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Medienvielfalt

Rundfunkprogramme, rundfunkähnliche Telemedien und journalistisch-redaktionelle Inhalte spielen für die öffentliche Meinungsbildung eine entscheidende Rolle. Der Zugang dieser Inhalte und deren Auffindbarkeit auf Plattformen, in Benutzeroberflächen und in Medienintermediären muss deshalb insbesondere diskriminierungsfrei und chancengleich erfolgen. Um die Vielfalt der Angebote zu sichern, regulieren die Landesmedienanstalten diesen Bereich.

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SPECIAL: Novellierung Landesmediengesetz

Am 6. Dezember 2022 ist das neue Landesmediengesetz (LMedienG) des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten, welches Einzelheiten für die Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), die Ausweisung und Zuweisung von Übertragungskapazitäten, Telemedien sowie die Arbeit der LFK und ihrer Gremien regelt. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Änderungen der Novellierung für Sie zusammengestellt.

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Plattformen

Auf Medienplattformen sind Rundfunkprogramme, rundfunkähnliche Telemedien oder Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten zu einem Gesamtangebot zusammengefasst. Über die genaue Zusammenstellung entscheidet der Anbieter der Plattform. Dabei kommt es nicht auf den technischen Übertragungsweg an - für eine Medienplattform kann ein klassisches Kabelnetz oder auch das Internet genutzt werden.

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Social Media

In den sozialen Medien haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Angebote entwickelt, die neben die klassischen Medien getreten sind und die bestehende Medienlandschaft ergänzen. Sie stellen daher einen wertvollen Beitrag zur Medienvielfalt dar. Viele Social-Media-Angebote sind aus dem Bereich des User-Generated Content erwachsen. Somit sind Nutzerinnen und Nutzer nach Anfängen im Kleinen selbst zu Anbietern von nachgefragten Medieninhalten geworden.

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Zulassung

Wer in Baden-Württemberg Rundfunk veranstalten will, braucht eine Zulassung der LFK als zuständiger Landesmedienanstalt. Hierunter versteht man die Erlaubnis, überhaupt Rundfunk veranstalten zu dürfen.

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Satzungen und Richtlinien: Vom MStV zum Regulierungsalltag

Um die Vorgaben des MStV zu konkretisieren und praktisch anwendbar zu machen, braucht es Satzungen und Richtlinien. Welche es gibt, was sie im Einzelnen regeln und wie sie entstehen - das ist auf dieser Seite erklärt.

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SPECIAL: Desinformation

Welche Formen von Desinformationen gibt es? Und wie können sogenannte "Fake News" erkannt und von seriösen Informationen unterschieden werden? Diese Fragen stellen sich viele Nutzerinnen und Nutzer im täglichen Umgang mit Medien. Auf dieser Seite haben wir einige Informationen und Tipps zum Thema zusammengestellt.

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Werbung

Wird in Medienangeboten Werbung zur Refinanzierung eingesetzt, so müssen bestimmte gesetzliche Grundregeln befolgt werden. Die LFK ist als Landesmedienanstalt dafür zuständig, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen.

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Der MStV ist da - Das ändert sich in der Praxis

Was bringt der Medienstaatsvertrag (MStV) konkret an Neuerungen für die tägliche Arbeit von Radio-, und Fernsehveranstaltern, Streamern & Co. mit sich? Wir haben einige wesentliche Änderungen zusammengestellt.

Pressemitteilung • 21.09.2023

2. Medien Triennale Südwest am 28. September in Mainz zum Thema KI & Medien

Vielfalt, Vertrauen und Verantwortung – welchen Rahmen wir jetzt brauchen!

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Studie: Abbildung von Vielfalt und Regionalität in Suchmaschinen

Der Algorithmus von Google ist neben dem Rezept von Coca Cola wohl eins der am besten gehütetsten Geheimnisse der Welt - und wird überdies noch laufend überarbeitet. Im Rahmen einer im Kontext der Bundestagswahl 2021 durchgeführten Studie zur Schlagzeilenfunktion der Suchmaschine hat die LFK einige interessante Einblicke in die Struktur der von Google gelieferten Schlagzeilen gewinnen können.