Den Landesmedienanstalten steht bundesweit ein fester Anteil am Rundfunkbeitragsaufkommen zu, der sich nach der Bevölkerungszahl der jeweiligen Länder verteilt. In Baden-Württemberg wird dieser der LFK grundsätzlich zustehende Anteil jedoch bereits vor der Auszahlung gekürzt: Ein erheblicher Teil wird im Wege eines gesetzlich geregelten Vorwegabzugs einbehalten und an den Südwestrundfunk (SWR) abgeführt.
Konkret bedeutet dies: Der auf Baden-Württemberg entfallende Beitragsanteil der LFK wird derzeit um rund 40 Prozent reduziert. Die LFK erhält damit deutlich weniger Mittel, als ihr nach Bevölkerung und Aufgabenprofil eigentlich zustünden. Diese Regelung geht auf die späten 1990er-Jahre zurück – eine Zeit, in der Umfang und Komplexität der heutigen Medienaufsicht, der Plattformregulierung und der Medienkompetenzvermittlung noch nicht absehbar waren.