Förderung NKL
Der Nichtkommerzielle Lokalfunk in Baden-Württemberg finanziert sich zum weit überwiegenden Teil durch die Förderung der LFK. Wir unterstützen die Veranstalter durch Übernahme der Verbreitungskosten, einer institutionellen Förderung und mit Fortbildungsangeboten.

Die LFK trägt die Kosten der UKW- und Internetverbreitung der Radios und unterstützt die Veranstalter durch eine institutionelle Förderung, sodass die Kosten für Mieten, technisches Equipment sowie Personal zur Koordination und Anleitung der ehrenamtlichen Radiomacherinnen und Radiomacher bezahlt werden können.
Voraussetzung ist, dass die Veranstalter durch Mitgliedsbeiträge etc. mindestens 5 Prozent der Kosten aus eigenen Mitteln aufbringen.
Im aktuellen Haushalt fördert die LFK den Nichtkommerziellen Hörfunk mit insgesamt 1,5 Millionen Euro.
- NKL-Förderrichtlinien 2021 zum Download (PDF)
- Antrag auf Sonderförderung NKL zum Download (Word)
- Antrag auf Technikförderung NKL zum Download (Word)
- Antrag auf institutionelle Förderung NKL zum Download (Word)
- Verwendungsnachweis Technikförderung NKL zum Download (Word)
- Verwendungsnachweis institutionelle Förderung NKL zum Download (Word)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) zum Download (PDF)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zum Download (PDF)
Darin enthalten sind auch Fortbildungskosten. Als Mitglied im Bildungszentrum BürgerMedien e.V. (BZBM) fördert die LFK das Aus- und Fortbildungsangebot der Nichtkommerziellen Lokalradios in Baden-Württemberg.
Im Zuge der Corona-Pandemie hat die LFK die Förderrichtlinien geändert und bis zu 100.000 Euro für Schutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt, die neben den Schutzmaßnahmen in den Studios auch die Möglichkeiten der mobilen Arbeit etwa durch mobile Geräte umfassen.
Ursula Müller-Morgen
Landesanstalt für Kommunikation
Förderungen und Programmbeobachtung Fernsehen
Tel.: 07223 9919293
E-Mail: u.mueller-morgen(at)lfk.de