Wer darf einreichen?
- Feste/freie Mitarbeitende, Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende von lizenzierten privaten kommerziellen und nichtkommerziellen Hörfunkveranstaltern in Baden-Württemberg (Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung/Vorstand).
- Externe Produzentinnen und Produzenten aus Baden-Württemberg, die journalistische Beiträge erstellen (Teilnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung).
Wenn erforderlich mit Zustimmung des ausstrahlenden Veranstalters in Baden-Württemberg.
Inhaltliche Vorgaben
Eingereicht werden können alle journalistischen Audioformate, wie bspw. Bericht, Reportage, Kommentar, Feature, Kampagne oder Nachricht. Voraussetzung ist ein erkennbarer Bezug zu Baden-Württemberg. Dieser kann sich durch thematische Nähe oder durch Beteiligung lokaler Akteure zeigen. Wichtig ist außerdem, dass der Beitrag die Zielgruppe umfassend informiert, nachhaltig anspricht und eine relevante Verbindung zum Lebensalltag der Hörerinnen und Hörer in der Region herstellt.
Auch kulturelle Formate – etwa zu Kunst, Musik, Literatur, Film oder gesellschaftlichen Trends – können eingereicht werden, wenn sie diese Qualitätsmerkmale erfüllen.
Kategoriespezifische Bewertungskriterien
- Lokaler/Regionaler Bezug zum Verbreitungsgebiet
- Umfassende und zielgruppengerechte Aufbereitung des Themas
Formale / Technische Vorgaben
Allgemein
- Maximal zwei Beiträge pro Veranstalter oder externer Produzentin/Produzent sind in dieser Kategorie zulässig (Beiträge von externen Produzentinnen und Produzenten werden dabei nicht auf das Einreichungskontingent des ausstrahlenden Veranstalters angerechnet).
- Wenn erforderlich:
- Bestätigung über das Volontariat oder das Ausbildungsverhältnis
- Bestätigung über Tätigkeit bei einem nichtkommerziellen Veranstalter
- Der Beitrag muss im regulären Programm eines in Baden-Württemberg lizenzierten kommerziellen oder nichtkommerziellen Hörfunkveranstalters ausgestrahlt worden sein.
Wettbewerbsbeitrag
- Eingereicht werden kann ein einzelner Beitrag oder ein zusammenhängender Ausschnitt daraus – mit einer Maximallänge von 10 Minuten. Ein Zusammenschnitt mehrerer Sendungsteile ist nicht erlaubt!
- Bei Aktionen oder Sendereihen mit mehreren Folgen, darf nur eine Folge bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt von max. 10 Minuten dieser Folge als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ein „Best of“ mehrerer Folgen als Wettbewerbsbeitrag ist nicht erlaubt!
Hinweis:
Beiträge mit Musik oder Nachrichtenblöcken dürfen in gekürzter Form eingereicht werden – solange Struktur und inhaltlicher Kern klar erhalten bleiben.
Bitte machen Sie Kürzungen entweder im Beitrag (z. B. durch kurze Snippets) oder in der Beschreibung kenntlich, damit die Jury die Bearbeitung nachvollziehen kann.
Zusatzmaterial (optional)
Zusätzlich zum Wettbewerbsbeitrag können folgende Inhalte eingereicht werden:
- Zusammenschnitt (des Originalbeitrags) von max. 5 Minuten
- Zusammenschnitt aus mehreren Folgen von max. 5 Minuten für einen Überblick über die Aktion oder Sendereihe.
Eine kurze Beschreibung des Zusammenschnitts (Umfang und Inhalt) muss im Online-Tool angegeben werden.
Hintergrundinformation (optional)
- Weitere Informationen zur Einordnung des Beitrags können als PDF-Dokument eingereicht werden (z. B. Zeitungsausschnitte, Plakate, Pressemitteilungen, Screenshots von Social-Media-Posts oder Website-Inhalten).