Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk, weist Übertragungskapazitäten zu und entwickelt und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Sie setzt sich für Meinungsfreiheit und -vielfalt ein, gerade auch auf digitalen Verbreitungswegen, Telemedien und Social Media. Die LFK ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.
LFK-Medienrat beschließt Haushaltsplan 2027
Solide Haushaltsführung sichert Handlungsfähigkeit – wachsende Aufgaben erfordern langfristig bessere finanzielle Ausstattung
Der LFK-Medienrat hat in seiner aktuellen Sitzung den Haushaltsplan für das Jahr 2027 mit einem Volumen von rund 17,8 Millionen Euro beschlossen. Darin enthalten sind erneut 4,2 Millionen Euro Landesmittel für die Förderung privater regionaler Fernsehangebote in Baden-Württemberg. Die weitere Finanzplanung ist allerdings mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Dazu zählt insbesondere die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags.
Solide Finanzlage dank verantwortungsvoller Haushaltsführung
Dank eines sparsamen und wirtschaftlichen Umgangs mit den vorhandenen Mitteln sowie einer vorausschauenden Haushaltsplanung ist die LFK derzeit finanziell solide aufgestellt und kann ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen. Die mittelfristige Perspektive zeigt jedoch, dass die finanziellen Spielräume aufgrund steigender struktureller Kosten enger werden: Während die Einnahmen voraussichtlich weitgehend stagnieren, steigen Personal- und Verwaltungskosten und zugleich wachsen Aufgaben und Zuständigkeiten der Medienanstalt.
Dr. Wolfgang Epp, Vorsitzender des LFK-Medienrats, betont: „Die LFK hat in den vergangenen Jahren verantwortungsvoll gewirtschaftet und steht deshalb finanziell noch auf einer soliden Grundlage. Darauf dürfen wir uns aber nicht dauerhaft verlassen. Die Anforderungen an eine moderne Medienanstalt wachsen kontinuierlich – von der Aufsicht über digitale Angebote und Plattformen über den Jugendmedienschutz bis hin zur immer wichtigeren Vermittlung von Medienkompetenz. Wenn die LFK diese Aufgaben auch künftig wirkungsvoll erfüllen soll, muss ihre finanzielle Ausstattung mit dieser Entwicklung Schritt halten.“
Appell an die Landespolitik
Für die künftige Finanzierungsgrundlage der LFK kommt daher insbesondere der im Landesmediengesetz geregelten Verteilung des Rundfunkbeitrags eine zentrale Bedeutung zu. Der Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg sieht eine Reduzierung dieses Vorwegabzugs vor, um die finanzielle Grundlage der LFK nachhaltig zu stärken.
„Wir begrüßen, dass die Landespolitik in Aussicht genommen hat, den gewachsenen Aufgaben der LFK Rechnung zu tragen und den Vorwegabzug überprüfen will“, so Dr. Epp. „Jetzt kommt es darauf an, diese Pläne zügig umzusetzen und somit eine tragfähige und langfristige Lösung zu finden. Als Medienanstalt eines großen Bundeslandes wie Baden-Württemberg sind wir in herausfordernden Zeiten ganz besonders gefordert, auch im föderalen Kontext Verantwortung zu übernehmen und die Kompetenzen der LFK einzubringen. Dazu müssen aber auch die notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.“
Der Medienrat der LFK setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Das Gremium nimmt nach § 42 LMedienG insbesondere die Aufgaben zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Rundfunks wahr und beschließt den Haushaltsplan der LFK.
Dominik Rudolph
Landesanstalt für Kommunikation
Pressesprecher
E-Mail: presse@lfk.de