Seit dem 7. November 2020 ist der Medienstaatsvertrag (MStV) in Kraft. Er ersetzt den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Doch was bedeutet das neue Gesetzeswerk konkret für die tägliche Arbeit von Radio-, und Fernsehveranstaltern, Streamern & Co.? Wir haben einige Änderungen zusammengestellt.