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Pressemitteilung • 20.10.2021

Medien gestalten statt nur konsumieren

Netzwerktreffen des Nichtkommerziellen Lokalfunks in Stuttgart

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Autokinoveranstaltungen

Wenn Sie ein Autokino oder bspw. Gottesdienste oder kulturelle Veranstaltungen, deren Tonspur übertragen wird, planen müssen Sie Einiges beachten. Auf dieser Seite haben wir Ihnen einige zentrale Informationen zusammengestellt.

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Medienintermediäre

Unter den Begriff Medienintermediär fallen insbesondere Suchmaschinen und Soziale Netzwerke, also Dienste, die Inhalte zwischen Inhalteanbietern und Nutzerinnen und Nutzern vermitteln. Diese Vermittlung erfolgt durch Aggregation, Selektion und Präsentation der Inhalte. Der Anbieter des Medienintermediärs hat dabei entscheidenden Einfluss auf die Meinungs- und Angebotsvielfalt der Inhalte, die letztlich bei den Nutzerinnen und Nutzern ankommen.

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Benutzeroberflächen

Eine Benutzeroberfläche ist eine textlich, bildlich oder akustisch vermittelte Übersicht über Angebote oder Inhalte einzelner oder mehrerer Medienplattformen. Sie dient der Orientierung und ermöglicht die Auswahl von Angeboten, Inhalten und softwarebasierten Anwendungen. Beispiele für eine Benutzeroberfläche sind etwa der Elektronische Programmführer (EPG) des Kabelnetzbetreibers oder das Startmenu eines Smart-TVs.

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Impressumspflicht im Internet

Websites, Blogs, Social-Media-Profile – sie alle sind Beispiele für sogenannte Telemedien. Wer solche Angebote ins Netz stellt, muss in vielen Fällen Angaben dazu machen, wer die Verantwortung für die Inhalte trägt. Das wird von der LFK überprüft.

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Medienvielfalt

Rundfunkprogramme, rundfunkähnliche Telemedien und journalistisch-redaktionelle Inhalte spielen für die öffentliche Meinungsbildung eine entscheidende Rolle. Der Zugang dieser Inhalte und deren Auffindbarkeit auf Plattformen, in Benutzeroberflächen und in Medienintermediären muss deshalb insbesondere diskriminierungsfrei und chancengleich erfolgen. Um die Vielfalt der Angebote zu sichern, regulieren die Landesmedienanstalten diesen Bereich.

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SPECIAL: Medien­staats­vertrag (MStV)

Seit dem 7. November 2020 ist der Medienstaatsvertrag (MStV) in Kraft. Er ersetzt den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Doch was bedeutet der neue Staatsvertag konkret für Medienunternehmen, Journalistinnen und Journalisten, aber auch für die Medienaufsicht selbst? Antworten auf einige der wichtigsten Fragen finden Sie hier.

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Medienstandort BW

Auch im Medienbereich wird Baden-Württemberg dem Ruf als Heimat cleverer Tüftler und innovativer Produkte gerecht. Das Land verfügt über eine breite und sehr vitale Hörfunk- und Fernsehlandschaft, die auf modernste Produktions- und Übertragungstechnik setzt. Die LFK unterstützt den Erhalt und den Ausbau der Medienlandschaft und setzt sich für die Aufrechterhaltung von journalistisch-redaktioneller Qualität ein.

Veranstaltung • 09.11.2021

Medien der Zukunft: Zwischen Digitalisierung, Regulierung und globalem Wettbewerb

Wie sieht die Medienlandschaft im Jahr 2030 aus? Wie können lokale Inhalte in einer globalen digitalen Welt bestehen? Welche Herausforderungen und Gestaltungsspielräume bestehen für Politik und Regulierung? Diesen und weiteren Fragen widmete sich die LFK-Dialogveranstaltung "Medien der Zukunft: Zwischen Digitalisierung, Regulierung und globalem Wettbewerb".

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Tasting Talks: Wettbewerb unlimited in der neuen smarten TV Welt

Der Medienstaatsvertrag trifft erstmals Regelungen für sogenannte "Public Value-Angebote". Deren Auffindbarkeit ist eine wichtige Aufgabe der Landesmedienanstalten. Bis einschließlich 30. September konnten sich Veranstalter um den Public Value-Status bewerben. Über den Stand des Prozederes sowie das weitere Vorgehen berichtete die Pressesprecherin der LFK Eva-Maria Sommer beim 17. digitalen Tasting Talk, welcher am Freitag, 1. Oktober, von 14 bis 14:30 Uhr stattfand.

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Tasting Talks: Public Value Content im Praxistest des Medienstaatsvertrags

Die leichte Auffindbarkeit von Public-Service-Angeboten wurde bei der Erstellung des Medienstaatsvertrags kontrovers diskutiert - nun ist dieser in Kraft. Was die Priveligierung von Public-Value-Content in der Praxis bedeutet, wurde bei einem digitalen Tasting Talk am Freitag, 30. April, von 14 bis 14:30 Uhr diskutiert.