Wettbewerb

Hier finden Sie die kompletten Ausschreibungsunterlagen des Wettbewerbs inklusive einer detaillierten Beschreibung der Wettbewerbskategorien und Teilnahmebedingungen sowie Informationen zur Online-Einreichung. Die Verleihung des LFK-Medienpreises findet Ende April/Anfang Mai 2027 statt.

Eine Wand aus Fernsehern mit verschiedenen

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen und Teams mit Wohnsitz oder Sitz in Baden-Württemberg mit Zustimmung der zuständigen Geschäftsleitung, des Vorstands oder der Universitätsleitung. 

Für Beiträge, die im Programm eines anderen Senders veröffentlicht wurden (Fremdausstrahlung), ist eine Bestätigung der Programmleitung des anderen Senders einzuholen.

Im Einzelnen sind dies:

  • Medienanbieter (private Rundfunkveranstalter Audio/Bewegtbild sowie Kirchenredaktionen) unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder nicht-kommerzielle Angebote handelt.
  • Nachwuchs (Volontärinnen und Volontäre, Auszubildende sowie Studierende von o. g. Medienanbietern bzw. von Hochschulen/Universitäten).
  • Einzelne Medienschaffende und publizistische Akteure (freie Journalistinnen und Journalisten, freie Mitarbeitende, Podcaster, Content-Creator, Influencer sowie weitere Personen, die journalistische oder gesellschaftlich relevante Medieninhalte erstellen und veröffentlichen).

Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind:

  • LFK-Mitarbeitende und Mitglieder der LFK-Gremien (Vorstand und Medienrat),
  • Personen, die Beiträge/Inhalte erstellen, an denen die LFK inhaltlich/redaktionell beteiligt ist,
  • Personen, die an der Durchführung und Konzeption des LFK-Medienpreises beteiligt sind,
  • Personen, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tätig sind oder Beiträge/Inhalte für diesen erstellen.

In einzelnen Kategorien gelten weitere Teilnahmebeschränkungen, die zu beachten sind.

Teilnahmeberechtigung für die Kategorien des LFK-Medienpreises 2027 nach Personengruppe

1. Form der Einreichung
Die Einreichung erfolgt ausschließlich digital über das Online-Tool: https://medienpreis.lfk.de/

Für die Einreichung ist eine Neu-Registrierung im Online-Tool erforderlich.

Eine Anleitung zur Vorbereitung der Einreichung steht hier zur Verfügung.

 

2. Fristen und Ablauf des Wettbewerbs
Frist für die Einreichung ist der 17. November 2026 (12:00 Uhr).

ZeitraumMeilenstein
22. September 2026Start des Wettbewerbs und Beginn der Einreichungsphase
17. November 2026, 12:00 UhrFrist für die Einreichung der Wettbewerbsbeiträge
Dezember 2026 bis Februar 2027Formale Prüfung der Einreichungen sowie Bewertung durch die Jury
Ende Februar / Anfang März 2027Bekanntgabe der Nominierungen auf der LFK-Website
Anfang bis Mitte März 2027Einholung von Informationen der Nominierten für die Präsentation im Rahmen der Preisverleihung
Voraussichtlich
Ende März bis Mitte April 2027
Öffentliche Online-Abstimmung für die Publikumspreis-Kategorien
Ende April / Anfang Mai 2027Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger im Rahmen der Preisverleihung

 

3. Vorgaben zur Veröffentlichung

  • Der Beitrag muss im regulären Programm oder auf einem öffentlich zugänglichen digitalen Verbreitungskanal des Medienanbieters, der medienschaffenden Person, der Hochschule oder Universität ausgestrahlt oder veröffentlicht worden sein.
  • Der eingesandte Beitrag muss zwischen dem 16.11.2025 und 15.11.2026 erstellt und veröffentlicht worden sein (es gilt das Datum der Erstveröffentlichung). 

     

4. Formale Vorgaben

  • Zuordnung zur Wettbewerbskategorie 
    Der Beitrag muss bei der Einreichung einer der acht Wettbewerbskategorien (siehe Punkt III) zugeordnet werden. Eine Einreichung desselben Beitrags in mehreren Kategorien ist nicht zulässig.
  • Maximale Beitragsanzahl pro Wettbewerbskategorie
    • Für jede Wettbewerbskategorie gilt eine maximale Anzahl an zulässigen Einreichungen. Diese Einreichungsbeschränkungen sind zu beachten.
    • Beiträge, die im Programm eines anderen Medienanbieters ausgestrahlt werden (z. B. Beiträge von Kirchenredaktionen), werden nicht auf dessen Einreichungskontingent angerechnet.
  • Erforderliche Unterlagen 
    Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Einreichung erforderlich:
  • Zusätzlich erforderliche Nachweise (je nach Wettbewerbs- oder Personenkategorie)
    • Bestätigung über das Volontariat bzw. das Ausbildungsverhältnis oder Immatrikulationsbescheinigung 
    • Bestätigung über Firmensitz oder wohnhaft in Baden-Württemberg (Impressum)

       

5. Beitragsrelevante Vorgaben

  • Eine inhaltliche Einordnung des Beitrags hat über die im Online-Tool abgefragte Beitragsbeschreibung zu erfolgen.
  • Eine ausschließlich für den LFK-Medienpreis neu produzierte Anmoderation oder Beiträge mit Kommentaren der einreichenden Person sind nicht zulässig – dies gilt sowohl für den Wettbewerbsbeitrag als auch für das Zusatzmaterial!
  • Enthält der Beitrag KI-generierte Elemente, insbesondere Bilder, Video- oder Audiosequenzen, sind diese zu benennen.

 

6. Zulässige Dateiformate

Jeder Beitrag ist zusammen mit den begleitenden Unterlagen, Dateien und Angaben separat einzureichen.

Jeder Beitrag muss mindestens eine Video- oder Audio-Komponente beinhalten:

  • Video: MP4 (H.264, AAC), max. 800 MB
  • Audio: MP3 (mind. 128 kbps), max. 800 MB
  • Dokumente: PDF, JPG

  1. Information | Audio
  2. Information | Bewegtbild
  3. Nachwuchspreis | Audio
  4. Nachwuchspreis | Bewegtbild
  5. Podcast@BW
  6. Social Media@BW
  7. Publikumspreis | BW bewegt: Geschichten, die Mut machen
  8. Publikumspreis | Beste Programm-Aktion

Grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb und zugleich zentrales Bewertungskriterium ist gutes journalistisches Handwerk:
Die Beiträge sollen gründlich recherchierte Informationen verständlich, objektiv und zielgruppengerecht vermitteln. Die Inhalte müssen nachvollziehbar, relevant und glaubwürdig aufbereitet sein. Bewertet werden zudem ein schlüssiger Aufbau, eine klare Sprache, der sinnvolle Einsatz gestalterischer Elemente (z. B. O-Töne, Zitate, Grafiken) sowie eine hochwertige Produktion.

Zusätzlich gelten für jede Wettbewerbskategorie eigene Bewertungskriterien.

1. Datenschutz
Die übermittelten personenbezogenen Daten werden in Erfüllung unserer öffentlichen Aufgabe verarbeitet und sind nicht öffentlich einsehbar.

Alle Informationen zum Datenschutz für die Teilnahme am Wettbewerb des LFK-Medienpreises finden Sie unter: https://www.lfk.de/datenschutz/datenschutz-lfk-medienpreis

 

2. Rechteerklärung 
Durch die Anmeldung zum LFK-Medienpreis werden der LFK die Rechte für die eingereichten Wettbewerbsbeiträge für die Vorführung in der Jurysitzung und gegebenenfalls vor der Öffentlichkeit im Rahmen von Veranstaltungen der LFK (u. a. Preisverleihung) sowie auf der Homepage oder den Social-Media-Kanälen der LFK überlassen. Diese Rechte beziehen sich sowohl auf die Originalversion des Beitrags als auch auf eine gekürzte Fassung. Die oder der Einreichende stellt die LFK von möglichen Rechten Dritter frei und es entstehen der LFK daraus keine Kosten oder Verpflichtungen.

Alle Informationen zur Rechteerklärung finden Sie in der Nutzungsrechte- und Einverständniserklärung auf Seite 2 und 3: https://www.lfk.de/fileadmin/PDFs/Medienpreis_2027/Nutzungsrechte-Einverstaendniserklaerung_MP2027.docx

 

3. Preisgeld
Das Preisgeld in Höhe von bis zu 3.000 Euro wird nach der Preisverleihung per Banküberweisung an die bzw. den Einreichenden ausgezahlt. Die weitere Verteilung sowie die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung des Preisgeldes liegen in der Verantwortung der bzw. des Einreichenden.

 

4. Ausschluss vom Wettbewerb
Die LFK behält sich vor, eingereichte Beiträge bei unzureichender Dokumentation, fehlenden Unterlagen oder bei Verdacht auf Verstöße gegen medienrechtliche Vorschriften (insbesondere LMedienG BW, MStV, DDG, JMStV) vom Wettbewerb auszuschließen. Die Einreichenden werden hierüber entsprechend informiert.

Wettbewerbskategorien

Teilnahmeberechtigte

  • Medienanbieter (private Rundfunkveranstalter Audio/Bewegtbild sowie Kirchenredaktionen), unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder nicht-kommerzielle Angebote handelt.
  • Nachwuchs (Volontärinnen und Volontäre, Auszubildende sowie Studierende von o. g. Medienanbietern bzw. von Hochschulen/Universitäten).
  • Einzelne Medienschaffende und publizistische Akteure (freie Journalistinnen und Journalisten, freie Mitarbeitende, Podcaster, Content-Creator, Influencer sowie weitere Personen, die journalistische oder gesellschaftlich relevante Medieninhalte erstellen und veröffentlichen).

     

Formale Vorgaben

  • Teilnahmeberechtigte können in dieser Kategorie maximal zwei Beiträge einreichen.
  • Einhaltung der Vorgaben gemäß Punkt II. und Einreichung der erforderlichen Unterlagen.

 

Inhaltliche Vorgaben
Eingereicht werden können journalistische Audio-Formate aller Art, beispielsweise Berichte, Reportagen, Features, Interviews oder Nachrichtenformate. Bewertet wird jeweils der eingereichte Beitrag bzw. die eingereichte Folge. Darüber hinaus sollen die Beiträge durch innovative Themenzugänge, kreative Erzählformen oder neue journalistische Formate überzeugen.

Die Beiträge sollen Themen von Relevanz für Baden-Württemberg aufgreifen und deren Bedeutung für die Menschen im Land verständlich, journalistisch fundiert sowie zielgruppen- und formatgerecht vermitteln.

 

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Innovative und formatgerechte Umsetzung
    Bewertet wird, wie kreativ und innovativ der Beitrag das Thema aufbereitet und die Möglichkeiten des gewählten Audioformats zielgruppen- und formatgerecht nutzt.
  • Relevanz des Themas für Baden-Württemberg
    Bewertet wird, inwiefern der Beitrag ein für Baden-Württemberg relevantes Thema aufgreift und dessen Bedeutung für die Menschen im Land verständlich und nachvollziehbar vermittelt.

 

Beitragsrelevante Vorgaben

  • Eingereicht werden kann ein einzelner Beitrag oder ein zusammenhängender Ausschnitt mit einer Maximallänge von 10 Minuten. Ein Zusammenschnitt mehrerer Sendungsteile ist als Wettbewerbsbeitrag nicht zulässig.
  • Bei Aktionen oder Sendereihen mit mehreren Folgen darf nur eine Folge bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt von max. 10 Minuten dieser Folge als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ein „Best of“ mehrerer Folgen ist als Wettbewerbsbeitrag nicht zulässig.

Hinweis: Beiträge mit Musik oder Nachrichtenblöcken dürfen in gekürzter Form eingereicht werden, sofern Struktur und inhaltlicher Kern erhalten bleiben. Bitte kennzeichnen Sie Kürzungen direkt im Beitrag (z.  B. durch kurze Snippets) oder in der Beitragsbeschreibung, damit die Jury die Bearbeitung nachvollziehen kann.

Zusätzliche Informationen (optional)
Zur Einordnung des Beitrags können ergänzende Hintergrundinformationen als PDF (z. B. Pressemitteilungen, Zeitungsausschnitte, Plakate oder Screenshots von Websites und Social-Media-Beiträgen) sowie ein Zusammenschnitt des Originalbeitrags oder mehrerer Folgen (max. 5 Minuten) eingereicht werden. Für den Zusammenschnitt ist im Online-Tool eine kurze Beschreibung des Umfangs und Inhalts anzugeben.

 

 

Teilnahmeberechtigte

  • Medienanbieter (private Rundfunkveranstalter Audio/Bewegtbild sowie Kirchenredaktionen), unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder nicht-kommerzielle Angebote handelt.
  • Nachwuchs (Volontärinnen und Volontäre, Auszubildende sowie Studierende von o. g. Medienanbietern bzw. von Hochschulen/Universitäten).
  • Einzelne Medienschaffende und publizistische Akteure (freie Journalistinnen und Journalisten, freie Mitarbeitende, Podcaster, Content-Creator, Influencer sowie weitere Personen, die journalistische oder gesellschaftlich relevante Medieninhalte erstellen und veröffentlichen).

 

Formale Vorgaben

  • Teilnahmeberechtigte können in dieser Kategorie maximal zwei Beiträge einreichen.
  • Einhaltung der Vorgaben gemäß Punkt II. und Einreichung der erforderlichen Unterlagen.

 

Inhaltliche Vorgaben
Eingereicht werden können journalistische Bewegtbild-Formate aller Art, beispielsweise Berichte, Reportagen, Features, Interviews, Nachrichtenformate, Magazine oder dokumentarische Formate. Bewertet wird jeweils der eingereichte Beitrag bzw. die Folge. Darüber hinaus sollen die Beiträge durch innovative Themenzugänge, kreative Erzählweisen oder neue journalistische Formate überzeugen.

Die Beiträge sollen Themen von Relevanz für Baden-Württemberg aufgreifen und deren Bedeutung für die Menschen im Land verständlich, journalistisch fundiert sowie zielgruppen- und formatgerecht vermitteln.

 

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Innovative und formatgerechte Umsetzung
    Bewertet wird, wie kreativ und innovativ der Beitrag das Thema aufbereitet und die Möglichkeiten des gewählten Bewegtbildformats zielgruppen- und formatgerecht nutzt.
  • Relevanz des Themas für Baden-Württemberg
    Bewertet wird, inwiefern der Beitrag ein für Baden-Württemberg relevantes Thema aufgreift und dessen Bedeutung für die Menschen im Land verständlich und nachvollziehbar vermittelt.

     

Beitragsrelevante Vorgaben

  • Eingereicht werden kann ein einzelner Beitrag oder ein zusammenhängender Ausschnitt mit einer Maximallänge von 10 Minuten. Ein Zusammenschnitt mehrerer Sendungsteile ist als Wettbewerbsbeitrag nicht zulässig.
  • Bei Aktionen oder Sendereihen mit mehreren Folgen darf nur eine Folge bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt von max. 10 Minuten dieser Folge als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ein „Best of“ mehrerer Folgen ist als Wettbewerbsbeitrag nicht zulässig.

Hinweis: Beiträge mit Musik oder Nachrichtenblöcken dürfen in gekürzter Form eingereicht werden, sofern Struktur und inhaltlicher Kern erhalten bleiben. Bitte kennzeichnen Sie Kürzungen direkt im Beitrag (z.  B. durch kurze Snippets) oder in der Beitragsbeschreibung, damit die Jury die Bearbeitung nachvollziehen kann.

Zusätzliche Informationen (optional)
Zur Einordnung des Beitrags können ergänzende Hintergrundinformationen als PDF (z. B. Pressemitteilungen, Zeitungsausschnitte, Plakate oder Screenshots von Websites und Social-Media-Beiträgen) sowie ein Zusammenschnitt des Originalbeitrags oder mehrerer Folgen (max. 5 Minuten) eingereicht werden. Für den Zusammenschnitt ist im Online-Tool eine kurze Beschreibung des Umfangs und Inhalts anzugeben.

Teilnahmeberechtigte

  • Nachwuchs (Volontärinnen und Volontäre, Auszubildende sowie Studierende von Medienanbietern* bzw. von Hochschulen/Universitäten).

*Medienanbieter (private Rundfunkveranstalter Audio/Bewegtbild sowie Kirchenredaktionen), unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder nicht-kommerzielle Angebote handelt.

 

Formale Vorgaben

  • Teilnahmeberechtigte können in dieser Kategorie maximal vier Beiträge einreichen.
  • Einhaltung der Vorgaben gemäß Punkt II. und Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
  • Der Beitrag muss technisch und journalistisch eigenständig von den Volontärinnen und Volontären, Auszubildenden oder Studierenden aufbereitet worden sein.
  • Die Art des Beitrags sowie der Umfang der eigenständig erbrachten Leistungen (Recherchearbeit, Casting, Augenzeugensuche oder Zusammenstellung von O-Tönen) müssen im Online-Tool unter Schritt 3 deutlich beschrieben werden.

 

Inhaltliche Vorgaben
Eingereicht werden können Audio-Formate aller Art – thematisch ist die Kategorie bewusst offen gestaltet.

Im Vordergrund steht die journalistische Qualität, die Kreativität bei Themenwahl und Umsetzung sowie die eigenständige Leistung der Volontärinnen und Volontäre, Auszubildenden oder Studierenden.

Die Beiträge sollen zeigen, wie Themen zielgruppengerecht recherchiert, aufbereitet und journalistisch umgesetzt werden. Dabei werden auch die unterschiedlichen Produktionsbedingungen der Einreichenden berücksichtigt.

 

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Kreativität und Konzeption
    Bewertet wird, wie originell die Themenwahl ist und wie kreativ sowie formatgerecht der Beitrag umgesetzt wird.
  • Eigenständige Leistung
    Bewertet wird, in welchem Umfang die Volontärinnen und Volontäre, Auszubildenden oder Studierenden eigenständig an Recherche, Produktion und Umsetzung des Beitrags mitgewirkt haben.

 

Beitragsrelevante Vorgaben

  • Eingereicht werden kann ein einzelner Beitrag oder ein zusammenhängender Ausschnitt mit einer Maximallänge von 10 Minuten. Ein Zusammenschnitt mehrerer Sendungsteile ist als Wettbewerbsbeitrag nicht zulässig. 
  • Bei Aktionen oder Sendereihen mit mehreren Folgen darf nur eine Folge bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt von max. 10 Minuten dieser Folge als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ein „Best of“ mehrerer Folgen ist als Wettbewerbsbeitrag nicht zulässig.

Hinweis: Beiträge mit Musik oder Nachrichtenblöcken dürfen in gekürzter Form eingereicht werden, sofern Struktur und inhaltlicher Kern erhalten bleiben. Bitte kennzeichnen Sie Kürzungen direkt im Beitrag (z.  B. durch kurze Snippets) oder in der Beitragsbeschreibung, damit die Jury die Bearbeitung nachvollziehen kann.

Zusätzliche Informationen (optional)
Zur Einordnung des Beitrags können ergänzende Hintergrundinformationen als PDF (z. B. Pressemitteilungen, Zeitungsausschnitte, Plakate oder Screenshots von Websites und Social-Media-Beiträgen) sowie ein Zusammenschnitt des Originalbeitrags oder mehrerer Folgen (max. 5 Minuten) eingereicht werden. Für den Zusammenschnitt ist im Online-Tool eine kurze Beschreibung des Umfangs und Inhalts anzugeben.

Teilnahmeberechtigte

  • Nachwuchs (Volontärinnen und Volontäre, Auszubildende sowie Studierende von Medienanbietern* bzw. von Hochschulen/Universitäten).

*Medienanbieter (private Rundfunkveranstalter Audio/Bewegtbild sowie Kirchenredaktionen), unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder nicht-kommerzielle Angebote handelt.

 

Formale Vorgaben

  • Teilnahmeberechtigte können in dieser Kategorie maximal vier Beiträge einreichen.
  • Einhaltung der Vorgaben gemäß Punkt II. und Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
  • Der Beitrag muss technisch und journalistisch eigenständig von den Volontärinnen und Volontären, Auszubildenden oder Studierenden aufbereitet worden sein.
  • Die Art des Beitrags sowie der Umfang der eigenständig erbrachten Leistungen (Recherchearbeit, Casting, Augenzeugensuche oder Zusammenstellung von O-Tönen) müssen im Online-Tool unter Schritt 3 deutlich beschrieben werden. 

 

Inhaltliche Vorgaben
Eingereicht werden können Bewegtbild-Formate aller Art – thematisch ist die Kategorie bewusst offen gestaltet. 

Im Vordergrund steht die journalistische Qualität, die Kreativität bei Themenwahl und Umsetzung sowie die eigenständige Leistung der Volontärinnen und Volontäre, Auszubildenden oder Studierenden.

Die Beiträge sollen zeigen, wie Themen zielgruppengerecht recherchiert, aufbereitet und journalistisch umgesetzt werden. Dabei werden auch die unterschiedlichen Produktionsbedingungen der Einreichenden berücksichtigt.

 

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Kreativität und Konzeption
    Bewertet wird, wie originell die Themenwahl ist und wie kreativ sowie formatgerecht der Beitrag umgesetzt wird.
  • Eigenständige Leistung
    Bewertet wird, in welchem Umfang die Volontärinnen und Volontäre, Auszubildenden oder Studierenden eigenständig an Recherche, Produktion und Umsetzung des Beitrags mitgewirkt haben.

 

Beitragsrelevante Vorgaben

  • Eingereicht werden kann ein einzelner Beitrag oder ein zusammenhängender Ausschnitt mit einer Maximallänge von 10 Minuten. Ein Zusammenschnitt mehrerer Sendungsteile ist als Wettbewerbsbeitrag nicht zulässig. 
  • Bei Aktionen oder Sendereihen mit mehreren Folgen darf nur eine Folge bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt von max. 10 Minuten dieser Folge als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ein „Best of“ mehrerer Folgen ist als Wettbewerbsbeitrag nicht zulässig.

Hinweis: Beiträge mit Musik oder Nachrichtenblöcken dürfen in gekürzter Form eingereicht werden, sofern Struktur und inhaltlicher Kern erhalten bleiben. Bitte kennzeichnen Sie Kürzungen direkt im Beitrag (z.  B. durch kurze Snippets) oder in der Beitragsbeschreibung, damit die Jury die Bearbeitung nachvollziehen kann.

Zusätzliche Informationen (optional)
Zur Einordnung des Beitrags können ergänzende Hintergrundinformationen als PDF (z. B. Pressemitteilungen, Zeitungsausschnitte, Plakate oder Screenshots von Websites und Social-Media-Beiträgen) sowie ein Zusammenschnitt des Originalbeitrags oder mehrerer Folgen (max. 5 Minuten) eingereicht werden. Für den Zusammenschnitt ist im Online-Tool eine kurze Beschreibung des Umfangs und Inhalts anzugeben.

Teilnahmeberechtigte

  • Medienanbieter (private Rundfunkveranstalter Audio/Bewegtbild sowie Kirchenredaktionen), unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder nicht-kommerzielle Angebote handelt.
  • Nachwuchs (Volontärinnen und Volontäre, Auszubildende sowie Studierende von o. g. Medienanbietern bzw. von Hochschulen/Universitäten).
  • Einzelne Medienschaffende und publizistische Akteure (freie Journalistinnen und Journalisten, freie Mitarbeitende, Podcaster, Content-Creator, Influencer sowie weitere Personen, die journalistische oder gesellschaftlich relevante Medieninhalte erstellen und veröffentlichen).

     

Formale Vorgaben
Als Podcast gewertet werden Audio- und Videoformate mit mindestens fünf öffentlich zugänglichen Episoden und regelmäßigem (mindestens jedoch einmal innerhalb von vier Monaten) Veröffentlichungsrhythmus.

  • Teilnahmeberechtigte können in dieser Kategorie maximal zwei Beiträge einreichen.
  • Einhaltung der Vorgaben gemäß Punkt II. und Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
  • Corporate-Formate oder Auftragsproduktionen zu rein werblichen Zwecken sind von der Einreichung im Wettbewerb ausgeschlossen!

 

Inhaltliche Vorgaben
Eingereicht werden können eigenständig und speziell als Audio- oder Videopodcasts produzierte Formate, die regelmäßig, mindestens jedoch einmal innerhalb von vier Monaten, veröffentlicht werden und öffentlich zugänglich sind.

Gesucht werden Podcasts, die gesellschaftlich relevante Themen journalistisch, informativ oder unterhaltsam aufbereiten und einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, zum gesellschaftlichen Dialog oder zur Vermittlung von Wissen leisten.

Die Beiträge sollen die Möglichkeiten des Podcast-Formats kreativ, authentisch und zielgruppengerecht nutzen. Dabei können sowohl klassische journalistische Formate als auch innovative Erzählweisen, neue Produktionsansätze oder Community-orientierte Formate eingereicht werden.

Ein inhaltlicher Bezug zu Baden-Württemberg ist erwünscht, jedoch keine Voraussetzung.

Mögliche Formate sind unter anderem:

  • Gesprächs- und Interviewformate
  • Reportage- und Storytelling-Formate
  • Wissens- und News-Podcasts
  • Kultur- und Community-Formate
  • Narrative und dokumentarische Podcasts
  • Innovative Podcast-Formate und Serien

Eine reine Zweitverwertung von Radioprogrammen oder die unveränderte Bereitstellung von Sendungsinhalten als Podcast erfüllen die Anforderungen dieser Kategorie nicht.

 

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Gesellschaftliche Relevanz und publizistischer Mehrwert
    Bewertet wird, inwiefern der Podcast relevante Themen aufgreift und zur Information, Orientierung oder gesellschaftlichen Diskussion beiträgt.
  • Formatgerechte und innovative Umsetzung
    Bewertet wird, wie kreativ, zielgruppengerecht und formatspezifisch der Podcast die Möglichkeiten des Formats nutzt.

 

Beitragsrelevante Vorgaben

  • Eingereicht werden kann ein einzelner Beitrag oder ein zusammenhängender Ausschnitt mit einer Maximallänge von 10 Minuten. Ein Zusammenschnitt mehrerer Sendungs- bzw. Episodenteile ist als Wettbewerbsbeitrag nicht zulässig. 
  • Bei Aktionen oder Podcast-Serien mit mehreren Episoden darf nur eine Episode bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt von max. 10 Minuten dieser Episode als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ein „Best of“ mehrerer Episoden ist als Wettbewerbsbeitrag nicht zulässig.

Zusätzliche Informationen (optional)
Zur Einordnung des Beitrags können ergänzende Hintergrundinformationen als PDF (z. B. Pressemitteilungen, Zeitungsausschnitte, Plakate oder Screenshots von Websites und Social-Media-Beiträgen) sowie ein Zusammenschnitt des Originalbeitrags oder mehrerer Episoden (max. 5 Minuten) eingereicht werden. Für den Zusammenschnitt ist im Online-Tool eine kurze Beschreibung des Umfangs und Inhalts anzugeben.

Teilnahmeberechtigte

  • Medienanbieter (private Rundfunkveranstalter Audio/Bewegtbild sowie Kirchenredaktionen), unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder nicht-kommerzielle Angebote handelt.
  • Nachwuchs (Volontärinnen und Volontäre, Auszubildende sowie Studierende von o. g. Medienanbietern bzw. von Hochschulen/Universitäten).
  • Einzelne Medienschaffende und publizistische Akteure (freie Journalistinnen und Journalisten, freie Mitarbeitende, Podcaster, Content-Creator, Influencer sowie weitere Personen, die journalistische oder gesellschaftlich relevante Medieninhalte erstellen und veröffentlichen).

 

Formale Vorgaben

  • Teilnahmeberechtigte können in dieser Kategorie maximal zwei Beiträge einreichen.
  • Einhaltung der Vorgaben gemäß Punkt II. und Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
  • Corporate-Formate oder Auftragsproduktionen zu rein werblichen Zwecken sind von der Einreichung im Wettbewerb ausgeschlossen!

 

Inhaltliche Vorgaben
Eingereicht werden können speziell für Social Media entwickelte Video-Beiträge, die gesellschaftlich relevante Themen aufgreifen und zielgruppengerecht vermitteln.

Gesucht werden Beiträge, die informieren, Orientierung bieten, zu Diskussionen anregen oder gesellschaftlich relevante Themen verständlich und zeitgemäß aufbereiten.

Die Beiträge sollen die Besonderheiten und Möglichkeiten von Social Media kreativ, authentisch und zielgruppengerecht nutzen. Eingereicht werden können journalistische, erklärende, dokumentarische oder Community-orientierte Videoformate.

Ein inhaltlicher Bezug zu Baden-Württemberg ist erwünscht, jedoch keine Voraussetzung.

 

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Gesellschaftliche Relevanz und Mehrwert
    Bewertet wird, inwiefern der Beitrag relevante Themen verständlich, glaubwürdig und zielgruppengerecht vermittelt und einen Beitrag zu Information, Orientierung oder gesellschaftlichem Austausch leistet.
  • Kreative und plattformgerechte Umsetzung
    Bewertet wird, wie kreativ und wirkungsvoll der Beitrag die Möglichkeiten der jeweiligen Plattform nutzt und wie passgenau die Inhalte auf die Zielgruppe sowie deren Nutzungsverhalten abgestimmt sind.

 

Beitragsrelevante Vorgaben
Zugelassen sind dauerhaft öffentlich zugängliche Video-Beiträge auf Social-Media-Plattformen.

Nicht zugelassen sind Inhalte, insbesondere Stories oder vergleichbare Formate, mit zeitlich begrenzter Verfügbarkeit.

  • Eingereicht werden kann ein einzelner Beitrag oder ein zusammenhängender Ausschnitt mit einer Maximallänge von 10 Minuten. Ein Zusammenschnitt mehrerer Beitragsteile ist als Wettbewerbsbeitrag nicht zulässig. 
  • Umfasst eine Aktion oder eine Serie mehrere Folgen oder Beiträge, so darf nur eine Folge/ ein Beitrag bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt daraus als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ein „Best of“ mehrerer Folgen/Beiträge ist als Wettbewerbsbeitrag nicht erlaubt!

Zusätzliche Informationen (optional)
Zur Einordnung des Beitrags können ergänzende Hintergrundinformationen als PDF (z. B. Pressemitteilungen, Zeitungsausschnitte, Plakate oder Screenshots von Websites und Social-Media-Beiträgen) sowie ein Zusammenschnitt des Originalbeitrags oder mehrerer Folgen (max. 5 Minuten) eingereicht werden. Für den Zusammenschnitt ist im Online-Tool eine kurze Beschreibung des Umfangs und Inhalts anzugeben.

Abhängig von der Anzahl der Einreichungen nominiert die Jury eine Vorauswahl an Beiträgen für den Publikumspreis. Der Gewinnerbeitrag wird durch eine öffentliche Publikumsabstimmung ermittelt.

Teilnahmeberechtigte

  • Medienanbieter (private Rundfunkveranstalter Audio/Bewegtbild sowie Kirchenredaktionen), unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder nicht-kommerzielle Angebote handelt.
  • Nachwuchs (Volontärinnen und Volontäre, Auszubildende sowie Studierende von o. g. Medienanbietern bzw. von Hochschulen/Universitäten).
  • Einzelne Medienschaffende und publizistische Akteure (freie Journalistinnen und Journalisten, freie Mitarbeitende, Podcaster, Content-Creator, Influencer sowie weitere Personen, die journalistische oder gesellschaftlich relevante Medieninhalte erstellen und veröffentlichen).

 

Formale Vorgaben

  • Teilnahmeberechtigte können in dieser Kategorie maximal einen Beitrag einreichen.
  • Einhaltung der Vorgaben gemäß Punkt II. und Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
  • Corporate-Formate oder Auftragsproduktionen zu rein werblichen Zwecken sind von der Einreichung im Wettbewerb ausgeschlossen!

 

Inhaltliche Vorgaben
Eingereicht werden können Audio- und Video-Beiträge aller Art – beispielsweise Berichte, Reportagen, Features, Interviews oder Nachrichtenformate – die Menschen, Initiativen, Ideen oder Entwicklungen in Baden-Württemberg in den Mittelpunkt stellen.

Gesucht werden Beiträge, die das Publikum besonders erreichen, berühren oder zum Nachdenken anregen. Im Mittelpunkt stehen Geschichten, die trotz gesellschaftlicher, wirtschaftlicher oder persönlicher Herausforderungen Perspektiven aufzeigen, Orientierung geben, Zusammenhalt stärken oder konkrete Lösungsansätze sichtbar machen.

Die Beiträge sollen zeigen, wie Menschen in Baden-Württemberg Zukunft gestalten, Verantwortung übernehmen, neue Wege gehen oder ihre Region positiv prägen. Dabei ist nicht ausschließlich eine „positive Message“ entscheidend, sondern eine glaubwürdige, journalistisch fundierte und formatgerecht erzählte Geschichte mit Relevanz für das Publikum.

 

Kategoriespezifische Bewertungskriterien
Sofern aufgrund der Anzahl der Einreichungen eine Vorauswahl durch die Jury erforderlich ist, erfolgt diese anhand der nachfolgenden Kriterien:

  • Publikumswirkung und Relevanz
    Bewertet wird, inwiefern der Beitrag das Publikum anspricht, ein relevantes Thema verständlich vermittelt und dessen Bedeutung für die Menschen in Baden-Württemberg nachvollziehbar macht.
  • Konstruktive Perspektive und erzählerische Qualität
    Bewertet wird, wie überzeugend der Beitrag neben Herausforderungen auch Perspektiven, Lösungsansätze oder positive Entwicklungen aufzeigt und diese kreativ, authentisch und formatgerecht umsetzt.

 

Beitragsrelevante Vorgaben

  • Einzureichen ist ein Wettbewerbsbeitrag von max. 5 Minuten. Dies kann ein Zusammenschnitt bzw. „Best of“ mehrerer Folgen/Episoden/Inhalte umfassen.

Zusätzliche Informationen (optional)
Zur Einordnung des Beitrags können ergänzende Hintergrundinformationen als PDF (z. B. Pressemitteilungen, Zeitungsausschnitte, Plakate oder Screenshots von Websites und Social-Media-Beiträgen) eingereicht werden. 

Abhängig von der Anzahl der Einreichungen nominiert die Jury eine Vorauswahl an Beiträgen für den Publikumspreis. Der Gewinnerbeitrag wird durch eine öffentliche Publikumsabstimmung ermittelt.

Eine Einreichung in dieser Kategorie ist nur zulässig, wenn mind. ein Beitrag in einer weiteren Kategorie eingereicht wurde!

 

Teilnahmeberechtigte

  • Medienanbieter (private Rundfunkveranstalter Audio/Bewegtbild), unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder nicht-kommerzielle Angebote handelt.
  • Nachwuchs (Volontärinnen und Volontäre, Auszubildende sowie Studierende von o. g. Medienanbietern).

 

Formale Vorgaben

  • Teilnahmeberechtigte können in dieser Kategorie maximal einen Beitrag einreichen.
  • Einhaltung der Vorgaben gemäß Punkt II. und Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
  • Corporate-Formate oder Auftragsproduktionen zu rein werblichen Zwecken sind von der Einreichung im Wettbewerb ausgeschlossen!

 

Inhaltliche Vorgaben
Eingereicht werden können Aktionen aus den Bereichen Audio und Bewegtbild, die ihre Zielgruppe aktiv einbinden und über die Berichterstattung hinaus Wirkung entfalten. Die Aktionen sollen Menschen zusammenbringen, zur Beteiligung anregen oder einen nachhaltigen Mehrwert für die Community schaffen.

Gesucht werden kreative Konzepte, die klassische Programmangebote mit digitalen Kanälen, Social Media, Websites, Veranstaltungen oder weiteren Formaten verbinden. Entscheidend ist, wie die unterschiedlichen Kanäle genutzt werden, um die Community einzubinden, den Austausch zu fördern und die Reichweite sowie Wirkung der Aktion zu erhöhen.

Die Programm-Aktionen können sich mit gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen oder lokalen Themen befassen oder der Unterhaltung dienen. Im Mittelpunkt stehen die kreative Idee, die Aktivierung der Community sowie die nachhaltige Wirkung der Aktion.

 

Kategoriespezifische Bewertungskriterien
Sofern aufgrund der Anzahl der Einreichungen eine Vorauswahl durch die Jury erforderlich ist, erfolgt diese anhand der nachfolgenden Kriterien:

  • Community-Beteiligung und Mehrwert
    Bewertet wird, wie erfolgreich die Programm-Aktion die Community einbindet, zur aktiven Beteiligung motiviert und einen erkennbaren Mehrwert für das Publikum oder die Region schafft.
  • Kreative und plattformübergreifende Umsetzung
    Bewertet wird, wie überzeugend die Programm-Aktion verschiedene Ausspielwege und Kommunikationskanäle miteinander verbindet und diese kreativ, zielgruppengerecht und wirkungsvoll einsetzt.

 

Beitragsrelevante Vorgaben

  • Einzureichen ist ein Wettbewerbsbeitrag von max. 5 Minuten. Dies kann ein Zusammenschnitt bzw. „Best of“ mehrerer Folgen/Episoden/Inhalte umfassen. 

Zusätzliche Informationen (optional)
Zur Einordnung des Beitrags können ergänzende Hintergrundinformationen als PDF (z. B. Pressemitteilungen, Zeitungsausschnitte, Plakate oder Screenshots von Websites und Social-Media-Beiträgen) eingereicht werden. 

Kontakt für Fragen und weitere Auskünfte

Für eine verlässliche Bearbeitung bitten wir darum, Fragen ausschließlich schriftlich an folgende E-Mailadresse zu richten: medienpreis@lfk.de

Telefonische Anfragen können aus Kapazitätsgründen nicht beantwortet werden.

Kontakt

Sina Pfannkuch
Landesanstalt für Kommunikation
Veranstaltungen und Projekte
E-Mail: medienpreis@lfk.de