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Zulassung Wer in Baden-Württemberg Rundfunk veranstalten will, braucht eine Zulassung der LFK als zuständiger Landesmedienanstalt. Hierunter versteht man die Erlaubnis, überhaupt Rundfunk veranstalten zu dürfen. Die Zulassung wird auch „Medienführerschein“ genannt. Sie ist die Bestätigung, dass bei...