Der Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) hat sich in den letzten Wochen intensiv mit der Diskussion um ein mögliches Social-Media-Verbot für Minderjährige befasst und sieht ein isoliertes Social-Media-Verbot für Minderjährige skeptisch. Gleichzeitig zeige die Debatte die Wichtigkeit einer effektiven Medienaufsicht und wirksamer Maßnahmen zur Vermittlung von Medienkompetenz.

Kombination aus Aufsicht und Medienbildung als Schlüssel zum Erfolg

„Es greift zu kurz, den Risiken durch potenziell jugendgefährdende und desinformierende Inhalte allein durch ein generelles Verbot zu begegnen. Wir brauchen stattdessen mehr Vermittlung von Medienkompetenz und eine starke Medienaufsicht“, sagt Dr. Wolfgang Epp, Medienratsvorsitzender der LFK. 

Die LFK ist schon heute im Rahmen der geltenden Plattformregulierung dafür zuständig, Verstöße zu sanktionieren, journalistische Standards zu sichern und den Jugendschutz durchzusetzen. „An dieser Stelle können wir ansetzen und unsere Aktivitäten als LFK, im Verbund auf Deutschland- und europäischer Ebene, noch einmal ausbauen“, so Epp. Daneben biete die LFK zahlreiche Präventions- und Medienkompetenzangebote, die sich ebenfalls forcieren ließen.

Strukturelle Stärkung der LFK notwendig

Für diese Rolle muss die LFK allerdings finanziell besser aufgestellt werden, macht der Medienrat in einer zu diesem Thema verabschiedeten medienpolitischen Resolution deutlich. „Trotz stetig wachsender Anforderungen an die Medienregulierung und Medienbildung sind die finanziellen Ressourcen der LFK seit Jahren weitgehend unverändert. Die Herausforderungen sind aber so groß, dass die LFK strukturell gestärkt werden muss. Dazu sollte der aktuelle Vorwegabzug zugunsten des SWR spürbar gekürzt und diese Mittel aus dem Rundfunkbeitragsaufkommen wieder der LFK zugeführt werden“, sagt Wolfgang Epp.

 

Die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten baden-württembergischen Rundfunk, weist Radio- und Fernsehsendern Versorgungsgebiete sowie erforderliche Übertragungskapazitäten zu und fördert eine vielfältige Medienlandschaft.

Außerdem beaufsichtigt sie Internetangebote mit Sitz in Baden-Württemberg – sogenannte Telemedien. Hierbei ist sie beispielsweise für die Überprüfung der Einhaltung von Impressumspflichten auf Websites, Werbekennzeichnungspflichten durch Influencerinnen und Influencer oder auch die Wahrung Journalistischer Sorgfaltspflichten durch Online-Angebote zuständig. Auch für die Regulierung von Medienplattformen und Benutzeroberflächen, wie Kabelnetz- oder Streamingangebote, und Medienintermediären, wie Suchmaschinen und Soziale Netzwerke, ist die LFK verantwortlich.

Daneben macht sich die LFK für den Jugendmedienschutz stark, indem sie – oftmals KI-gestützt – Jugendschutzverstöße im Netz aufdeckt, diese selbst ahndet oder an die zuständigen Staatsanwaltschaften übermittelt und präventive Aufklärungsarbeit leistet.

Als zweite Säule ihrer Arbeit – neben der Medienregulierung – hält die LFK zahlreiche Angebote zur Vermittlung von Medienkompetenz bereit. Insbesondere vulnerablen Gesellschaftsgruppen wie Kindern und Jugendlichen oder Seniorinnen und Senioren soll so ein Zugang zu digitalen Angeboten und ein reflektierter und selbstbestimmter Umgang mit Medien ermöglicht werden. Zugleich stärkt die LFK die Programmqualität privater Rundfunkveranstalter durch Aus- und Fortbildungsangebote. Mit Medienprojekten an Hochschulen wird der journalistische Nachwuchs in Baden-Württemberg gefördert.

Um die Angebote in die Fläche Baden-Württembergs zu tragen, engagiert sich die LFK in zahlreichen Netzwerken und arbeitet mit Partnerorganisationen zusammen.

Darüber hinaus setzt die LFK regelmäßig Impulse bei der Medienforschung und bringt beispielsweise als Mitglied des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest (mpfs) die renommierten Studienreihen JIM und KIM heraus.

Die LFK hat ihren Sitz in Stuttgart und ist eine von 14 Landesmedienanstalten in Deutschland, die unter der Dachmarke „die medienanstalten“ eng zusammenarbeiten.

Der Medienrat der LFK setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Das Gremium nimmt nach § 42 LMedienG insbesondere die Aufgaben zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Rundfunks wahr und beschließt den Haushaltsplan der LFK.

Kontakt

Simon Tauscher
Landesanstalt für Kommunikation
Öffentlichkeitsarbeit und Interne Kommunikation
E-Mail: presse@lfk.de