TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Medienrats am 16. März 2026
Ergebnis:
Das Protokoll der Sitzung des Medienrats am 16. März 2026 wird genehmigt.
TOP 2: Entscheidung über die Belegung der freiwerdenden DAB+-Übertragungskapazität
Worum es geht:
Die LFK schrieb mit Bekanntmachung vom 24. Februar 2026 eine Übertragungskapazität (54 CU) auf dem Landesmultiplex 11B ab 1. Juli 2026 zur befristeten Zuweisung bis zum 31. Dezember 2032 aus. Unter den innerhalb der Antragsfrist eingegangen Anträgen muss nun eine Auswahlentscheidung über die Zuweisung getroffen werden.
Ergebnis:
Der Medienrat stimmt der Entscheidung des Vorstands vom 11. Mai 2026 zu.
Diese lautet wie folgt:
- Der Medienpiraten GmbH werden auf ihren Antrag vom 16. März 2026 ab dem 1. Juli 2026 Übertragungskapazitäten in einem Umfang von 54 CU zur landesweiten Verbreitung über DAB+ für die Verbreitung des Programms „egoFM“ zugewiesen. Die Zuweisung ist befristet bis zum 31. Dezember 2032. Die Entscheidung ist gem. § 33 Abs. 2 LMedienG sofort vollziehbar.
- Die Verbreitung erfolgt derzeit über den landesweiten Multiplex auf Kanal 11B.
- Hinsichtlich Ziffer 2. wird gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 3 LVwVfG eine Änderung für den Fall vorbehalten, dass die Verbreitung auf eine regionalisierte Bedeckung umgestellt wird. In diesem Fall bleibt es bei dem in Ziffer 1. zugewiesenen Kapazitätsumfang für eine landesweite Verbreitung.
- Der Antrag der Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG auf Zuweisung der ausgeschriebenen DAB+ Übertragungskapazitäten wird abgelehnt.
- Der Medienpiraten GmbH wird auf ihren Antrag vom 16. März 2026 eine unbefristete Zulassung zur Veranstaltung des überregionalen Hörfunkvollprogramms „egoFM“ in Baden-Württemberg erteilt.
- Es werden für die Entscheidungen zu Ziffer 1, 4 und 5 Verwaltungsgebühren festgesetzt.
TOP 3: Entscheidung über die Zuweisung von Übertragungskapazitäten für die Verbreitung eines regionalen Fernsehprogramms in der Region Südbaden
Worum es geht:
Die aktuelle Zuweisungsperiode für das Verbreitungsgebiet Region Südbaden für einen privaten Fernsehveranstalter zur Verbreitung eines regionalen Fernsehvollprogramms läuft zum 1. November 2026 aus und wurde mit Bekanntmachung vom 9. Februar 2026 ausgeschrieben. Über die Zulassung und Zuweisung ist nun zu entscheiden.
Ergebnis:
Der Medienrat stimmt der Entscheidung des Vorstands vom 11. Mai 2026 zu.
Diese lautet wie folgt:
- Der Baden TV Süd GmbH wird auf Ihren Antrag vom 23. März 2026 ab dem 1. November 2026 eine unbefristete Zulassung zur Veranstaltung des nicht bundesweiten regionalen Fernsehvollprogramms „Baden TV Süd“ erteilt.
- Der Baden TV Süd GmbH wird auf ihren Antrag vom 23. März 2026 die mit Bekanntmachung vom 9. Februar 2026 im Staatsanzeiger vom 20. Februar 2026 ausgeschriebene Übertragungskapazität zur Verbreitung des Programms „Baden TV Süd“ in der Region Südbaden (Stadt- bzw. Landkreisen Freiburg, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Ortenaukreis, Lörrach und Waldshut) ab dem 1. November 2026 bis zum 31. Oktober 2036 zugewiesen.
- Die für die Zuweisungsentscheidung wesentlichen Gründe sind für die gesamte Zuweisungsdauer bindend und überprüfbar.
- Geplante Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse, der Rechtsbeziehungen zu Gebietskörperschaften, Rundfunkveranstaltern und Unternehmen im Medienbereich, Wechsel in der Geschäftsführung und in der Person des verantwortlichen Redakteurs sowie wesentliche Veränderungen des Programmschemas und der Programmdauer sind der LFK vor ihrem Vollzug schriftlich anzuzeigen.
- Anstelle der Nutzung der nur noch zeitlich begrenzt verfügbaren analogen Kapazität kann die Zuweisung auch in der Form umgesetzt werden, dass der Veranstalter vom Sendestart an ausschließlich die digitale Übertragungsmöglichkeit nutzt.
- Die Baden TV Süd GmbH wird mit der öffentlichen Aufgabe betraut, ein aktuelles und authentisches Nachrichten- und Informationsprogramm von Montag bis Freitag mit einem täglichen zeitlichen Produktionsumfang von mindestens 20 Minuten ohne Hinzurechnung der Sendezeit für Werbung herzustellen und zu verbreiten. Das Programm muss sich aus Beiträgen zum regionalen Geschehen, insbesondere aus den Bereichen Politik, Kultur, Wirtschaft und Soziales, zusammensetzen und den Kommunikationsinteressen der Fernsehzuschauer in dem jeweiligen Versorgungsgebiet dienen. Die Betrauung ist befristet bis zum 31. Dezember 2026.
- Es wird eine Verwaltungsgebühr festgesetzt.
TOP 4: Jahresrechnung 2025 und Bericht des Wirtschaftsprüfers
Worum es geht:
Die Jahresrechnung 2025 und die zur Übertragung anstehenden Haushaltsreste wurden durch den Vorstand im Umlaufverfahren vom 24. April 2026 aufgestellt. Die abschließende Beschlussfassung hierüber durch den Medienrat wurde durch den Haushaltsausschuss in seiner Sitzung vom 5. Mai 2026 vorbereitet. Der Medienrat wird auch über die Entlastung des Vorstands entscheiden.
Ergebnis:
- Der Medienrat beschließt die Jahresrechnung 2025 gemäß § 42 Abs. 6 Landesmediengesetz, einschließlich der in das Haushaltsjahr 2026 zu übertragenden Haushaltsreste.
- Der Medienrat nimmt den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz zur Jahresrechnung 2025 zur Kenntnis.
- Der Medienrat entlastet den Vorstand.
- Der Medienrat nimmt die Kurzfassung des Geschäftsberichts 2025 zur Kenntnis.
TOP 5: Präsentation LFK-Dreijahresbericht 2026
Worum es geht:
Der Vorstandsvorsitzende stellt den jüngst veröffentlichten LFK-Dreijahresbericht 2026 vor, der die Aktivitäten und Arbeitsschwerpunkte der LFK sowie zentrale Entwicklungen der Medienbranche im Zeitraum April 2023 bis März 2026 dokumentiert und zudem das Jubiläum "40 Jahre LFK" aufgreift.
TOP 6: Berichte
Worum es geht:
Der Vorsitzende des Medienrats und der Präsident berichten über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten, der Gremien und in der LFK. Die Vorsitzenden der Ausschüsse der LFK berichten aus den Ausschüssen. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.
TOP 7: Verschiedenes
Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere, meist organisatorische Punkte (z. B. Terminplanung) informiert, zu denen keine gesonderte Beschlussfassung erfolgt.