Glücksspielstaatsvertrag

Zum 1. Juli ist der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Er regelt den Umgang mit Casino-Spielen und Sportwetten für alle 16 Bundesländer. Erstmals enthält die neue Fassung auch Regelungen für Online-Casinos. Hierdurch ergeben sich auch neue Schnittstellen von Glücksspiel- und Medienaufsicht. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten für den Medienbereich relevanten Neuerungen und Regeln zusammengefasst.

Bild einer Person mit einem Laptop

Das ist neu oder ändert sich

  • Glücksspielergebnisse dürfen in der Werbung nicht als beeinflussbar oder als Lösung finanzieller Probleme dargestellt werden
  • Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele: in Rundfunk und Internet täglich zwischen 6 und 21 Uhr verboten
  • Glücksspielverfolgungsbehörden arbeiten eng mit einer Reihe anderer Aufsichts- und Regulierungsbehörden zusammen, unter anderem mit den Landesmedienanstalten. Die beteiligten Akteure können, soweit erforderlich, Daten austauschen, bspw. zur Sperrung von Glücksspielseiten im Netz.

Das bleibt gleich

  • Verbot von Werbung & Sponsoring für unerlaubte Glücksspiele
  • Glücksspielwerbung, die sich an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richtet, ist verboten
  • Werbung in Deutschland nur für Glücksspielanbieter mit deutscher Glücksspiellizenz

Weitere Informationen

In Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat 86) für das Glückspielwesen zuständig. Nähere Informationen und Materialien können Sie deren Website entnehmen.

Kontakt

Viktoria Beuke
Landesanstalt für Kommunikation
Leitung Team Aufsicht
Tel.: 0711 66991-33
E-Mail: v.beuke@lfk.de