Wird in Medienangeboten Werbung zur Refinanzierung eingesetzt, so müssen bestimmte gesetzliche Grundregeln befolgt werden. Die LFK ist als Landesmedienanstalt dafür zuständig, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen.
LFK verabschiedet Satzungen zur Konkretisierung des Medienstaatsvertrags
In den sozialen Medien haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Angebote entwickelt, die neben die klassischen Medien getreten sind und die bestehende Medienlandschaft ergänzen. Sie stellen daher einen wertvollen Beitrag zur Medienvielfalt dar. Viele Social-Media-Angebote sind aus dem Bereich des User-Generated Content erwachsen. Somit sind Nutzerinnen und Nutzer nach Anfängen im Kleinen selbst zu Anbietern von nachgefragten Medieninhalten geworden.
LFK setzt durch Telemedien-Referat Schwerpunkt auf Regulierung in sozialen Netzwerken
Bundesweit erste Verurteilung wegen Verstößen gegen die Pflicht zur Werbekennzeichnung nach dem Medienstaatsvertrag
Websites, Blogs, Social-Media-Profile – sie alle sind Beispiele für sogenannte Telemedien. Wer solche Angebote ins Netz stellt, muss in vielen Fällen Angaben dazu machen, wer die Verantwortung für die Inhalte trägt. Das wird von der LFK überprüft.
LFK Medienrat fordert Stärkung nationaler Aufsichtsstrukturen bei der Regulierung digitaler Dienste