Streaming

Wer unterwegs ist und über die Hörfunkprogramme über DAB+ und UKW hinaus noch weitere Audio-Angebote wünscht, kann auf Streaming ausweichen. Weil die Kosten für die Übertragung beim Mobilfunk ständig sinken, werden Streaming-Angebote immer attraktiver.

Junge Frau sitzt im Schneidersitz auf einem Dach, schaut lächelnd Inhalte auf dem Tablet und trägt dabei Kopfhörer

Alle Hörfunk-Veranstalter bieten Streams an. Diese laufen im Internet und kommen über Mobilfunk und zukünftig über 5G zu den Hörerinnen und Hörern. Internetradios können somit mit allen Geräten gehört werden, die einen Zugang zum Internet aufweisen - zunehmend hier insbesondere auch mit Smartspeakern.

Streamen bedeutet, dass die Hörerin oder der Hörer das gewünschte Angebot im Internet (per App oder URL) anwählt und man das Angebot direkt im Kopfhörer oder Lautsprecher hören kann. Eine dauerhafte Speicherung im Gerät der Nutzerin oder des Nutzers findet nicht statt. Werden Musiktitel auf das Endgerät übertragen, dort gespeichert und dann erst abgespielt, so spricht man von Download.

Bislang finden reine Internetradios in Deutschland keine nennenswerte Zahl an Zuhörerinnen und Zuhörern. Die Hauptnutzung findet bei Sendern statt, deren Marke durch UKW und DAB bereits Bekanntheit aufweist.

Wer in Baden-Württemberg ein Streaming-Angebot verbreitet, muss einige rechtliche Dinge beachten. Diese sind hier zusammengestellt.

Kontakt

Viktoria Beuke
Landesanstalt für Kommunikation
Leitung Team Aufsicht
Tel.: 0711 66991-33
E-Mail: v.beuke@lfk.de