TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Medienrats am 17. März 2025
Ergebnis:
Das Protokoll der Sitzung vom 17. März 2025 wird genehmigt.
TOP 2: DAB+-Planung
Worum es geht:
Es wird der aktuelle Stand der DAB+-Planung hinsichtlich technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte vorgestellt. Zur Wirtschaftlichkeit wird ein Gast von Goldmedia die Ergebnisse einer Begutachtung vorstellen.
Ergebnis:
Der Medienrat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
TOP 3: Zuweisungsverlängerungen nach § 19 Abs. 8 LMedienG
Worum es geht:
Nach § 19 Abs. 8 LMedienG ist eine Verlängerung der bisherigen analogen und digitalen Frequenzzuweisungen bis Ende 2032 vorgesehen. Für die in diesem Jahr auslaufenden Zuweisungen wird über die eingegangenen Anträge entschieden.
Ergebnis:
Der Medienrat stimmt der Entscheidung des Vorstands über die Zuweisungsverlängerung der bisherigen Übertragungskapazitäten an folgende Antragsteller zu:
- Förderkreis Freies Radio Wiesental e. V. - „Freies Radio Wiesental”
- Förderverein Freies Radio StHörfunk e. V. – „Förderverein Freies Radio StHörfunk e.V.“
- Campusradio Rhein-Neckar e.V. – „radioaktiv“
- Albert-Ludwigs-Universität Freiburg - „uniFM 88,4 – das Uni Radio Freiburg“
- Hochschule für Musik Karlsruhe – „LernRadio“
TOP 4: Jahresrechnung 2024 und Bericht des Wirtschaftsprüfers
Worum es geht:
Die Jahresrechnung 2024 und die zur Übertragung anstehenden Haushaltsreste wurden durch den Vorstand in seiner Sitzung vom 28. April 2025 aufgestellt. Die abschließende Beschlussfassung hierüber durch den Medienrat wurde durch den Haushaltsausschuss in seiner Sitzung vom 6. Mai 2025 vorbereitet. Der Medienrat wird auch über die Entlastung des Vorstands entscheiden.
Ergebnis:
- Der Medienrat beschließt die Jahresrechnung 2024 gemäß § 42 Abs. 6 Landesmediengesetz einschließlich der in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragenden Haushaltsreste.
- Der Medienrat nimmt den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz zur Jahresrechnung 2024 zur Kenntnis.
- Der Medienrat entlastet den Vorstand.
- Der Medienrat nimmt die Kurzfassung des Geschäftsberichts 2024 zur Kenntnis.
TOP 5: Vergabe der Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Jahre 2025 – 2029
Worum es geht:
Die Wirtschaftsprüfungsleistung für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029 ist zu vergeben.
Ergebnis:
Der Medienrat erteilt gemäß § 46 Abs. 2 Satz 7 LMedienG i.V.m § 109 Abs. der Landeshaushaltsordnung (LHO) und § 42 Abs. 6 Satz 4 LMedienG der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz den Prüfauftrag der LFK für die Jahre 2025 - 2029.
TOP 6: Berichte
Worum es geht:
Der Vorsitzende des Medienrats und der Präsident berichten über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten, der Gremien und in der LFK. Die Vorsitzenden der Ausschüsse der LFK berichten aus den Ausschüssen. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.
TOP 6: Verschiedenes
Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere, meist organisatorische Punkte (z. B. Terminplanung) informiert, zu denen keine gesonderte Beschlussfassung erfolgt.