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Kinder und Jugendliche vor ängstigenden und verstörenden Medieninhalten schützen – das ist das Ziel des Jugendmedienschutzes. Die LFK überwacht, ob Radio- und Fernsehveranstalter und Anbieterinnen und Anbieter im Internet die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Grundlage hierfür ist der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV).