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Der Vorstand der LFK besteht aus einem hauptamtlichen Vorsitzenden und vier ehrenamtlichen Mitgliedern, die vom Landtag gewählt werden. Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstands beträgt sechs Jahre. Der Vorstand nimmt alle Aufgaben der LFK wahr, soweit nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit bestimmt ist.