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Rundfunklandschaft BW

Die Planung der Verbreitungsgebiete des privaten Rundfunks in Baden-Württemberg gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der LFK. Die Regeln dafür enthält das Landesmediengesetz. Wichtig ist, dass zusammenhängende Kommunikations-, Kultur- und Wirtschaftsräume versorgt werden. Außerdem sollen die Verbreitungsgebiete groß genug sein, dass angemessene Werbeeinnahmen erzielt werden können und ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist.

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DAB+

Parallel zum bestehenden UKW-Hörfunksystem etabliert sich seit einigen Jahren DAB+ als Hörfunkstandard. DAB steht für „Digital Audio Broadcasting“, also die digitale Verbreitung von Audiosignalen über Antenne (Terrestrik) und bietet rausch- und knisterfreie digitale Audioqualität.

Pressemitteilung • 01.03.2023

Nachwuchs fördern, Journalismus stärken

Bewerbungen für das RADIOSIEGEL 2023 können ab sofort eingereicht werden

Pressemitteilung • 23.05.2023

Große sprachliche Vielfalt im Programm der Nichtkommerziellen Lokalradios

Anlässlich des heutigen Diversity-Days: Neue Untersuchung zeigt, dass ein Großteil der Sendungen im nichtkommerziellen Hörfunk aus Baden-Württemberg mehr- bzw. fremdsprachige Inhalte bietet

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LFK-Medienpreis

Die LFK vergibt im Rahmen einer festlichen Galaveranstaltung den LFK-Medienpreis. Die Preise werden für herausragende Leistungen der in Baden-Württemberg zugelassenen privaten Rundfunkveranstalter in unterschiedlichen Wettbewerbskategorien verliehen. Prämiert werden Autorinnen und Autoren von Hörfunk- und Fernsehbeiträgen, die sich neben ihrer journalistischen Qualität durch eine besondere Kreativität und Originalität auszeichnen.

Veranstaltung • 17.05.2021

LFK-Medienpreis 2020

Im Jahr 2021 vergab die LFK zum 29. Mal den LFK-Medienpreis. Er wird für herausragende Leistungen der in Baden-Württemberg zugelassenen privaten Rundfunkveranstalter verliehen. Prämiert werden Autorinnen und Autoren von Hörfunk- und Fernsehbeiträgen, die sich neben ihrer journalistischen Qualität durch eine besondere Kreativität und Originalität auszeichnen.

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Zulassung

Wer in Baden-Württemberg Rundfunk veranstalten will, braucht eine Zulassung der LFK als zuständiger Landesmedienanstalt. Hierunter versteht man die Erlaubnis, überhaupt Rundfunk veranstalten zu dürfen.

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Förderung NKL

Der Nichtkommerzielle Lokalfunk in Baden-Württemberg finanziert sich zum weit überwiegenden Teil durch die Förderung der LFK. Wir unterstützen die Veranstalter durch Übernahme der Verbreitungskosten, einer institutionellen Förderung und mit Fortbildungsangeboten.

Pressemitteilung • 08.09.2023

Deutscher Radiopreis 2023: Baden-Württemberg feiert herausragende Leistungen

"bigFM" und "Donau 3 FM" mit Deutschem Radiopreis 2023 ausgezeichnet