Glücksspielstaatsvertrag

Zum 1. Juli ist der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Er regelt den Umgang mit Casino-Spielen und Sportwetten für alle 16 Bundesländer. Erstmals enthält die neue Fassung auch Regelungen für Online-Casinos. Hierdurch ergeben sich auch neue Schnittstellen von Glücksspiel- und Medienaufsicht. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten für den Medienbereich relevanten Neuerungen und Regeln zusammengefasst.

Bild einer Person mit einem Laptop

Das ist neu oder ändert sich

  • Glücksspielergebnisse dürfen in der Werbung nicht als beeinflussbar oder als Lösung finanzieller Probleme dargestellt werden
  • Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele: in Rundfunk und Internet täglich zwischen 6 und 21 Uhr verboten
  • Glücksspielverfolgungsbehörden arbeiten eng mit einer Reihe anderer Aufsichts- und Regulierungsbehörden zusammen, unter anderem mit den Landesmedienanstalten. Die beteiligten Akteure können, soweit erforderlich, Daten austauschen, bspw. zur Sperrung von Glücksspielseiten im Netz.

Das bleibt gleich

  • Verbot von Werbung & Sponsoring für unerlaubte Glücksspiele
  • Glücksspielwerbung, die sich an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richtet, ist verboten
  • Werbung in Deutschland nur für Glücksspielanbieter mit deutscher Glücksspiellizenz

Weitere Informationen

In Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat 86) für das Glückspielwesen zuständig. Nähere Informationen und Materialien können Sie deren Website entnehmen.

Kontakt

Viktoria Beuke
Landesanstalt für Kommunikation
Recht, Zulassung und Aufsicht
Tel.: 0711 66991-33
E-Mail: v.beuke(at)lfk.de

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