Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk, weist Übertragungskapazitäten zu und entwickelt und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Sie setzt sich für Meinungsfreiheit und -vielfalt ein, gerade auch auf digitalen Verbreitungswegen, Telemedien und Social Media. Die LFK ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.
LFK nimmt Pro- und Contra-Argumente zum möglichen Social-Media-Verbot für Minderjährige unter die Lupe
Fachleute aus dem Jugendmedienschutz ordnen Debatte ein und plädieren für Sachlichkeit
Differenziert statt pauschal – was ein Verbot leisten kann und was nicht
Die LFK prüft in ihrem Überblick zahlreiche Aspekte, darunter:
- Potenzielle Vorteile eines Verbots, etwa ein höheres Schutzniveau oder eine Entlastung von Eltern und Schulen.
- Zentrale Bedenken, z.B. die Umgehbarkeit eines Verbots, fehlende praxistaugliche Altersverifikation oder die Gefahr unbeabsichtigter negativer Effekte – etwa ein sinkendes Schutzniveau, wenn Plattformbetreiber Jugendschutzmaßnahmen zurückfahren.
- Rechtliche Hürden, die sowohl ein nationales als auch ein EU-weites Verbot betreffen, darunter der Anwendungsvorrang europäischer Gesetzgebung, das Herkunftslandprinzip und grundrechtliche Abwägungsfragen.
- Fragen der digitalen Teilhabe, da ein Verbot pauschal alle Minderjährigen gleichermaßen betreffen würde – unabhängig von Reifegrad und Medienkompetenz.
Der Überblick macht deutlich: Ein einfaches „Ja“ oder „Nein“ zu einem Social-Media-Verbot greift zu kurz. Stattdessen braucht es ein Bündel an altersangemessenen Maßnahmen, das sowohl Kinder schützt als auch ihre digitale Teilhabe ermöglicht.
Ziel: Eine sachlichere Debatte
„Unsere Übersicht soll keine endgültige Antwort auf die Frage liefern, ob ein Social-Media-Verbot sinnvoll ist“, sagt LFK-Präsident Dr. Wolfgang Kreißig. „Wir möchten vielmehr einen Beitrag zu einer faktenbasierten, differenzierten Diskussion leisten – und dabei zeigen, dass effektiver Schutz von Minderjährigen weit mehr erfordert als ein einzelnes Verbot.“
Die vollständige Argumente-Übersicht finden Sie ab sofort unter: www.lfk.de/social-media-verbot
Hinweis: Die Übersicht auf der LFK-Website wird regelmäßig aktualisiert – insbesondere dann, wenn neue wissenschaftliche Studien, rechtliche Entwicklungen oder Erkenntnisse aus dem Jugendmedienschutz vorliegen.
Dominik Rudolph
Landesanstalt für Kommunikation
Pressesprecher
E-Mail: presse@lfk.de