 0711 66991-34
E-Mail: n.kresojevic@lfk.de