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Seit dem Jahr 2020 bietet der Landtag Baden-Württemberg mit dem § 47a LMedienG eine Fördermöglichkeit für betraute regionale Fernsehsender. Alle zwei Jahre erstellt die LFK im Auftrag des Staatsministeriums begleitend eine Reichweitenuntersuchung. Auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Ergebnisse der Ausgabe 2023 zusammengefasst.