Pressemitteilung • 21.03.2024

Zuweisungsentscheidung für freiwerdende DAB+-Übertragungskapazität getroffen

Die Radio 100,7 MHz Stuttgart GmbH erhält Kapazitätszuweisungen für ihr Programm „Energy“

Bild einer Person, die sich Notizen auf einem Block macht

Der LFK-Medienrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 der Entscheidung des LFK-Vorstands über die Zuweisung der DAB+-Übertragungskapazität an die Veranstalterin Radio 100,7 MHz Stuttgart GmbH zugestimmt. Somit werden der Veranstalterin ab dem 1. April 2024 Übertragungskapazitäten in einem Umfang von 54 CU auf dem landesweiten DAB+-Multiplex (Kanal 11B) für die Verbreitung des Programms „Energy“ zugewiesen.

Befristung der Zuweisung bis zum 31. Dezember 2032

Die LFK schrieb im Januar 2024 eine Übertragungskapazität (54 CU) auf dem Landesmultiplex 11B aus. Darauf bewarben sich sieben Radioveranstalter, zwischen denen nun eine Auswahlentscheidung über die Zuweisung getroffen werden musste. Eine Zuweisung ist zwar gemäß § 19 Abs. 7 des baden-württembergischen Landesmediengesetzes grundsätzlich für 10 Jahre zu erteilen, jedoch kann die LFK nach pflichtgemäßem Ermessen davon abweichen. Im konkreten Fall wurde die Zuweisung an die Radio 100,7 MHz Stuttgart GmbH bis zum Ablauf des Jahres 2032 befristet, um so den Gleichlauf mit den bereits erteilten UKW- und DAB-Zuweisungen herzustellen.

 

Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Zudem reguliert die LFK digitale Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre zur Sicherung von Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Die LFK ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.

Der Medienrat der LFK setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Das Gremium nimmt nach § 42 LMedienG insbesondere die Aufgaben zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Rundfunks wahr und beschließt den Haushaltsplan der LFK.

Kontakt

Dominik Rudolph
Landesanstalt für Kommunikation
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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