Pressemitteilung • 22.03.2024

schwarz rot gold tv GmbH gibt Rundfunklizenz zurück

Die Verbreitung des TV-Programms „schwarz rot gold tv“ wird zum 1. April 2024 eingestellt

Bild einer Person, die sich Notizen auf einem Block macht

Der Geschäftsführer des bei der LFK lizenzierten bundesweiten Fernsehprogramms "schwarz rot gold tv“ (SRGT) hat gegenüber der LFK erklärt, seine Rundfunkzulassung zurückzugeben und den Sendebetrieb zum 1. April 2024 einzustellen.

Hintergrund der Entscheidung war ein Verstoß gegen das Verbot der Themenplatzierung

Seit dem 1. September 2023 begann SRGT damit, sein TV-Programm über Satellit auszustrahlen und der Media in res Medien GmbH als Inhalteproduzentin des österreichischen Online-Angebots AUF1 täglich mehrere Stunden Sendezeit im Fernsehprogramm SRGT gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Laut einer Entscheidung der gemeinsamen Kommission der Landesmedienanstalten für Zulassung und Aufsicht (ZAK) war in dieser Konstellation die redaktionelle Hoheit der SRGT GmbH über das eigene Programm nicht mehr gegeben, was einen Verstoß gegen das Verbot der Themenplatzierung gemäß § 8 Abs. 7 Medienstaatsvertrag (MStV) darstellt. In Umsetzung dieser Entscheidung der ZAK wurde dieses Vorgehen mit Bescheid der LFK vom 1. November 2023 gegenüber der SRGT GmbH beanstandet und untersagt.

Hierbei handelt es sich um einen rein formellen Verstoß - eine Prüfung der Inhalte von AUF1 hat bei der Entscheidung der ZAK keine Rolle gespielt.

Veranstalter sieht Verstoß ein und akzeptiert das gegen ihn verhängte Bußgeld

Die unzulässige Themenplatzierung stellt gleichzeitig gemäß § 115 Abs. 1 Nr. 8 MStV eine Ordnungswidrigkeit dar, die auf Basis einer weiteren Entscheidung der ZAK mit Bescheid der LFK vom 05. März 2024 mit einem Bußgeld im niedrigen sechsstelligen Bereich geahndet wurde.

Der Geschäftsführer der SRGT GmbH hat den Verstoß gegen das Verbot der Themenplatzierung gegenüber der LFK eingeräumt und das aufgrund der festgestellten Ordnungswidrigkeit gegen ihn verhängte Bußgeld akzeptiert. Beide Bescheide der LFK sind rechtskräftig.

Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Zudem reguliert die LFK digitale Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre zur Sicherung von Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Die LFK ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.

Kontakt

Dominik Rudolph
Landesanstalt für Kommunikation
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@lfk.de