Wettbewerb

Die LFK vergibt 2026 zum 33. Mal den LFK-Medienpreis. Hier finden Sie die kompletten Ausschreibungsunterlagen des Wettbewerbs inklusive einer detaillierten Beschreibung der Wettbewerbskategorien und Teilnahmebedingungen sowie Informationen zur Online-Einreichung. Die Verleihung des LFK-Medienpreises findet Ende April/ Anfang Mai 2026 in Stuttgart statt.

Eine Wand aus Fernsehern mit verschiedenen

I. Wer kann sich am Wettbewerb beteiligen?

Teilnehmen können Einzelpersonen und Teams aus folgenden Personengruppen – in einzelnen Kategorien gelten zusätzliche Teilnahmebeschränkungen, die zu beachten sind:

  • Feste/freie Mitarbeitende, Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende von lizenzierten privaten kommerziellen und nichtkommerziellen Hörfunk- oder Fernsehveranstaltern in Baden-Württemberg (Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung/Vorstand).
  • Externe Produzentinnen und Produzenten aus Baden-Württemberg, die journalistische Beiträge erstellen (Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung). 

    Wenn erforderlich mit Zustimmung des ausstrahlenden Veranstalters in Baden-Württemberg.

  • Studierende an Hochschulen oder Universitäten aus Baden-Württemberg (Teilnahme erfolgt mit Zustimmung der Hochschul-, Universitäts- oder der zuständigen Studiengangsleitung).
  • Online-Content-Creator (Podcaster, Influencer etc.) mit Firmensitz oder wohnhaft in Baden-Württemberg sowie einem seit mindestens 2024 bestehenden öffentlich zugänglichen Kanal.

Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind:

  • LFK-Mitarbeitende,
  • Personen, die Beiträge/Inhalte erstellen, an denen die LFK inhaltlich/redaktionell beteiligt ist,
  • Personen, die an der Durchführung und Konzeption des LFK-Medienpreises beteiligt sind.
  • Personen, die für den für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tätig sind oder Beiträge/Inhalte für diesen erstellen  

II. Fristen und Form der Einreichung

Der eingesandte Beitrag muss zwischen dem 16.11.2024 und 15.11.2025 erstellt und veröffentlicht worden sein (Es gilt das Datum der Erstveröffentlichung). 

Zugelassene Dateiformate

Jeder Beitrag/jede Einreichung muss mindestens eine Video- oder Audiokomponente beinhalten und zusammen mit den begleitenden Unterlagen, Dateien und Angaben einzeln eingereicht werden.

  • Video: MP4 (H.264, AAC), max. 800 MB
  • Audio: MP3 (mind. 128 kbps), max. 800 MB
  • Dokumente: PDF, JPG

Einreichung

Einreichungen erfolgen ausschließlich über das Online-Tool: https://medienpreis.lfk.de/
Für die Einreichung ist eine Neu-Registrierung im Online-Tool erforderlich.
Eine Anleitung zur Vorbereitung der Einreichung steht auf der LFK-Website zur Verfügung. 

Wir weisen darauf hin, dass die übermittelten Daten nicht öffentlich einsehbar sind und von der LFK nur im Zusammenhang mit dem LFK-Medienpreis 2026 genutzt werden.

Einsendeschluss ist der 18. November 2025 (12:00 Uhr). 

 

Formale Vorgaben

  • Kategorie-Zuordnung 
    Der Wettbewerbsbeitrag muss bei der Einreichung einer der sieben Wettbewerbskategorien (siehe Punkt III.) zugeordnet werden. 
  • Geforderte Bestätigungen im Rahmen der Einreichung

    • Nutzungsrechte- und Einverständniserklärung sowie Bestätigung der Ausstrahlung bzw. Veröffentlichung*
      (von der verantwortlichen Person des einreichenden Senders (Geschäftsleitung/Vorstand/Hochschul-, Universitäts- oder zuständigen Studiengangsleitung/Online-Content-Creator) zu unterzeichnen)
    • Wenn erforderlich:
      • Immatrikulationsbescheinigung
      • Bestätigung über das Volontariat oder das Ausbildungsverhältnis
      • Bestätigung über Firmensitz oder wohnhaft in Baden-Württemberg (Impressum)
      • Bestätigung über Tätigkeit bei einem nichtkommerziellen Veranstalter

         

    *Vordruck des Formulars kann direkt bei der Einreichung im Online-Tool heruntergeladen werden und wird auch auf der Website der LFK zur Verfügung gestellt.

  • Informationen zum Beitrag
    • Der Beitrag sollte, sofern vorhanden, eine Anmoderation (Thema, Anlass, kurze Einführung) enthalten. Extra für die Bewerbung beim LFK-Medienpreis neu produzierte Anmoderationen oder Beiträge mit Kommentaren der Bewerberin oder des Bewerbers sind nicht zulässig! 
      Die inhaltliche Einordnung des Beitrags hat über die im Online-Tool abgefragte Beitragsbeschreibung zu erfolgen.
    • Falls der Beitrag KI-generierte Elemente, insbesondere Bilder, Video- oder Audiosequenzen, enthält, sind diese zu benennen. 

III. Überblick Wettbewerbskategorien

  1. Lokale/Regionale Hörfunk-Berichterstattung
  2. Lokale/Regionale TV-Berichterstattung
  3. Nachwuchspreis (Volontärinnen und Volontäre, Auszubildende, Studierende)

    a. Audio

    b. Bewegtbild

  4. Podcasts@BW
  5. Social Media@BW
  6. Publikumspreis – Audio
  7. Publikumspreis – Bewegtbild
  8. Sonderpreis „Vielfalt in Baden-Württemberg“

IV. Bewertungskriterien

Grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb und zugleich zentrales Bewertungskriterium ist gutes journalistisches Handwerk:

Die Informationen sollen gründlich recherchiert, verständlich und objektiv aufbereitet sein. Sie müssen so präsentiert werden, dass sie für die jeweilige Zielgruppe nachvollziehbar, interessant und glaubwürdig sind. Dazu gehören auch ein sinnvoller Aufbau, klare Sprache, ggf. passende Gestaltungselemente (O-Töne, Zitate, Grafiken etc.) sowie eine technisch saubere Umsetzung (Schnitt, Audio-/Bildqualität). 

Zusätzlich gelten kategoriespezifische Bewertungskriterien.

V. Rechtlicher Hinweis

Durch die Anmeldung zum LFK-Medienpreis werden der LFK die Rechte für die eingereichten Wettbewerbsbeiträge für die Vorführung in der Jurysitzung und gegebenenfalls vor der Öffentlichkeit im Rahmen von Veranstaltungen der LFK (u. a. Preisverleihung) sowie auf der Homepage oder den Social-Media-Kanälen der LFK überlassen. Diese Rechte beziehen sich sowohl auf die Originalversion des Beitrags als auch auf eine gekürzte Fassung. Die oder der Einreichende stellt die LFK von möglichen Rechten Dritter frei und es entstehen der LFK daraus keine Kosten oder Verpflichtungen. 

Die LFK behält sich vor, eingereichte Beiträge bei unzureichender Dokumentation, fehlenden Unterlagen oder des Verdachts auf Verstöße gegen medienrechtliche Vorschriften (insbesondere LMedienG BW, MStV, DDG, JMStV) vom Wettbewerb auszuschließen. Die Einreichenden werden hierüber entsprechend informiert.

Kontakt für Fragen und weitere Auskünfte

Bitte beachten Sie, dass nur schriftliche Anfragen an nachstehende E-Mail-Adresse Berücksichtigung finden: medienpreis@lfk.de

Telefonische Anfragen können aus Kapazitätsgründen nicht beantwortet werden.

 

 

VIII. Wettbewerbskategorien

Wer darf einreichen?

  • Feste/freie Mitarbeitende, Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende von lizenzierten privaten kommerziellen und nichtkommerziellen Hörfunkveranstaltern in Baden-Württemberg (Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung/Vorstand).
  • Externe Produzentinnen und Produzenten aus Baden-Württemberg, die journalistische Beiträge erstellen (Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung). 
    Wenn erforderlich mit Zustimmung des ausstrahlenden Veranstalters in Baden-Württemberg.

Inhaltliche Vorgaben

Eingereicht werden können alle journalistischen Audioformate, wie bspw. Bericht, Reportage, Kommentar, Feature, Kampagne oder Nachricht. Voraussetzung ist ein erkennbarer Bezug zu Baden-Württemberg. Dieser kann sich durch thematische Nähe oder durch Beteiligung lokaler Akteure zeigen. Wichtig ist außerdem, dass der Beitrag die Zielgruppe umfassend informiert, nachhaltig anspricht und eine relevante Verbindung zum Lebensalltag der Hörerinnen und Hörer in der Region herstellt. 

Auch kulturelle Formate – etwa zu Kunst, Musik, Literatur, Film oder gesellschaftlichen Trends – können eingereicht werden, wenn sie diese Qualitätsmerkmale erfüllen.

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Lokaler/Regionaler Bezug zum Verbreitungsgebiet
  • Umfassende und zielgruppengerechte Aufbereitung des Themas

Formale / Technische Vorgaben

Allgemein

  • Maximal zwei Beiträge pro Veranstalter oder externer Produzentin/Produzent sind in dieser Kategorie zulässig (Beiträge von externen Produzentinnen und Produzenten werden dabei nicht auf das Einreichungskontingent des ausstrahlenden Veranstalters angerechnet).
  • Wenn erforderlich:
    • Bestätigung über das Volontariat oder das Ausbildungsverhältnis
    • Bestätigung über Tätigkeit bei einem nichtkommerziellen Veranstalter
  • Der Beitrag muss im regulären Programm eines in Baden-Württemberg lizenzierten kommerziellen oder nichtkommerziellen Hörfunkveranstalters ausgestrahlt worden sein.

Wettbewerbsbeitrag

  • Eingereicht werden kann ein einzelner Beitrag oder ein zusammenhängender Ausschnitt daraus – mit einer Maximallänge von 10 Minuten. Ein Zusammenschnitt mehrerer Sendungsteile ist nicht erlaubt!
  • Bei Aktionen oder Sendereihen mit mehreren Folgen, darf nur eine Folge bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt von max. 10 Minuten dieser Folge als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ein „Best of“ mehrerer Folgen als Wettbewerbsbeitrag ist nicht erlaubt!

Hinweis: 
Beiträge mit Musik oder Nachrichtenblöcken dürfen in gekürzter Form eingereicht werden – solange Struktur und inhaltlicher Kern klar erhalten bleiben.

Bitte machen Sie Kürzungen entweder im Beitrag (z.  B. durch kurze Snippets) oder in der Beschreibung kenntlich, damit die Jury die Bearbeitung nachvollziehen kann.

Zusatzmaterial (optional)

Zusätzlich zum Wettbewerbsbeitrag können folgende Inhalte eingereicht werden:

  • Zusammenschnitt (des Originalbeitrags) von max. 5 Minuten
  • Zusammenschnitt aus mehreren Folgen von max. 5 Minuten für einen Überblick über die Aktion oder Sendereihe. 

Eine kurze Beschreibung des Zusammenschnitts (Umfang und Inhalt) muss im Online-Tool angegeben werden.

Hintergrundinformation (optional)

  • Weitere Informationen zur Einordnung des Beitrags können als PDF-Dokument eingereicht werden (z. B. Zeitungsausschnitte, Plakate, Pressemitteilungen, Screenshots von Social-Media-Posts oder Website-Inhalten).

Wer darf einreichen?

  • Feste/freie Mitarbeitende, Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende von lizenzierten privaten kommerziellen Fernsehveranstaltern in Baden-Württemberg (Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung).
  • Externe Produzentinnen und Produzenten aus Baden-Württemberg, die journalistische Beiträge erstellen (Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung). 
    Wenn erforderlich mit Zustimmung des ausstrahlenden Veranstalters in Baden-Württemberg.

Inhaltliche Vorgaben

Eingereicht werden können alle journalistischen Bewegtbildformate, wie bspw. Bericht, Reportage, Kommentar, Feature, Kampagne oder Nachricht. Voraussetzung ist ein erkennbarer Bezug zu Baden-Württemberg. Dieser kann sich durch thematische Nähe oder durch Beteiligung lokaler Akteure zeigen. Wichtig ist außerdem, dass der Beitrag die Zielgruppe umfassend informiert, nachhaltig anspricht und eine relevante Verbindung zum Lebensalltag der Zuschauerinnen und Zuschauer in der Region herstellt. 

Auch kulturelle Formate – etwa zu Kunst, Musik, Literatur, Film oder gesellschaftlichen Trends – können eingereicht werden, wenn sie diese Qualitätsmerkmale erfüllen.

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Lokaler/Regionaler Bezug zum Verbreitungsgebiet
  • Umfassende und zielgruppengerechte Aufbereitung des Themas

Formale / Technische Vorgaben

Allgemein

  • Maximal zwei Beiträge pro Veranstalter oder externer Produzentin/Produzent sind in dieser Kategorie zulässig (Beiträge von externen Produzentinnen und Produzenten werden dabei nicht auf das Einreichungskontingent des ausstrahlenden Veranstalters angerechnet).
  • Wenn erforderlich:
    • Bestätigung über das Volontariat oder das Ausbildungsverhältnis
      • Bestätigung über Tätigkeit bei einem nichtkommerziellen Veranstalter
  • Der Beitrag muss bei einem lizenzierten kommerziellen Fernsehveranstalter im Rahmen des regulären Programms ausgestrahlt worden sein.

Wettbewerbsbeitrag

  • Eingereicht werden kann ein einzelner Beitrag oder ein zusammenhängender Ausschnitt daraus – mit einer Maximallänge von 10 Minuten. Ein Zusammenschnitt mehrerer Sendungsteile ist nicht erlaubt!
  • Bei Aktionen oder Sendereihen mit mehreren Folgen, darf nur eine Folge bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt von max. 10 Minuten dieser Folge als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ein „Best of“ mehrerer Folgen als Wettbewerbsbeitrag ist nicht erlaubt!

Hinweis: 
Beiträge mit Musik oder Nachrichtenblöcken dürfen in gekürzter Form eingereicht werden – solange Struktur und inhaltlicher Kern klar erhalten bleiben.

Bitte machen Sie Kürzungen entweder im Beitrag (z.  B. durch kurze Snippets) oder in der Beschreibung kenntlich, damit die Jury die Bearbeitung nachvollziehen kann.

Zusatzmaterial (optional)

Zusätzlich zum Wettbewerbsbeitrag können folgende Inhalte eingereicht werden:

  • Zusammenschnitt (des Originalbeitrags) von max. 5 Minuten
  • Zusammenschnitt aus mehreren Folgen von max. 5 Minuten für einen Überblick über die Aktion oder Sendereihe. 

Eine kurze Beschreibung des Zusammenschnitts (Umfang und Inhalt) muss im Online-Tool angegeben werden.

Hintergrundinformation (optional)

  • Weitere Informationen zur Einordnung des Beitrags können als PDF-Dokument eingereicht werden (z. B. Zeitungsausschnitte, Plakate, Pressemitteilungen, Screenshots von Social-Media-Posts oder Website-Inhalten).

a) Audio
b) Bewegtbild

Wer darf einreichen?

  • Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende von lizenzierten privaten kommerziellen und nichtkommerziellen Hörfunk- oder Fernsehveranstaltern in Baden-Württemberg (Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung/Vorstand).
  • Volontärinnen und Volontäre von externen Produzentinnen und Produzenten aus Baden-Württemberg, die journalistische Beiträge erstellen (Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung). 
    Wenn erforderlich mit Zustimmung des ausstrahlenden Veranstalters in Baden-Württemberg.
  • Studierende an Hochschulen oder Universitäten aus Baden-Württemberg (Teilnahme erfolgt mit Zustimmung der Hochschul-, Universitäts- oder der zuständigen Studiengangsleitung).

Inhaltliche Vorgaben

Thematisch ist diese Kategorie bewusst sehr offengehalten. Neben journalistischer Qualität spielt die Kreativität sowohl in Bezug auf die Themenwahl als auch die Konzeption und die formatgerechte Umsetzung des Themas eine wichtige Rolle. Im Fokus steht außerdem die Komplexität der Leistung der am Beitrag beteiligten Person(en). Die unterschiedlichen Produktionsbedingungen der Einreichenden werden berücksichtigt.

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Originelle und überzeugende Idee sowie Konzeption
  • Eigenständige Leistung der Volontärinnen oder Volontäre, Auszubildenden oder Studierenden im Entstehungs- und Umsetzungsprozess des Beitrags

Formale / Technische Vorgaben

Allgemein

  • Maximal vier Beiträge pro Hochschule/Universität, Lernradio, Veranstalter oder externer Produzentin/Produzent sind in dieser Kategorie zulässig – jedoch max. ein Beitrag je Volontärin/Volontär sowie Auszubildender/Auszubildendem oder Studierender/Studierendem (Beiträge von externen Produzentinnen und Produzenten werden dabei nicht auf das Einreichungskontingent des ausstrahlenden Veranstalters angerechnet).
  • Wenn erforderlich:
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Bestätigung über das Volontariat oder das Ausbildungsverhältnis
    • Bestätigung über Tätigkeit bei einem nichtkommerziellen Veranstalter
  • Abschlussarbeiten sind vom Wettbewerb ausgeschlossen, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten!
  • Der Beitrag muss technisch und journalistisch eigenständig von den Volontärinnen und Volontären, Auszubildenden oder Studierenden, aufbereitet worden sein.
  • Der Beitrag muss beim Sender/der Hochschule oder Universität produziert und ausgestrahlt oder veröffentlicht worden sein – im Rahmen des regulären Programms oder eines digitalen Kanals.
  • Die Art des Beitrags sowie der Umfang der eigenständig erbrachten Leistungen (Recherchearbeit, Casting, Augenzeugensuche oder Zusammenstellung von O-Tönen) müssen im Online-Tool deutlich beschrieben werden.
  • Immatrikulationsbescheinigung oder Bestätigung über das Ausbildungsverhältnis/Volontariat bei einem privaten kommerziellen Hörfunk- oder Fernsehveranstalter sind erforderlich.

Wettbewerbsbeitrag

  • Eingereicht werden kann ein einzelner Beitrag oder ein zusammenhängender Ausschnitt daraus – mit einer Maximallänge von 10 Minuten. Ein Zusammenschnitt mehrerer Sendungsteile ist nicht erlaubt!
  • Bei Aktionen oder Sendereihen mit mehreren Folgen, darf nur eine Folge bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt von max. 10 Minuten dieser Folge als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ein „Best of“ mehrerer Folgen als Wettbewerbsbeitrag ist nicht erlaubt!

Hinweis: 
Beiträge mit Musik oder Nachrichtenblöcken dürfen in gekürzter Form eingereicht werden – solange Struktur und inhaltlicher Kern klar erhalten bleiben.

Bitte machen Sie Kürzungen entweder im Beitrag (z.  B. durch kurze Snippets) oder in der Beschreibung kenntlich, damit die Jury die Bearbeitung nachvollziehen kann.

Zusatzmaterial (optional)

Zusätzlich zum Wettbewerbsbeitrag können folgende Inhalte eingereicht werden:

  • Zusammenschnitt (des Originalbeitrags) von max. 5 Minuten
  • Zusammenschnitt aus mehreren Folgen von max. 5 Minuten für einen Überblick über die Aktion oder Sendereihe. 

Eine kurze Beschreibung des Zusammenschnitts (Umfang und Inhalt) muss im Online-Tool angegeben werden.

Hintergrundinformation (optional)

  • Weitere Informationen zur Einordnung des Beitrags können als PDF-Dokument eingereicht werden (z. B. Zeitungsausschnitte, Plakate, Pressemitteilungen, Screenshots von Social-Media-Posts oder Website-Inhalten).

Wer darf einreichen?

  • Online-Content-Creator (Podcaster, Influencer etc.) mit Firmensitz oder wohnhaft in Baden-Württemberg sowie regelmäßigen Veröffentlichungen auf einem gängigen öffentlich zugänglichen Kanal, bestehend seit mindestens 2024.
  • Feste/freie Mitarbeitende, Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende von lizenzierten privaten kommerziellen und nichtkommerziellen Hörfunk- oder Fernsehveranstaltern in Baden-Württemberg (Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung/Vorstand).
  • Externe Produzentinnen und Produzenten aus Baden-Württemberg, die journalistische Beiträge erstellen (Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung). 

    Wenn erforderlich mit Zustimmung des ausstrahlenden Veranstalters in Baden-Württemberg.

  • Studierende an Hochschulen oder Universitäten aus Baden-Württemberg (Teilnahme erfolgt mit Zustimmung der Hochschul-, Universitäts- oder der zuständigen Studiengangsleitung).

Inhaltliche Vorgaben

Eingereicht werden können eigenständig und speziell als Podcast produzierte Audio-on-Demand-Formate, die als regelmäßiges Format abrufbar sind. Entscheidend ist, wie die Möglichkeiten des Audio-Mediums in Sprache, Dramaturgie und Inszenierung genutzt werden, um ein einzigartiges Hörerlebnis – passend zum jeweiligen Thema und ausgerichtet auf die jeweilige Zielgruppe - zu schaffen. 

Die Podcast-Themen sollten einen gesellschaftlichen Mehrwert haben – idealerweise mit Bezug zu Baden-Württemberg. Die Struktur bzw. das Format der Beiträge hingegen ist freigestellt:

  • Klassische Gesprächsformate, bspw. Interview-Podcast
  • Erzählerische Formate, bspw. Reportage-Podcast
  • Service- und Wissensformate, bspw. News-Podcast
  • Unterhaltungsformate, bspw. True-Crime-Podcast
  • Nischen- und Community-Formate, bspw. Kultur-Podcast

Eine Zweitverwertung und On-Demand-Bereitstellung von regulären Radioprogramminhalten erfüllen die vorgenannten Kriterien nicht.

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Formatgerechte Umsetzung
  • Zielgruppengerechte Aufbereitung 

Formale / Technische Vorgaben

Allgemein

  • Maximal zwei Beiträge pro Online-Content-Creator,Hochschule/Universität, Lernradio, Veranstalter oder externer Produzentin/ Produzent sind in dieser Kategorie zulässig (Beiträge von externen Produzentinnen und Produzenten werden dabei nicht auf das Einreichungskontingent des ausstrahlenden Veranstalters angerechnet).
  • Wenn erforderlich:
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Bestätigung über das Volontariat oder das Ausbildungsverhältnis
    • Bestätigung über Firmensitz oder wohnhaft in Baden-Württemberg (Impressum)
    • Bestätigung über Tätigkeit bei einem nichtkommerziellen Veranstalter
  • Corporate-Formate oder Auftragsproduktionen zu rein werblichen Zwecken sind von der Einreichung im Wettbewerb ausgeschlossen!
  • Der Wettbewerbsbeitrag muss auf dem eigenen öffentlich zugänglichen Podcast-Feed, einer gängigen Streaming-Plattform oder einem der Verbreitungskanäle der/des Einreichenden veröffentlicht worden sein. 

Wettbewerbsbeitrag

  • Eingereicht werden kann ein einzelner Beitrag oder ein zusammenhängender Ausschnitt daraus – mit einer Maximallänge von 10 Minuten. Ein Zusammenschnitt mehrerer Sendungsteile ist nicht erlaubt!
  • Bei Aktionen oder Podcast-Serien mit mehreren Episoden, darf nur eine Episode bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt von max. 10 Minuten dieser Episode als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ein „Best of“ mehrerer Episoden als Wettbewerbsbeitrag ist nicht erlaubt!

Zusatzmaterial (optional)

Zusätzlich zum Wettbewerbsbeitrag können folgende Inhalte eingereicht werden:

  • Zusammenschnitt (des Originalbeitrags) von max. 5 Minuten
  • Zusammenschnitt aus mehreren Folgen von max. 5 Minuten für einen Überblick über die Aktion oder Sendereihe. 

Eine kurze Beschreibung des Zusammenschnitts (Umfang und Inhalt) muss im Online-Tool angegeben werden.

Hintergrundinformation (optional)

  • Weitere Informationen zur Einordnung des Beitrags können als PDF-Dokument eingereicht werden (z. B. Zeitungsausschnitte, Plakate, Pressemitteilungen, Screenshots von Social-Media-Posts oder Website-Inhalten).

Wer kann sich beteiligen?

  • Online-Content-Creator (Podcaster, Influencer etc.) mit Firmensitz oder wohnhaft in Baden-Württemberg sowie regelmäßigen Veröffentlichungen auf einem gängigen öffentlich zugänglichen Kanal, bestehend seit mindestens 2024.
  • Feste/freie Mitarbeitende, Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende von lizenzierten privaten kommerziellen und nichtkommerziellen Hörfunk- oder Fernsehveranstaltern in Baden-Württemberg (Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung/Vorstand).
  • Externe Produzentinnen und Produzenten aus Baden-Württemberg, die journalistische Beiträge erstellen (Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung). 

    Wenn erforderlich mit Zustimmung des ausstrahlenden Veranstalters in Baden-Württemberg.

  • Studierende an Hochschulen oder Universitäten aus Baden-Württemberg (Teilnahme erfolgt mit Zustimmung der Hochschul-, Universitäts- oder der zuständigen Studiengangsleitung).

Inhaltliche Vorgaben

Eingereicht werden können speziell für Social Media (z. B. TikTok, Instagram, YouTube etc.) entwickelte Video- oder Audioformate, die sich mit gesellschaftsrelevanten Themen auseinandersetzen – wie etwa Wissen, Nachrichten, Politik, Diversität oder Kultur. 

Neben dem inhaltlichen Mehrwert stehen die kreative Gestaltung, die technische Qualität sowie die passgenaue Aufbereitung für die adressierte Zielgruppe im Vordergrund.

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Wirksamkeit und Stimmigkeit in Bezug auf die Zielgruppe
  • Programmlich-redaktionelle Umsetzung

Formale / Technische Vorgaben

Allgemein

  • Maximal zwei Beiträge pro Online-Content-Creator, Hochschule/Universität, Lernradio, Veranstalter oder externer Produzentin/ Produzent sind in dieser Kategorie zulässig (Beiträge von externen Produzentinnen und Produzenten werden dabei nicht auf das Einreichungskontingent des ausstrahlenden Veranstalters angerechnet).
  • Wenn erforderlich:
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Bestätigung über das Volontariat oder das Ausbildungsverhältnis
    • Bestätigung über Firmensitz oder wohnhaft in Baden-Württemberg (Impressum)
    • Bestätigung über Tätigkeit bei einem nichtkommerziellen Veranstalter
  • Corporate-Formate oder Auftragsproduktionen zu rein werblichen Zwecken sind von der Einreichung im Wettbewerb ausgeschlossen!
  • Der Wettbewerbsbeitrag muss auf dem eigenen öffentlich zugänglichen Social-Media-Kanal, dem Social-Media-Kanal des Senders oder der Hochschule/Universität veröffentlicht und vorrangig für diesen produziert worden sein.

Wettbewerbsbeitrag

  • Als Beitrag können Original-Audio/-Video-Inhalte (für den Upload in einer Datei hintereinander gesetzt) mit einer Gesamtlänge von max. 10 Minuten eingereicht werden.
  • Videos, Live-Videos (bspw. auf YouTube, Facebook)
    • Einzureichen ist ein Wettbewerbsbeitrag bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt aus dem Originalbeitrag.
    • Umfasst eine Aktion oder eine Sendereihe mehrere Folgen, so darf nur eine Folge bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt dieser Folge als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ein „Best of“ mehrerer Folgen ist als Wettbewerbsbeitrag nicht erlaubt!
  • Reels/Stories (bspw. Instagram, Facebook)
    • Einzureichen ist ein Wettbewerbsbeitrag bzw. bis zu fünf Original-Audio/-Video-Inhalte eines Themas, die im selben Zeitraum oder aufeinanderfolgend veröffentlicht wurden.
  • Audio/Bild-Audio (bspw. LinkedIn, Instagram)
    • Einzureichen ist ein Wettbewerbsbeitrag bzw. bis zu fünf Original-Audio/-Video-Inhalte eines Themas, die im selben Zeitraum oder aufeinanderfolgend veröffentlicht wurden. 

Längere Beiträge oder Zusammenschnitte von verschiedenen Inhalten sind als Wettbewerbsbeitrag nicht erlaubt!

Zusatzmaterial (optional)

Zusätzlich zum Wettbewerbsbeitrag können folgende Inhalte eingereicht werden:

  • Zusammenschnitt (des Originalbeitrags) von max. 5 Minuten
  • Zusammenschnitt aus mehreren Folgen von max. 5 Minuten für einen Überblick über die Aktion oder Sendereihe. 

Eine kurze Beschreibung des Zusammenschnitts (Umfang und Inhalt) muss im Online-Tool angegeben werden.

Hintergrundinformation (optional)

  • Weitere Informationen zur Einordnung des Beitrags können als PDF-Dokument eingereicht werden (z. B. Zeitungsausschnitte, Plakate, Pressemitteilungen, Screenshots von Social-Media-Posts oder Website-Inhalten).

Aus dieser Kategorie wählt die Jury Beiträge für den Publikumspreis aus.

Eine Einreichung in dieser Kategorie ist nur zulässig, wenn mind. ein Beitrag in der Kategorie Lokale/Regionale Berichterstattung eingereicht wurde!

Wer kann sich beteiligen?

  • Feste/freie Mitarbeitende, Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende von lizenzierten privaten kommerziellen und nichtkommerziellen Hörfunk- oder Fernsehveranstaltern in Baden-Württemberg (Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung/Vorstand).
  • Externe Produzentinnen und Produzenten aus Baden-Württemberg, die journalistische Beiträge erstellen (Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung). 

    Wenn erforderlich mit Zustimmung des ausstrahlenden Veranstalters in Baden-Württemberg.

Inhaltliche Vorgaben

Eingereicht werden können redaktionelle Beiträge, Sendungsformate und Podcasts aus allen Themenbereichen – von Politik und Gesellschaft bis hin zu Kultur oder Sport (z. B. Morningshow, Sketches, Comedy, Talks, Satire, Infotainment, Reportage vor Ort etc.). Entscheidend ist, dass der Unterhaltungsaspekt klar im Vordergrund steht und die Beiträge das Publikum begeistern, fesseln oder zum Schmunzeln bringen. 

Gesucht sind professionell gestaltete Formate, die inhaltlich wie gestalterisch überzeugen, durch Kreativität, Originalität oder besondere Präsentation hervorstechen. 

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Zielgruppengerechte Aufbereitung
  • Stimmigkeit zwischen Format und Zielsetzung 
    (Originalität, Kreativität, Spannung, Überraschung, Witz)

Formale / Technische Vorgaben

Allgemein

  • Maximal ein Beitrag pro Veranstalter oder externe Produzentin/Produzent ist in dieser Kategorie zulässig
  • Wenn erforderlich:
    • Bestätigung über das Volontariat oder das Ausbildungsverhältnis
    • Bestätigung über Tätigkeit bei einem nichtkommerziellen Veranstalter
  • Corporate-Formate oder Auftragsproduktionen (bspw. zu rein werblichen Zwecken) sind von der Einreichung im Wettbewerb ausgeschlossen!
  • Der Beitrag muss im regulären Programm ausgestrahlt oder auf dem eigenen öffentlich zugänglichen Kanal (bspw. Website, Social Media) veröffentlicht worden sein.

Wettbewerbsbeitrag

  • Einzureichen ist ein Wettbewerbsbeitrag von max. 5 Minuten. Dies kann ein Zusammenschnitt bzw. „Best of“ mehrerer Folgen/Episoden/Audio- und Video-Inhalten umfassen. 

Längere Beiträge sind als Wettbewerbsbeitrag nicht erlaubt!

Hintergrundinformation (optional)

  • Weitere Informationen zur Einordnung des Beitrags können als PDF-Dokument eingereicht werden (z. B. Zeitungsausschnitte, Plakate, Pressemitteilungen, Screenshots von Social-Media-Posts oder Website-Inhalten).

Aus dieser Kategorie wählt die Jury Beiträge für den Publikumspreis aus.

Eine Einreichung in dieser Kategorie ist nur zulässig, wenn mind. ein Beitrag in der Kategorie Lokale/Regionale Berichterstattung eingereicht wurde!

Wer kann sich beteiligen?

  • Feste/freie Mitarbeitende, Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende von lizenzierten privaten kommerziellen und nichtkommerziellen Hörfunk- oder Fernsehveranstaltern in Baden-Württemberg (Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung/Vorstand).
  • Externe Produzentinnen und Produzenten aus Baden-Württemberg, die journalistische Beiträge erstellen (Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung). 

    Wenn erforderlich mit Zustimmung des ausstrahlenden Veranstalters in Baden-Württemberg.

Inhaltliche Vorgaben

Eingereicht werden können redaktionelle Bewegtbild-Beiträge -und Sendungsformate aus allen Themenbereichen – von Politik und Gesellschaft bis hin zu Kultur oder Sport (z. B. Magazine, Sketches, Comedy, Talks, Satire, Infotainment, Reportage vor Ort etc.). Entscheidend ist, dass der Unterhaltungsaspekt klar im Vordergrund steht und die Beiträge das Publikum begeistern, fesseln oder zum Schmunzeln bringen. 

Gesucht sind professionell gestaltete Formate, die inhaltlich wie gestalterisch überzeugen, durch Kreativität, Originalität oder besondere Präsentation hervorstechen.

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Zielgruppengerechte Aufbereitung
  • Stimmigkeit zwischen Format und Zielsetzung 

Formale / Technische Vorgaben

Allgemein

  • Maximal ein Beitrag pro Veranstalter oder externe Produzentin/Produzent ist in dieser Kategorie zulässig
  • Wenn erforderlich:
    • Bestätigung über das Volontariat oder das Ausbildungsverhältnis
    • Bestätigung über Tätigkeit bei einem nichtkommerziellen Veranstalter
  • Corporate-Formate oder Auftragsproduktionen (bspw. zu rein werblichen Zwecken) sind von der Einreichung im Wettbewerb ausgeschlossen!
  • Der Beitrag muss im regulären Programm ausgestrahlt oder auf dem eigenen öffentlich zugänglichen Kanal (bspw. Website, Social Media) veröffentlicht worden sein.

Wettbewerbsbeitrag

  • Einzureichen ist ein Wettbewerbsbeitrag von max. 5 Minuten. Dies kann ein Zusammenschnitt bzw. „Best of“ mehrerer Folgen/Episoden/Audio- und Video-Inhalten umfassen. 

Längere Beiträge sind als Wettbewerbsbeitrag nicht erlaubt!

Hintergrundinformation (optional)

  • Weitere Informationen zur Einordnung des Beitrags können als PDF-Dokument eingereicht werden (z. B. Zeitungsausschnitte, Plakate, Pressemitteilungen, Screenshots von Social-Media-Posts oder Website-Inhalten).

Wer darf einreichen?

  • Feste/freie Mitarbeitende, Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende von lizenzierten privaten kommerziellen und nichtkommerziellen Hörfunk- oder Fernsehveranstaltern in Baden-Württemberg (Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung/Vorstand).
  • Externe Produzentinnen und Produzenten aus Baden-Württemberg, die journalistische Beiträge erstellen (Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung). 

    Wenn erforderlich mit Zustimmung des ausstrahlenden Veranstalters in Baden-Württemberg.

  • Studierende an Hochschulen oder Universitäten aus Baden-Württemberg (Teilnahme erfolgt mit Zustimmung der Hochschul-, Universitäts- oder der zuständigen Studiengangsleitung).
  • Online-Content-Creator mit Firmensitz oder wohnhaft in Baden-Württemberg und einem eigenen öffentlich zugänglichen Kanal, bestehend seit mindestens 2024.

Inhaltliche Vorgaben

In dieser besonderen Jubiläumskategorie möchten wir Beiträge auszeichnen, welche die gesellschaftliche Vielfalt Baden‑Württembergs in all ihren Facetten authentisch und eindrucksvoll darstellen – von sozialen Lebensrealitäten über kulturelle Hintergründe bis hin zu lokalem Alltagsgeschehen. 

Vor dem Hintergrund des Jubiläums "40 Jahre LFK" soll der Sonderpreis aufzeigen, wie die vielfältige Medienlandschaft Baden-Württembergs die Menschen und Besonderheiten Baden‑Württembergs mit ihrer regionalen Identität und Vielfalt abbildet.

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Inhaltlicher Bezug zu Baden-Württemberg
  • Stimmigkeit zwischen Format und Zielsetzung

Formale / Technische Vorgaben

Allgemein

  • Maximal ein audiovisueller Beitrag pro Hochschule/Universität, Lernradio, Veranstalter, externer Produzentin/externer Produzent oder Online-Content-Creator ist in dieser Kategorie zulässig 
    (Beiträge von externen Produzentinnen und Produzenten werden dabei nicht auf das Einreichungskontingent des ausstrahlenden Veranstalters angerechnet).
  • Wenn erforderlich:
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Bestätigung über das Volontariat oder das Ausbildungsverhältnis
    • Bestätigung über Firmensitz oder wohnhaft in Baden-Württemberg (Impressum)
    • Bestätigung über Tätigkeit bei einem nichtkommerziellen Veranstalter
  • Der Beitrag muss im regulären Programm ausgestrahlt oder eigenen öffentlich zugänglichen Kanal (bspw. Website, Social Media) veröffentlicht worden sein.

Wettbewerbsbeitrag

  • Einzureichen ist ein Wettbewerbsbeitrag von max. 5 Minuten. Dies kann ein Zusammenschnitt bzw. „Best of“ mehrerer Folgen/Episoden/Audio- und Video-Inhalten umfassen. 

Längere Beiträge sind als Wettbewerbsbeitrag nicht erlaubt!

Hintergrundinformation (optional)

  • Weitere Informationen zur Einordnung des Beitrags können als PDF-Dokument eingereicht werden (z. B. Zeitungsausschnitte, Plakate, Pressemitteilungen, Screenshots von Social-Media-Posts oder Website-Inhalten).
Kontakt

Sina Pfannkuch
Landesanstalt für Kommunikation
Veranstaltungen und Projekte
E-Mail: medienpreis@lfk.de