Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen und Teams mit Wohnsitz oder Sitz in Baden-Württemberg mit Zustimmung der zuständigen Geschäftsleitung, des Vorstands oder der Universitätsleitung.
Für Beiträge, die im Programm eines anderen Senders veröffentlicht wurden (Fremdausstrahlung), ist eine Bestätigung der Programmleitung des anderen Senders einzuholen.
Im Einzelnen sind dies:
- Medienanbieter (private Rundfunkveranstalter Audio/Bewegtbild sowie Kirchenredaktionen) unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder nicht-kommerzielle Angebote handelt.
- Nachwuchs (Volontärinnen und Volontäre, Auszubildende sowie Studierende von o. g. Medienanbietern bzw. von Hochschulen/Universitäten).
- Einzelne Medienschaffende und publizistische Akteure (freie Journalistinnen und Journalisten, freie Mitarbeitende, Podcaster, Content-Creator, Influencer sowie weitere Personen, die journalistische oder gesellschaftlich relevante Medieninhalte erstellen und veröffentlichen).
Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind:
- LFK-Mitarbeitende und Mitglieder der LFK-Gremien (Vorstand und Medienrat),
- Personen, die Beiträge/Inhalte erstellen, an denen die LFK inhaltlich/redaktionell beteiligt ist,
- Personen, die an der Durchführung und Konzeption des LFK-Medienpreises beteiligt sind,
- Personen, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tätig sind oder Beiträge/Inhalte für diesen erstellen.
In einzelnen Kategorien gelten weitere Teilnahmebeschränkungen, die zu beachten sind.