SPECIAL: Novellierung Landesmediengesetz

Am 6. Dezember 2022 ist das neue Landesmediengesetz (LMedienG) des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten, welches Einzelheiten für die Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), die Ausweisung und Zuweisung von Übertragungskapazitäten, Telemedien sowie die Arbeit der LFK und ihrer Gremien regelt. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Änderungen der Novellierung für Sie zusammengestellt.

Bild einer Person am Laptop und mit mehreren Symbolen im Vordergrund

Neben redaktionellen Änderungen enthält das Landesmediengesetz notwendige Anpassungen an die Bestimmungen des Ende 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrags (MStV) sowie geänderte bundesrechtliche Vorschriften.

Wesentliche Änderungen im Detail

für Veranstalter von Rundfunk (Radio und Fernsehen)

  • Zulassungspflicht erst oberhalb der Bagatellgrenze (z. B. 20.000 gleichzeitige Nutzerinnen und Nutzer, geringe Bedeutung für die Meinungsbildung)
  • Zulassung künftig unbefristet
  • Zuweisung weiterhin auf zehn Jahre befristet
  • Einmalige Verlängerungsmöglichkeit aller UKW- und DAB-Zuweisungen im Hörfunk bis Ende 2032

für die Gremien der LFK

Medienrat

  • Wahl der/des Vorsitzenden des Vorstands (Gründung eines Wahlausschusses)
  • Möglichkeit der vorzeitigen Abberufung der/des Vorsitzenden des Vorstands sowie des Medienrats mit Zweidrittelmehrheit
  • Gemeinsamer Ausschuss von Medienrat und Vorstand bei Entscheidungspatt
  • Öffentlichkeit der Sitzungen (Ausnahmen davon stellen Personalangelegenheiten, Geschäftsgeheimnisse, Wahlen sowie Ausschusssitzungen dar)*
  • Tagesordnung, Beschlüsse und die Ergebnisse der Beratungen des Medienrats sind zu veröffentlichen*

 

Vorstand

  • Anforderung an Besetzung: ausgewogene Geschlechterverteilung, mehrjährige berufliche Erfahrung im Medienbereich
  • Amtszeitbegrenzung der ehrenamtlichen Mitglieder auf drei Amtszeiten
  • Tagesordnung, Beschlüsse und die Ergebnisse der Beratungen des Vorstands sind zu veröffentlichen*

 

* Die Transparenzpflichten treten sechs Monate nach Verkündung des novellierten LMedienG in Kraft.

 

Landesmediengesetz zum Download (PDF)
Kontakt

Viktoria Beuke
Landesanstalt für Kommunikation
Leitung Team Aufsicht
Tel.: 0711 66991-33
E-Mail: v.beuke@lfk.de